Es gibt zwar in Deutschland Vertragsfreiheit, aber man sollte seine rechltich relevanten Texte nicht unbedingt selbst erfinden. Der arme europäische und der arme deutsche private End-Verbraucher sind durch geringfügige Rechte geschützt, die du nicht aushebeln solltest.
Aktuell wirst du außer Abmahnungen nicht gewinnen. z.B. ist die Widerrufsbelehrung eine der besten die ich bisher gelesen habe.
Als erstes :
Impressum nicht vollständig [ Abmahngefährdet]
2. Widerrufsrecht [ abmahngefährdet]
3. Hilfe leer. Würde ich entweder füllen oder abschalten.
Einen guten Rat,schalte den Shop offline oder es sei denn du hast genug Kohle überig für nee Abmahnwelle die auf dich zukommen könnte [ sicherlich auch wird]
WIeso ist mein Impressum nicht vollständig? Als Kleinstunternehmer habe ich keine UST-Nummer.
Ich bin als Einzelunternehmung angemeldet und nicht im Handelsregister eingetragen…
Und anstatt hier raus zu hauen, dass ich meine Seite offline nehmen soll, wäre es doch lieb, wenn ihr mir mal Beispiel AGB oder ein Beispiel Impressum liefern könntet, an das ich mich halten können würde.
Also ich habe gerade mit einem befreundeten Anwalt, der auf Wirtschaftsrecht spezialisiert ist, gesprochen, und er sagte mir, dass in seinen Augen mein Impressum auf SG-International.de vollständig und unangreifbar ist, und dass auch die Wiederrufsrechtsbelehung vollständig ist.
Du hast so krasse Fehler in denen laut Distanzhandelsrecht vorgeschriebenen Informationen, dass sich jeder Abmahnanwalt die Hände reibt.
Als erstes würde ich Dir ebenfalls empfehlen, den Shop zunächst einmal offline zu stellen. Im nächsten Schritt informiere Dich hinsichtlich der vorgeschriebenen Informationen im Distanzhandelsrecht (Impressum, AGB, Widerrufsrecht, Datenschutz).
Es gibt im Netz zwar Muster für alles, aber die kannst Du oftmals auch nicht 1 zu 1 übernehmen, ohne zumindest grob zu wissen, was Du da tust.
Hier gibt es z.B. einen kostenlosen Generator für ein Impressum:
Es gibt auch Muster für die Widerrufsbelehrung und die AGB, aber beispielsweise das Widerrufsrecht wird in Kürze angepasst und da sollte man schon ein paar Seiten oder einen auf Internet-Recht spezialisierten Anwalt in der Hinterhand haben, der Dir die notwendigen Anpassungen erläutert.
Sollte Dir das alles irgendwie teuer oder umständlich erscheinen, warte erst einmal ab, wie teuer und umständlich es wird, wenn Dich so ein Abmahnfuzzi am Haken hat.
Nimm Dir einfach mal ein paar Tage, um Dich nur mit diesem Themenkreis zu beschäftigen … ist wirklich wichtig!!!
[QUOTE=Stefan Grzesik;60039]
Hab mri auch mal das Widerrufsrecht zur Brust genommen und auch im Internet nachgeforscht. Bitte noch einmal eure Meinung dazu.
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Gibt es den Zonk noch ?
Stand: 11:00 Uhr. Einmal zurück auf Start gehen und von vorne Anfangen.
Das was du da stehen hast wird seit einem Jahr abgemahnt. (Ist aber schon eine deutliche Veebesserung, aber noch lange nicht gut.)
Kannst du mir statt außschließlich Kritik nicht mal konstruktive Kriti geben, und mir sagen, wo ich rechtsgültige Widerrufsrechtsbelehungen herbekomme?!?
Also … grundsätzlich muss man sehr vorsichtig mit dem sein, was man hier so empfiehlt.
Wie heisst´es immer so schön … “die Tipps ersetzen keine Rechtsberatung und somit gilt keine Haftungsübernahme für eventuelle Schäden”.
Sei mir nicht böse, aber die Meisten hier wollen Dich eigentlich davon überzeugen, dass Du Dir einen fachkundigen Rat einholst und ich glaube, den brauchst Du ziemlich dringend. Ich glaube nicht, dass hier Juristen unterwegs sind, die Dir kostenlos die notwendigen Texte erstellen.
Dir wurden doch jetzt schon einige Links genannt, die hilfreich sind. Allerdings beispielsweise die Beurteilung, welche Rechtstexte den momentan aktuell sind, bleibt schon Dir überlassen. Kannst natürlich auch alles abgeben und Dich gleichzeitig gegen eventuelle Rechtsstreitigkeiten absichern. Kostet aber auch Geld.
Aber die Entscheidung, was Du schlussendlich machst, kann Dir auch hier im Forum niemand abnehmen. Nur so, wie Du momentan da ran gehst, ist das schon recht riskant.
Danke aber nach einem entsprechenden Muster habe ich doch jetzt eine Widerrufsbelehrung erstellt und auch an den Automailer meines Rechnungsversandes angehängt, so dass der Kunde in jeedm Fall über die ihm zustehenden Rechte informiert wird.