Rückgabe von Artikeln

Hi zusammen,

bei mir ist die Rückläuferquote höchst gering. Aber immer wieder kommt es vor, dass Strumpfhosen anprobiert und mit der Begründung “zu klein oder passt nicht” zurückgeschickt werden. Natürlich auf Kosten des Käufers. Jetzt stell ich mir immer wieder die Frage, wie Andere von Euch darauf reagieren.

Ich meine, die zurückgeschickte Strumpfhose kann ich natürlich so auf keinen Fall weiterverkaufen. Kulanterweise überweise ich den Betrag einfach zurück, da sich die Quote der Rückläufer wie gesagt in Grenzen hält. Dennoch ärgere mich immer über diese Dreistigkeit mancher Käufer, denn im Ladengeschäft ist es absolut nicht üblich, dass getragene Strumpfhosen zurückgegeben werden können.

Das hängt natürlich auch stark von der Größe des Geschäfts ab, wie man damit umgeht, was sich natürlich von selbst versteht. Wie gesagt, bislang habe ich anstandslos alles zurückerstattet oder im Vorfeld (nach Anfrage) bereits darauf hingewiesen, dass die getragene Ware nicht umgetauscht werden kann, so dass es gar nicht erst zu einer Rücksendung gekommen ist.

Wie behandelt Ihr solche Dinge? Einfach rigoros nicht erstatten und zurücksenden oder natürlich klar abgewogen?

die Rechtslage ist dabei eindeutig: es muss eine Prüfung der Ware wie in einem Ladengeschäft möglich und gestattet sein - nicht mehr und nicht weniger

Ich kenne das bei einigen Versendern so, dass es bei gewissen Artikeln sogenannte Hygienesiegel an der Verpackung gibt. Ist dieses beschädigt, gibts keine Erstattung. Also ähnlich wie bei Software, ist das Siegel geöffnet ist es vorbei mit Widerruf.

Also siehst Du eine Rücknahme des Artikels auch rein als Kulanz an?

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In dem von Dir beschriebenen Fall ja - ggf. hilft es, diesen Sachverhalt dem Kunden an mehreren Stellen (Bestätigungsmail, Lieferschein, Verpackung, AGBs etc…) nochmals ganz deutlich zu erläutern.

Danke Ray! Gibts hierfür irgendeinen Mustertext? Denn irgendwie ist es ja mal wieder vom Gesetzgeber höchst schwammig formuliert, ab wann ein Artikel ein Hygieneartikel ist. Bei Socken und Strümpfen ist aber meiner Meinung nach in jedem Fall von dieser Eigenschaft auszugehen. Eventuell sollte ich wirklich Hygienesiegel anbringen… Werde jetzt wohl den halben Kaufpreis kulanterweise erstatten. Irgendwann muss man der Sache mal nen Riegel vorschieben, außerdem bin ich heute schlecht gelaunt :wink:

Als ich noch meine eigene Shops hatte, habe ich mich jeweils tierisch über solche Kunden genervt. Die Gesetze in der Schweiz sind (noch) lockerer in dieser Hinsicht, aber solche Kunden gab es auch in der Schweiz …

Alternativ und um Kundinnen nicht ganz zu verärgern:
Sende doch einen Gutschein für den Shop, dazu den Hinweis “Wir müssten ja nicht, aber weil Sie so schöne lange Beine haben …” und beide sind halbwegs unzufrieden. Der Verlust ist kleiner, die Gefahr dass sie Deinen Shop schlecht redet ebenfalls und die Chance, dass Sie wiedereinmal bestellt ist grösser.

hab das hier in meinen Lesezeichen ausgegraben:

@coarsy,

zur Frage:
“Wie behandelt Ihr solche Dinge? Einfach rigoros nicht erstatten und zurücksenden oder natürlich klar abgewogen?”

Antwort:
Du hast das Widerrufsrecht ja selbst auf Deiner Website stehen. Es ist aber keine Frage was dem Händler jeweils gefällt bzw. wie er das interpretiert. Letzteres kann nur Dein Anwalt für Dich vertreten aber die Verluste aus Deinen geringen Retouren sind dann wohl eher billiger?
Oder subjektiv gesehen: “hart aber ungerecht”!

@Ray,
bitte schieb mal diesen Thread zum eCommerce-Recht. Danke.

Also, ein klein wenig “Erziehung” der Kunden mit Zuckerbrot und Peitsche finde ich so falsch nicht. Wobei ich mich eher noch zu den “im Zweifel für den Kunden”-Entscheidern zählen würde. Das Gesetz stellt eindeutig klar, dass eine Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft erlaubt sein muss. Das bloße Öffnen einer Verpackung rechtfertigt im Übrigen noch keine Ablehnung eines Widerrufs, selbst wenn das nur durch die Beschädigung derselben geschehen kann.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen, bei Strumpfhosen dürfte es auch in einem Ladengeschäft nicht möglich sein diese anzuprobieren. Eine Präzedenzentscheidung dazu ist mir aber gerade nicht geläufig.

Google antwortet auf: “Widerrufsrecht Urteil Umtausch Strumpfhosen” z.Bb wie folgt:

Aber in solchen Fragen zählen keine Mutmaßungen wie hier

sondern in etwa Urteile wie z.B. dieses:

Das OLG Frankfurt hat daher den pauschalen Ausschluss von Unterwäsche vom Widerrufsrecht zu Recht für unzulässig erklärt.

richtig - einen pauschalen Ausschluss empfinde ich auch für nicht haltbar

@coarsy,

als Shopbetreiber möchte man natürlich am liebsten ohne Retouren arbeiten aber der Versandkunde möchte umgekehrt seine Sicherheit. Wenn Du ihn rein rechtlich restriktiv behandeln würdest, könnte auch ein Umkehreffekt zu Deinem Nachteil eintreten.

Hier ein proaktives Beispiel zum Nachdenken: Das Versandhaus “Landsend” hat den o.g. Kundenwunsch sogar übertroffen mit “lebenslange Garantie” und zwar erfolgreich, was dann wiederum nach deutschen Recht wettbewerbswidrig war und verboten wurde:

[I][B]Lifetime guarantee means lifetime guarantee.[/B] As long as I’m the original owner of that particular item, then I should be entitled to get it replaced if it wears out. It says right there that if, for any reason, you’re unhappy with the sweater (and you’re the original owner of it), you have the right to return it and request a replacement item. This is your right, no matter the circumstances[/I].

Kompletter Beitrag hier:

PS: Marketing/Recht Balance!