OLG-Urteil stellt Rechtmäßigkeit von Double-Opt-in-Verfahren in Frage

http://m.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Urteil-stellt-Rechtmaessigkeit-von-Double-Opt-in-Verfahren-in-Frage-1754502.html

Ich denke, jetzt braucht man neben dem Input-Feld für die Email, an die die opt-in-Email verschickt wird noch eine checkbox: “ja, ich willige ausdrücklich ein, eine bestätigungsemail zu erhalten”

(Dann gäbe es noch das Problem, dass 3. Fremde Email-Adressen eintragen…)

…und wie will man sicherstellen, dass der Empfänger der Mail den Haken für das Einverständnis der Bestätigungsmail gesetzt hat? Geht das dann nur nuch mit dem e-Personalausweis?

Ich versteh das nicht. Es geht hier um Email-Newsletter - die sind mit einem Mausklick gelöscht, als Junk markiert oder wieder ausgetragen.

In meinen echten Briefkasten dagegen wird trotz einem “Bitte keine Werbung”-Aufklebers jeder erdenkliche Werbemüll eingeworfen. Hier genügt leider kein Mausklick, den muss ich im Keller in einer Schachtel sammeln und hin und wieder mit dem Auto zum Papiercontainer fahren.

Wann kommt da endlich ein Double-Opt-in? Ich würde dann gleich einen Anwalt beauftragen, den Zeitungsjungen eine saftige Abmahnung reinzudrücken!

[QUOTE=Hebsacker;109184]
…und wie will man sicherstellen, dass der Empfänger der Mail den Haken für das Einverständnis der Bestätigungsmail gesetzt hat? …[/QUOTE]

man kann sich eben nur dann anmelden, wenn der haken bei “ich willige ein…” gesetzt wurde. ansonsten ist z.b. der submit-button disabled :rolleyes:

[QUOTE=olg_2011;109189]man kann sich eben nur dann anmelden, wenn der haken bei “ich willige ein…” gesetzt wurde. ansonsten ist z.b. der submit-button disabled :rolleyes:[/QUOTE]
Das bringt leider nichts denn wie du schon gesagt hast: Dann gäbe es noch das Problem, dass 3. Fremde Email-Adressen eintragen…

Ich glaube, die deutsche Justiz hat soeben eine bahnbrechende Erfindung gemacht, vor der selbst Einstein schon kapitulieren musste - das Perpetuum Mobile!

[QUOTE=nickname;109185]Ich versteh das nicht. Es geht hier um Email-Newsletter …

In meinen echten Briefkasten dagegen wird trotz einem “Bitte keine Werbung”-Aufklebers jeder erdenkliche Werbemüll eingeworfen.[/QUOTE]

Ich stimme 100%ig zu.

“Immerhin hat der BGH 2011 in einer Entscheidung zu unerwünschter Telefonwerbung geurteilt, dass das Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails als wirksames Mittel für den Nachweis gilt, dass tatsächlich Newsletter oder Werbung vom Account-Inhaber gewollt waren (Az. I ZR 164/09)” --> Also erstmal ruhig bleiben.

Allerdings werden mit Sicherheit einige Abmahnanwälte das OLG-Urteil als Grundlage für einige unerfreuliche Briefe benutzen.

Hi,

es schiesst einem förmlich die Tränen in die Augen, wenn man sieht, mit welcher Unkenntnis Entscheidungen mit dem Hammer gefällt werden…
ABER: m.E. bleiben HGB mit zugehörigem Wettbewerbsrecht vorerst davon unberührt, weil es eben nur ein Präzedenzfall ist und keine EU-Richtlinie, geschweige denn ein Gesetz im Sinne des deutschen Rechts.
Ich bin weder Anwalt noch gibt es in diesem Forum Rechtsberatung.

Gruß

…und glücklicherweise steht die Revision vor dem BGH ja noch aus, hoffen wir mal, dass die dann ein wenig realitätsnaher urteilen.

Machen wir doch wie bei einer mailing List: man muss eine Email an den Anbieter schicken und man wird dann in den verteiler aufgenommen.

Moin,

hier noch etwas Stoff dazu. Der Mann weiss offenbar, wovon er redet :slight_smile:
http://www.promio.net/b2b/index.php?id=452&r=96240101700105&lid=210700

Mein Lieblingsabschnitt ist mit Abstand der Letzte :slight_smile:

Gruß

Eine Einwilligung für die Check-Mail zu verlangen, die selber Teil eines noch nicht abgeschlossenen „Einwilligungsprozesses“ ist, darf vorsichtig als „lebensfremd“ bezeichnet werden.

:smiley: sehr schön formuliert…

[QUOTE=vanilla thunder;109287]Machen wir doch wie bei einer mailing List: man muss eine Email an den Anbieter schicken und man wird dann in den verteiler aufgenommen.[/QUOTE]
Emails können ja auch mit beliebigem Absender versendet werden, genau wie in ein Webformular beliebige Adressen eingegeben werden können.

Interessant ist dass sich anscheinend alle einig sind dass auf jeden Fall die IP-Adresse bei der Anmeldung protokolliert werden muss (wozu auch immer) und ein entsprechender Hinweis dazu vorhanden sein muss. Das ist bei OXID standardmäßig nicht so.

[QUOTE=leofonic;109348]Interessant ist dass sich anscheinend alle einig sind dass auf jeden Fall die IP-Adresse bei der Anmeldung protokolliert werden muss (wozu auch immer) und ein entsprechender Hinweis dazu vorhanden sein muss. Das ist bei OXID standardmäßig nicht so.[/QUOTE]

Ist ja auch verboten, die IP zu speichern! DATENSCHUTZ!! :rolleyes:

@ Marco, schöner Artikel

Ich finde den letzten Abschnitt auch nicht schlecht:
“Wer den Prozess etwas beschleunigen möchte, darf sich gerne beim Bundesjustizministerium zum Empfang des Newsletters anmelden. Das Bundesministerium nutzt, wie alle anderen Bundesministerien und das Bundeskanzleramt auch, das Double Opt-In Verfahren…”:smiley: