Gelangensbestätigung

…da hat der Amtsschimmel mal wieder zugeschlagen!

also brav INCL steuer versenden, egal wohin und egal an wen …

…ja, aber erklär das mal Deinen B2B-Kunden… :mad:

[QUOTE=Hebsacker;81523]…da hat der Amtsschimmel mal wieder zugeschlagen!

http://www.shopanbieter.de/news/archives/5459-achtung-beim-versand-ins-innereurop-ausland-neue-gelangensbestaetigungen.html[/QUOTE]
Es ist doch immer wieder auf’s neue verblüffend, was für einen Blödsinn so ein Beamtenhirn sich doch ausdenken kann.

Manchmal habe ich doch den Eindruck, dass sich mindestens ein Mal im Monat die Abteiliungsleiter im Finanzministerium zusammen setzen, um zu schauen, wen sie mal wieder ärgern könnten.

Das ist sicher auch eine Änderung im Rahmen des Programms zu Bürokratieabbau…

“Nun nehmen sie doch Vernunft an!”
“Tut mir leid - ich darf nichts annehmen, ich bin Beamter.”

[QUOTE=avenger;81652]Es ist doch immer wieder auf’s neue verblüffend, was für einen Blödsinn so ein Beamtenhirn sich doch ausdenken kann.

Manchmal habe ich doch den Eindruck, dass sich mindestens ein Mal im Monat die Abteiliungsleiter im Finanzministerium zusammen setzen, um zu schauen, wen sie mal wieder ärgern könnten.

Das ist sicher auch eine Änderung im Rahmen des Programms zu Bürokratieabbau…[/QUOTE]
Wie war das noch?

“Die EU vereinfacht den Warenaustausch in Europa!”

Hallo,

laut Aussage der IHK Köln soll nach einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums Mitte Mai die UStDV Zwecks rechtlicher Absicherung der im 2. BMF-Schreiben vorgesehenen Regelungen erneut geändert werden.

Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll aber erst während der Sommerpause des Bundestages (11.07 - 02.09) geschehen.

Eine Fristverlängerung über den 30.06 hinaus wird nötig sein und hoffentlich auch bald bekannt gegeben.

Lösungsvorschlag zur Gelangensbestätigung:
http://www.rhenania.biz/home/6/108-gela … staetigung

Liebe Grüße
Michael Steckling

[QUOTE=Rhenaia;91668]Lösungsvorschlag zur Gelangensbestätigung:
http://www.rhenania.biz/home/6/108-gela … staetigung[/QUOTE]Wer hat bei so einem irrwitzigen Aufwand noch Lust, B2B-Geschäfte innerhalb der EU zu machen?

Wie war das doch gleich?

“Die EU erleichtert den Warenverkehr in Europa”.…

Hallo,

laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.06 wird die Nichtbeanstandungsfrist über den 30. Juni 2012 hinaus verlängert. Allerdings nicht bis zum 31.12.2012, sondern bis zum Inkrafttreten einer geänderten UStDV.

Meldung des BMF:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/2012-06-01-Beleg-und-Buchnachweispflichten.html

Das BMF will die Änderung der UStDV noch während der Sommerpause des Bundestages (11.07 - 02.09) vornehmen.

[B]Lösungsvorschlag zur Gelangensbestätigung:[/B]
http://www.rhenania-computer.de/home/6/108-gelangensbestaetigung

Liebe Grüße
Michael Steckling

Die Nichtbeanstandungsfrist für die Gelangensbestätigung soll bis zur Änderung der UStDV gelten. Es wird damit gerechnet, das spätestens am 01.01.2013 die Gelangensbestätigung für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verlangt wird.

Rhenania wird seine Softwarelösung “U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern” im Herbst 2012 ausliefern. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage bietet Rhenania allen Frühbuchern einen Sonderrabatt an.

Beschreibung der Softwarelösung

Liebe Grüße
Michael Steckling

Rhenania Computer stellt seine neue Softwarelösung zur Gelangensbestätigung
"U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern" auf der FachPack vom 25. bis 27. September 2012 in Nürnberg vor.

Sie finden uns auf der Messe FachPack in Halle 4 am Stand 656.
Infos zur Messe: www.rhenania-computer.de/termine

Infos zu unserem Produkt finden Sie auch unter: www.rhenania-computer.de/u12

Das Bundesfinanzministerium hat am 12. Oktober einen überarbeiteten Entwurf der Nachweisvorschriften des § 17a UStDV vorgelegt. Die Gelangensbestätigung soll mit einer angemessenen Übergangsfrist erst zum 1. Juli 2013 verbindlich werden.

Den Entwurf der neuen Umsatzsteuerdurchführungsverordnung finden Sie hier.

Softwarelösung zur Gelangensbestätigung

Liebe Grüße
Michael Steckling

Hallo Michael,

vielen Dank für die bisherigen und jeweils aktuellen Informationen zum Thema, das ist für Shopbetreiber sehr hilfreich und sicher wertvoll.
Allerdings werden in einem Forum pausenlose Verlinkungen (ausser im Footer) oft als reisserische Werbung und hier nicht gern gesehenes Linkbuilding wahrgenommen, ziemlich hart an der Grenze zu Spam.

Kannst Du nicht einfach ein paar knackige und prägnante Links - bitte max. drei - in den Footer verlagern, so dass Du die aktuellen Informationen und Hinweise im Text posten kannst?

Ich hoffe, ich spreche hier für die gesamte Forengemeinschaft.

Danke und Gruß

hier ist auch noch eine schöne Zusammenfassung der nachgebesserten Variante:
http://www.handelsdigest.de/Artikel/Gelangensbestaetigung--33226071.html

oder auch hier:

Kurz zusammengefasst, in der Regel dürften die bereits jetzt vorhandenen Unterlagen vom Frachtführer (Spedition / Paketdienst) als Nachweis der Verbringung ausreichen. Nur wenn der Kunde die Waren selbst ausführt, ist es nach der aktuellen Entwurfsfassung noch ein wenig umständlich.

[B]Gelangensbestätigung: Entwurf soll am 1. März beschlossen werden[/B]
Nachdem die Frist für die Einführung der neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) mehrfach verlängert wurde, soll jetzt der Entwurf der Änderungsverordnung in der Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 beschlossen werden.

Die Gelangensbestätigung soll dann zum 1.7.2013 endgültig in Kraft treten, heißt es in der DIHK Steuerinfo vom Januar 2013.


Liebe Grüße
Michael Steckling
http://www.rhenania-computer.de
http://www.xing.com/net/gelangensbestaetigung

[B]Einführung der Gelangensbestätigung ab 01. Oktober 2013[/B]

Nach langen Diskussionen und mehrmaliger Verschiebung hat der Bundesrat am 22. März 2013 eine Neuregelung gegenüber der umstrittenen Fassung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Damit tritt die Gelangensbestätigung mit einer Übergangsfrist zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin können die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden. Ein einführendes BMF-Schreiben zur Neuregelung soll in Kürze folgen.

Für alle genannten Transportvarianten, also Beförderung wie Versendung, kann der Nachweis der Steuerfreiheit neben dem Vorhandensein eines Doppels der Rechnung somit durch die so genannte Gelangensbestätigung geführt werden. Ausführliche Informationen und Kernpunkte der beschlossenen Neuregelung finden Sie bei der IHK Stuttgart.

Rhenania Computer hat eine umfangreiche Softwarelösung zur einfachen und sicheren Abwicklung der Gelangensbestätigung entwickelt. Informationen dazu finden Sie unter: www.rhenania-computer.de/u12

Liebe Grüsse!
Michael Steckling

[B]Gelangensbestätigung - Aktueller Entwurf des BMF-Schreibens[/B]

Am 28.06. hat das BMF den Entwurf des BMF-Schreibens zur Gelangensbestätigung an die Kammern und Verbände übermittelt.

Die Kammern konnten dazu jetzt Stellung beziehen. Die endgültige Fassung wird nach der Sommerpause des Bundestages im September erwartet.

Entwurf BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung


Liebe Grüße
Michael Steckling
Software Gelangensbestätigung
Gruppe Gelangensbestätigung

[B]Gelangensbestätigung: Nichtbeanstandungsfrist abgelaufen[/B]

Die Gelangensbestätigung gilt seit dem 1. Oktober 2013 als neuer Nachweis zur Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Übergangsregelung für die bislang gültigen Nachweise zur Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Lieferungen endete am 31. Dezember 2013.


Liebe Grüße
Michael Steckling
Software Gelangensbestätigung
Infos zur Gelangensbestätigung