Button-Lösung ... da werden sich die Verbraucher aber geschützt fühlen

“[I]Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ist im Bundestag[/I]” angenommen worden:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/02/button-losung-verabschiedet/

…und ich hab immer gedacht, dass nur die Endverbraucher in Amiland so jenseits dämlich sind…

Dieses Gesetz muss nun noch vom (amtierenden) Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden

Sicher richtet sich dieses Gesetz eher an die typischen Abofallen- und Abzocker-Seiten, die bisher ihre Gebühren, die allein für die Registrierung auf den Seiten anfallen, gut versteckten und dann die ahnungslosen Seitenbesucher mit aggressiven Drohbriefen zur Kasse gebeten haben.

Für die normalen Onlineshops ändert sich außer dem einen Wort schließlich nichts.

So gesehen finde ich das gar nicht mal so schlecht.

so. nu isses soweit. hier lesen und @oxid: mal wieder was neues in 4.6 einfliessen lassen…

http://www.internetworld.de/Nachrichten/Technik/Shopsoftware/Bundestag-beschliesst-Button-Loesung-Neue-Vorschriften-fuer-Shopbetreiber-64328.html

Ich sehe da momentan keinen Unterschied (bzw. neue Erkenntnisse) zu den beiden bereits vorhandenen Threads gleich unter diesem.

[QUOTE=nickname;84710]Ich sehe da momentan keinen Unterschied (bzw. neue Erkenntnisse) zu den beiden bereits vorhandenen Threads gleich unter diesem.[/QUOTE]

ohje. post mal, nix gesehen.

blöd gefragt, ein kunde möchte nach wie vor vorkasse machen, hab ich jetzt dann das recht diesen wegen nicht gezahlter vorkasse zum inkasso zu melden, weil er sich ja vorher mit absenden der bestellung zu einer zahlung verpflichtet ??

und solche, die trotz eidesstattlicher versicherung diesen absende knopf betätigen, kann ich diese dann sofort bei staatsanwaltschaften etc melden wegen verstoß ??

eigentlich “kann” uns diese “zahlungsverpflichtung” doch auch vorteile bringen oder sieht hier mal wieder jeder alles zu gravierend negativ ??

hab die Threads mal zusammengeführt…

[QUOTE=laramarco;84736]und solche, die trotz eidesstattlicher versicherung diesen absende knopf betätigen, kann ich diese dann sofort bei staatsanwaltschaften etc melden wegen verstoß ??[/QUOTE]

Moin Martina,

hmm… du diskriminierst und kriminalisierst also pauschal Leute , die vor Jahrzehnten mal kleine finanzielle Probleme hatten… hmm…

:smiley:

Beste Grüsse

Thomas

nööööööö ich doch nicht, aber wenn hier immer von verbraucherschutz die rede ist, wer oder was schützt UNS ??? niemand, nix, wir legen in jeder hinsicht drauf, sei es durch unberechtigt zurück geschickte ware, egal ob unfrei, widerruf 40 euro klausel oder oder oder

und erst recht darf der kunde kaufen ohne zu bezahlen, und der/die dummen sind wie immer die ehrlichen.

aber mal ehrlich, eigentlich sollte das “verpflichtende zahlen” doch für uns eher positiv zu sehen sein und sogar in sachen “zahlst du nicht, meld ich dich” die inkasso eintreiber doch eher freuen.

Zitat vom Anwalt:

Intention des Gesetzgebers ist, der leidigen Kostenfallenproblematik im Internet Einhalt zu gebieten, so dass Verbrauchern künftig im elektronischen Geschäftsverkehr keine auf den ersten Blick als unengeltlich angebotene, in versteckter Weise aber als kostenpflichtig deklarierte Leistung mehr untergejubelt werden kann.

Dies hat für Sie als Online-Händler (in) folgende Konsequenz:

Beschriften Sie bitte Ihren Bestellbutton (dies ist der Button, der am Ende des Bestellablaufs Ihres Online-Shops angezeigt wird) wie folgt:

  • “Zahlungspflichtig bestellen” oder
  • “Kaufen” oder
  • “Kostenpflichtig bestellen”

usw.

Also viel Getu um nichts: Man ändert nur den Button Text und das Geschäft läuft genau so weiter wie bisher.

PS: Hier im Forum fand ich gerade ein typisches Beispiel für solche Fälle die das o.g. betrifft:
http://www.oxid-esales.com/forum/showthread.php?p=84719#post84719

Hier mal eine Stellungnahme von “Trusted Shops”: http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2012/03/Whitepaper-Button-L%C3%B6sung_final.pdf

Ich sehe die Button-Lösung in bestimmten Fällen durchaus positiv. Auf den typischen Abofallen-Seiten wird der Bestellbutten zB. mit dem Wort Download* beschriftet. Zum Download angeboten wird kostenfrei erhältliche Software, wie Open Office oder der Firefox, wodurch der “Kunde” davon ausgeht, dass der Download kostenlos ist. Nach ca. 2 Metern scrollen steht dann ganz unten in Schritgröße 0.5 in dunkelweißer Schrift auf weißen Hintergrund: *:mit Klick auf dem Download-Button kommt irgendein dubioser Vertrag zustande. So etwas wird zukünftig unterbunden, vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um eine deutsche Seite auf deutschen Servern :rolleyes:

Für Shopbetreiber bin ich noch etwas unsicher. Immerhin wollen wir eigentlich garnicht, dass der Bestellbutton gleich einen Kauf auslöst, sondern eine Bestellung. Eine eingehende Bestellung wird geprüft und i.d.R. ausgeführt, wodurch dann der Kaufvertrag zustande kommt. M.E. ist die derzeitige Beschriftung (Bestellung absenden) ideal.

Beschriftet man den Bestellbutton nun mit dem Wort “Kaufen”, anstatt “Bestellung absenden” könnte der Kunde davon ausgehen, das es sich nicht um eine Bestellung handelt, sondern gleich ein Kaufvertrag zustande kommt (evtl. ist dass sogar tatsächlich so?).

Aber einfach mal abwarten, wie die großen Shops reagieren. Sicher finden die eine rechtlich einwandfreie, anwaltlich geprüfte, wasserdichte Lösung.

@nickname

Mit der Auffassung

Aber einfach mal abwarten, wie die großen Shops reagieren. Sicher finden die eine rechtlich einwandfreie, anwaltlich geprüfte, wasserdichte Lösung.

bist Du aber nicht im rechtssicheren Raum.

Gerade unter den sog. Grossen finde ich solche, die sich mehr erlauben und sogar nach bereits längst bekannten Abmahnfällen weiterhin mit mehreren rechtswidrigen Formulierungen werben.

Das Paradoxe dabei ist, dass dann noch alles mit Trusted Shops, EHI, TÜV etc.dekoriert ist. Nach Rücksprache z.B. mit Trusted Shops über solch einen Fall, wurde das Problem an einem konkreten Beispiel bestätigt, aber passiert ist danach nichts und das Trusted Shop Logo ist geblieben.

FAZIT
Verlass Dich nicht auf andere Shops sondern auf Deinen Anwalt, bei dem Du rechtsschutzversichert bist, solange Du seinen Anweisungen folgst und natürlich Beitrag zahlst.

Ich sehe das ähnlich, da ja in aller Regel der Kaufvertrag erst mit Annahme der Bestellung des Kunden zustande kommt.
Der Shop als solcher ist ja vergleichbar mit einem Schaufenster im RealLife - entspricht also einer sogenannten “invitatio ad offerendum” (-> http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/i/invitatio-ad-offerendum/). Dabei gehts hauptsächlich darum, dass ein reines, werbendes Angebot wie ein Shop, Schaufenster oder Werbeblättchen keine Willenserklärung des Anbieters zum Vertragsschluss ist.

Ein Vetrag kommt bekanntlich zur zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, bzw. durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien.
Da man sich als Shopbetreiber diesen Vertragsschluss vorbehalten will, fordert man den Kunden auf eine Bestellung zu senden, also seine Willenserklärung “Ja, ich will das bei Dir zu dem Preis kaufen” abzugeben. Diese wird geprüft und entweder angenommen (-> “Ja, wir wollen das zu dem Preis an Dich verkaufen”) - oder eben verworfen. Erst durch diese Annahme und der eigenen Willenserklärung kommt ein Vertrag zustande.

Insofern halte ich die geforderte Beschriftung zumindest für fragwürdig. Schliesslich kann man ja von einem mündigen Bürger eigentlich erwarten, dass er in einem Shop mit Checkout, Zusammenfassung der Bestellung und Preise, ausgewiesenen Versandkosten etc. durch das Bestellen eine eindeutige Willenserklärung abgibt, die eine Zahlungsverpflichtung bei Annahme durch den Anbieter beinhaltet.

Die Sache ist die - wird diese Beschriftung nur dann nötig, wenn durch den Klick darauf der Vertrag sofort zustandekommt?

[QUOTE=Hebsacker;84854]Insofern halte ich die geforderte Beschriftung zumindest für fragwürdig. Schliesslich kann man ja von einem mündigen Bürger eigentlich erwarten, dass er in einem Shop mit Checkout, Zusammenfassung der Bestellung und Preise, ausgewiesenen Versandkosten etc. durch das Bestellen eine eindeutige Willenserklärung abgibt, die eine Zahlungsverpflichtung bei Annahme durch den Anbieter beinhaltet.[/QUOTE]

Dann nimmt man halt die auch zulässige Button-Variante “Zahlungspflichtig bestellen”, dann ist das immer noch eine Bestellung…

Es wird sich dann zwar jeder Besteller fragen, was für ein merkwürdiges Deutsch der Shopbetreiber spricht, aber dann ist allen gedient,

[QUOTE=avenger;84862]Dann nimmt man halt die auch zulässige Button-Variante “Zahlungspflichtig bestellen”, dann ist das immer noch eine Bestellung…[/QUOTE]

Das ist aber auch nicht ideal. Schließlich sollte eine Bestellung zwar verbindlich, nicht aber zahlungspflichtig sein. Immerhin besteht auch die Möglichkeit, die Bestellung abzulehnen. Eine Pflicht zur Zahlung besteht erst, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.

Umgekehrt stellt sich die Frage: Kommt der Kaufvertrag schon beim Absenden der Bestellung zustande, wenn man den Bestellbutton “zahlungspflichtig…” bezeichnet?

Hier wurde m.E. etwas nicht vollständig durchdacht. Eine Bestellung und ein Kauf sind zwei verschiedene Vorgänge, die durch die Button-Lösung fälschlicherweise vermischt werden.

Nochmal:

Professionell rechtsgeprüft sind folgende Buttontext-Optionen zulässig:

[B]- “Kaufen”

  • “Jetzt kaufen”
  • “Kauf abschließen”
  • “Kostenpflichtig bestellen”
  • “Zahlungspflichtig bestellen”[/B]

Genau, ich hab hier einfach mal “Jetzt kaufen” als Buttontext eingefügt. Kaufen alleine war mir einfach zu kurz. Allerdings wusste ich nicht, dass das rechtlich okay ist. Umso besser, dass das bereits abgesegnet wurde. Danke für den Hinweis.

@coarsy

Du hast doch das Trusted Shops Logo auf der Shop-Homepage und dann von TS keine klaren Vorgaben erhalten?

Klick bei mir mal zur Info auf den Shoplink (hier unten), dann siehst Du woher meine o.g. Angaben sind.

[QUOTE=Earlybird;84979]Nochmal:

Professionell rechtsgeprüft sind folgende Buttontext-Optionen zulässig:

[B]- “Kaufen”

  • “Jetzt kaufen”
  • “Kauf abschließen”
  • “Kostenpflichtig bestellen”
  • “Zahlungspflichtig bestellen”[/B][/QUOTE]

Rechtsgeprüft auf welcher Grundlage? Ob diese Texte der neuen Richtlinie entsprechen? Das glaube ich gleich.

“Kauf abschliessen” halte ich aber im Bezug auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses für sehr zweifelhaft. Vgl. dazu auch diese schöne Zusammenfassung
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/vertrag-im-onlineshop.php

vor allem die erste Fußnote hier bei Angebot und Annahme beschreibt das schön bildlich
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

Insofern gaukelt man doch meiner Ansicht nach dem Verbraucher einen direkten Vertragsschluss vor, worauf er sich bei der komplexen Gesetzgebung hierzulande bestimmt auch noch vor Gericht berufen kann.

Diese Regelung sollte also eigentlich nochmal diesbezüglich geprüft werden. Interessant wäre vor allem der Punkt, ob die Beschriftung des Buttons nur bei einem direkten Vertragsschluss nötig wird und ob ein reiner Bestell-Button nicht betroffen wäre. Oder muss ich nun im ersten Schritt ein Sternchen auf den Button machen, dessen Link dann auf die Erklär-Bär-Seite führt und die rechtlichen Konsequenzen erläutert? Und im zweiten Schritt dann den vollständigen Text in den Button einbauen?
Willkommen amerikanisches Rechtsverständnis - der unmündige Verbraucher lebe hoch!

Im Grunde ist das ganze nur Humbug - weil man Abofallen (denen man mit der jetzigen Rechtslage bereits problemlos beikommen kann -> §123 BGB) ausrotten will, wird ein Gesetz verabschiedet, das alle ehrlichen Geschäftsleute beeinträchtigt. Die eigentlichen Ziele weichen auf Server und Domains ausserhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes aus und sind dann gar nicht mehr im Zugriff der Gerichtsbarkeit des armen Betrugsopfers.