Widerrufsrecht für Download-Produkte?

Hallo,

mit der 4.6.0 werden Download-Produkte möglich. In diesem Zusammenhang muss man sich natürlich auch mit der Problematik des Widerrufsrechts auseinander setzen; endgültige Klärung dazu scheint wohl in Sicht:

Gruß

Dazu muss dann aber die technische Möglichkeit bereitgestellt werden um:

[ul][li]die Ausdrückliche Zustimmung des Kunden einzuholen, dass das Widerrufsrecht erlischt[]den Infotext neben dem Download-Button oder -Link bereitzustellen[]ein Tracking des Downloadbeginns zu haben, weil damit dann das Widerrufsrecht erlischt
[/li][/ul]

Downloaden kann man doch eh erst nach Bezahlung und bevor man den Bestellprozess abschließt muss man den AGBs und der Wiederrufsbelehrung zustimmen, da muss man doch für Downloads nicht noch extra was ein basteln, außer eben entsprechende Passagen in den AGBs etc…

Solche Produkte kann man ja jetzt schon anbieten, was wir auch machen, nur das man die noch dann via eMail verschicken muss. Bin aber froh das so was dann ab 4.6 nicht mehr nötig sein wird…

Die Neuerung ist ja die, dass das Widerrufsrecht unter bestimmten Umständen eben wegfällt.

Wie willst Du denn sicherstellen, dass jemand der ein gekauftes und heruntergeladenes / zugeschicktes eBook zurückgibt nicht einfach ausversehen eine “Sicherungskopie” angefertigt hat?

Ich glaube wir missverstehen uns.
Ich meinte doch das man nichts extra einbauen muss, außer das man eben die AGBs und die Widerrufsbelehrung entsprechend anpasst bzw. entsprechende Passagen hinzufügt. Ich bezog mich hier drauf:

Dazu muss dann aber die technische Möglichkeit bereitgestellt werden um:

[ul]
[li]die Ausdrückliche Zustimmung des Kunden einzuholen, dass das Widerrufsrecht erlischt
[/li]> [li]den Infotext neben dem Download-Button oder -Link bereitzustellen
[/li]> [/ul]

Ist glaube ich unnötig, ist mir bis dato so auch noch nirgends untergekommen.

doch, das ist extra und zusätzlich notwendig:

Kenntnisnahme

Unabhängig von der Ausgestaltung der Zustimmung muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er sein Widerrufsrecht verliert, wenn mit der Ausführung begonnen wird. Diese Information ist in unmittelbarer Nähe zu der Schaltfläche zu erteilen, die für den Beginn des Downloads betätigt werden muss.

Lies Dich mal durch den Text im von Marco verlinkten Beitrag im Shopbetreiber-Blog. Irgendwo in der Mitte gehts los, nach “Erlöschen des Widerrufsrechtes”.

[QUOTE=Hebsacker;74435]doch, das ist extra und zusätzlich notwendig:
Lies Dich mal durch den Text im von Marco verlinkten Beitrag im Shopbetreiber-Blog. Irgendwo in der Mitte gehts los, nach “Erlöschen des Widerrufsrechtes”.[/QUOTE]

Man haben die Langeweile, oder wurde da wieder was vom üblichen Abmahnungeziefer ausgenutzt, ist ja furchtbar…

Ja muss ich mir mal durchlesen, ist mir gänzlich neu.

Am besten man liest den anscheinend unmündigen Kunden das alles in Zukunft vor. Ist ja auch zu viel verlangt das der Kunde etwas die Augen auf macht und sich nicht wild über all durch klickt.

Warum immer nur so kompliziert, der Kunde muss doch die AGBs und die Widerrufsbelehrung auch ausdrücklich zustimmen, ansonsten geht es ja nicht weiter, entsprechend ergänzt man diese.