Entwurf für EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

Neues von der Legislative…

Schließlich erlische das bislang „ewige“ Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung künftig nach einem Jahr und 14 Tagen.

Sorry, was ist das denn für ein Quark? Eigentlich ist doch der komplette Absatz völlig blödsinnig, oder? Willst Du uns hier auf die Probe stellen, ob wir alle mitlesen oder so?

Na ja… steht halt schwarz auf weiss im Internetz… ^^

Was daran soll denn Quark sein? Daß das Widerrufsrecht seitehr nicht erlischt, wenn der verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist? Das stimmt meines Wissens nach schon.

Ich würde den Entwurf gut finden, weil man sich je nach dem in welches Land man was verkauft quasi immer auf irgendein Glatteis begibt…

lg Elke

Hey Elke,

[QUOTE=elke;113669]Was daran soll denn Quark sein? Daß das Widerrufsrecht seitehr nicht erlischt, wenn der verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist?[/QUOTE]

Du willst Dich echt grad mit mir anlegen, oder? ^^

Ich bin kein Jurist. Trotzdem glaube ich, dass es nicht rechtens sein kann, dass ein Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen (was ist das denn fuer ein bloedes Mass) erlischt, weil Shopbetreiber nicht seinen Pflichten nachkommt. Bisher ueblich gibt es im Onlinehandel eine bedingungslose Umtauschpflicht (Widerrufsrecht) innerhalb von 30 Tagen, bei Ebay (weil Auktion) von vierzehn Tagen.
Ausserdem ist hier von einem Entwurf fuer die Verbraucherrichtlinie die Rede, Also noch lange nicht rechtskraeftig…

Gruss

:confused:

Was verstehst Du nicht?

Ich verstehe nicht, warum Du Dich angegriffen fühlst :*

Außerdem so ganz neu ist das nicht, wo der oben allerdings die 2 Wochen+12Monate hernimmt weiß ich auch nicht.


Wie es aktuell noch ist, steht im BGB :wink:

lg Elke

:slight_smile:

[QUOTE=elke;113686]Ich verstehe nicht, warum Du Dich angegriffen fühlst :*[/QUOTE]

Tu ich nicht. Das war Bloedelei :wink:

[QUOTE=elke;113686]wo der oben allerdings die 2 Wochen+12Monate hernimmt weiß ich auch nicht.
[/QUOTE]

Ja eben. Sag ich doch: das ist grober Unfug ^^

Gruss

Also - es ghet darum, dass das Verbraucherrecht europaweit vereinheitlicht werden soll. Eine Richtlinie wurde bereits 2011 erlassen, die bis Ende 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Ein Punkt dabei ist eine einheiltiche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Dabei zählt der Erhalt der Ware als Fristbeginn.
Nun war es bisher so, dass wenn nicht unmittelbar vor oder bei Vertragsschluss belehrt wurde, diese Frist einen Monat ist, bzw. falls nicht belehrt wurde oder die Belehrung formal nicht korrekt ist, diese Frist nie beginnen konnte. Daraus ergibt sich ein sogenanntes “ewiges” Widerrufsrecht.
Der gleiche Fall ist das übrigens auch bei Versicherungsverträgen und Geldanlagen bzw. Kreditverträgen.

§355 BGB:

  1. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. […] Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, […].

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Nun hat man also eine Maximalfrist von einem Jahr nach Ablauf der ursprünglichen 14 Tage gesetzt, also eine Art “Verjährung” eingeführt.

Weitere Punkte der Neuregelungen sind u.a.:
[ul]
[li]ein Verbot kostenpflichtiger Kundenhotlines (mehr als der Grundtarif)[/li][li]Verkäufer trägt Hinsendekosten exklusive Zusatzleistungen (Express o.ä.)[/li][li]Verbraucher zahlt Rücksendekosten (auch über 40 Euro Warenwert)[/li][li]Ausnahmen vom Widerrufsrecht z.B. Hygienewaren[/li][li]Pflicht für den Verbraucher zur Erklärung des Widerrufs[/li][/ul]