AGB und co. in Deutsch und Englisch?

Hallo,

wenn ich unseren Shop in zwei Sprachen betreibe (de/en), muss ich dann AGBs, Widerruf… auch in Englisch zur Verfügung stellen oder reicht die Landessprache des Firmensitzes?

[QUOTE=aerodrome24;76901]Hallo,

wenn ich unseren Shop in zwei Sprachen betreibe (de/en), muss ich dann AGBs, Widerruf… auch in Englisch zur Verfügung stellen oder reicht die Landessprache des Firmensitzes?[/QUOTE]
Würdest Du in einem finnischen Shop etwas bestellen, der zwar eine deutsche Artikelbeschreibung hat, aber sämtliche AGB usw nur in Finnisch zur Verfügung stellt?

Dass es nicht Kunden orientiert ist, ist mir durchaus bewusst. Viel mehr interessiert mich die rein rechtliche Situation. Können wir mit AGBs in deutsch beginnen und später (wenn sich der Shop rentiert) englisch übersetzen lassen oder haben wir dann evt. ein Problem?

Solche Fragen solltest du einem Fachanwalt stellen.
Dann solltest du z. B. diese Frage auch beantworten können:
Wollt ihr englischsprachige Kunden in Deutschland ansprechen oder auch in das (englischsprachige) Ausland liefern? Das sind kleine aber feine Unterschiede…

@ChristophH

Wollt ihr englischsprachige Kunden in Deutschland ansprechen oder auch in das (englischsprachige) Ausland liefern?

Die Planung ist, Weltweit Kunden zu beliefern, den Shop aber nur in deutsch und englisch zu betreiben.

Dass das System noch ausbaubar ist, versteht sich von selbst. Aber anfangen müssen wir auch mal und da ist es wie immer: “zuerst mal kleine Brötchen backen”

Darum die Frage, ob es ausreicht, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zuerst mal nur in deutscher Sprache zu haben?

das ist ganz schön heikel…

Man muss nämlich immer das Recht des Verbrauchers im Lieferland berücksichtigen und befolgen:

Hallo,

ein schwer spannendes Thema!

Mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir, dass - wenn Waren in einer anderen Sprache angeboten werden, also z.B. in Englisch, auch Englische AGBs und ein entsprechendes Widerrufsrecht vorhanden sein sollten: Der Endverbraucher, der des Deutschen nicht mächtig ist, sollte eine Chance haben, auch in der Sprache, in der er bestellt, Rechtstexte lesen und verstehen kann.

Mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir weiterhin, dass ein Finne oder ein Franzose - wenn er denn in der Lage ist, die Artikelbeschreibung auf Englisch zu lesen und zu verstehen, auch in der Lage sein sollte, AGBs etc in Englisch zu verstehen und zu akzeptieren. Falls er das nicht kann, sollte er vom Kauf absehen.

Man kann (wiederum meinem persönlichen Rechtsempfinden folgend) nicht davon ausgehen, dass jemand, der des Englischen, nicht jedoch des Deutschen mächtig ist (egal wo sich sein Wohnsitz befindet), sich an Deutschen AGBs ergötzt, wenn es am Englischen mangelt. Insofern hilft die reine Übersetzung von Produkten nicht wirklich weiter.

Um ehrlich zu sein, @Hebsacker: der von Dir gepostete Link ruft bei mir nichts weiter als Unbehagen hervor. Ich bin mir ehrlich nicht sicher, ob das vor deutschen Gericht wirklich Bestand hat. Wir leben schliesslich in Europa, deutsche Online-Handels-Gesetze geniessen immerhin den Ruf, die allerhärtesten auf der ganzen Welt zu sein.

Wir werden das hier im Forum nicht abschliessend klären können. Vielleicht ist ein besserer Ansatz dieser Link zu einer XING-Gruppe, auf die ich kürzlich aufmerksam gemacht wurde:
https://www.xing.com/net/prif64235x/eommerceglobal

Gruß

und TS z.b. prüft NUR die deutsche seite (incl. AGB Widerruf etc.)
wenn Du TS die 2. sprache prüfen lassen willst, brauchste nen Zusatzvertrag. mir wurde damals gesagt, man solle mindestens die Wort-Wort-Übersetzung online stellen, aber prüfen werden sie es nicht.

und TS z.b. prüft NUR die deutsche seite (incl. AGB Widerruf etc.)
wenn Du TS die 2. sprache prüfen lassen willst, brauchste nen Zusatzvertrag. mir wurde damals gesagt, man solle mindestens die Wort-Wort-Übersetzung online stellen, aber prüfen werden sie es nicht.

[QUOTE=laramarco;77621]und TS z.b. prüft NUR die deutsche seite (incl. AGB Widerruf etc.)
wenn Du TS die 2. sprache prüfen lassen willst, brauchste nen Zusatzvertrag. mir wurde damals gesagt, man solle mindestens die Wort-Wort-Übersetzung online stellen, aber prüfen werden sie es nicht.[/QUOTE]

@laramarco: Was bedeutet denn TS?

OK, das hört sich sehr nach der gängigen Praxis an. Am Beispiel einiger mir bekannter Shops im Ausland ist das genau so umgesetzt: Das bedeutet, die Rechtsbelehrungen sind (vermutlich) in der Landessprache (und nach nationalem Recht) korrekt und werden in alle anderen Sprachen nur übersetzt. Wem es nicht passt oder wer die google Übersetzung nicht versteht, der sollte dort nicht einkaufen.

Noch ein paar Schmankerl aus den AGBs, die ich die letzten Tage gelesen habe (alle original und nein, ich verstehe nicht, was der Händler mir sagen will - ist einfach nur lustig :eek: ):

Völlige Rückertattung ist berechtig für Qualitätsprobleme und wir werden die Postgebühre beide Weise bezahlen (Qualitätsprobleme beinhalten: offensichtlich Flecken, reißen Beschädigungen und fehlerhafte Produkte)

Wir verstehendas der Kauf einer Lampe für Ihr Haus eine wichtige Angelegenheit für Sie ist und unsere Kündigungsbestimmungen werden auf dieser Basis erstellt. Lesen Sie bitte die Kündigungs- und Rückgabebestimmungen für weitere Details.

Lampen die nicht perfekt passen aber Ihren bestellten Spezifikationen entsprechen können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Bitte beachten Sie: Falls Ihre bestellten Spezifkationen zu viel von der endgültigen Größe abweicht, könnte die Grössenänderung undurchführbar sein.

Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

TS = trusted shops

und zu den zitaten “autsch”