kurz zusammengefasst:
“voraussichtlich” darf nicht benutzt werden, “ca” dagegen aber schon und bedeutet eine geringfügige Abweichung von 1-2 Tagen.
Also Angaben á la “Lieferzeit: 1-3 Tage” oder “Lieferzeit: ca 3 Tage” wären OK.
Ich denke aber auch, dass es nicht schaden könnte aus “Tage” ein “Werktage” zu machen.
vielen Dank für den Hinweis, sehr interessant. Vielleicht besser noch abwarten, was z. B. der Händlerbund dazu sagt. Mir will der juristisch scheinbar relevante Unterschied zwischen voraussichtlich und circa (u. a. “ungefähr”) nicht wirklich einleuchten.