FYI: Versanddauer bei Internetbestellungen

bin gerade darüber gestolpert:

Urteil des Oberlandesgerichts Bremen über die Angaben zu der Lieferzeit
http://www.rechtsindex.de/internetrecht/3017-urteil-lieferzeit-versanddauer-bei-internetbestellungen

kurz zusammengefasst:
“voraussichtlich” darf nicht benutzt werden, “ca” dagegen aber schon und bedeutet eine geringfügige Abweichung von 1-2 Tagen.
Also Angaben á la “Lieferzeit: 1-3 Tage” oder “Lieferzeit: ca 3 Tage” wären OK.
Ich denke aber auch, dass es nicht schaden könnte aus “Tage” ein “Werktage” zu machen.

vielen Dank für den Hinweis, sehr interessant. Vielleicht besser noch abwarten, was z. B. der Händlerbund dazu sagt. Mir will der juristisch scheinbar relevante Unterschied zwischen voraussichtlich und circa (u. a. “ungefähr”) nicht wirklich einleuchten.

:slight_smile:

Ralf

hier die suspekte Lösung:

http://www.duden.de/rechtschreibung/voraussichtlich

http://www.duden.de/rechtschreibung/circa

aber eben nur rechtschreibung - bedeutung aber auch dabei

alles offen, vorhang fällt, keiner weiß bescheid :confused:

und dann fällt weihnachten wieder auf so doofe tage wie dieses jahr, daß sendungen vom 21. am 3. januar noch nicht zugestellt sind :slight_smile:

immerhin kann Weihnachten nicht auf einen Freitag, den 13. fallen :smiley: