Newsletter 4.7.3

Hallo Oxid Gemeinde,

ich arbeite gerade an der Umsetzung der Reichlichen vorgaben.
Es geht um den Newsletter.

Wo kann ich die Logfiles anschauen wer sich für den Newsletter eingetragen hat und wer ausgetragen.
Laut meinen Informationen müssen die Einwilligungen protokolliert werden.

Bin für ein Hinweis sehr dankbar.

Protokolliert wird das in der Datenbank in Tabelle oxnewssubscribed, Spalte oxdboptin mit folgenden möglichen Werten:

Subscription status:
0 - not subscribed
1 - subscribed
2 - not confirmed

Ein aktueller TImestamp bei einer Änderung wird ausserdem zusätzlich dort abgelegt.

Im Admin wird ein erfolgtes Abonnement mit erfolgreichem Double-Opt-In beim Benutzer im Tab “Erweitert” angezeigt.

Danke für die schnelle Antwort.

Hallo Limur,

wir haben dazu auch eine PM


mit weiteren Informationen, Links und einer alternativen sicheren lösung.

Es reicht rechtlich nicht aus die LOGs der Anmeldungen zu speichern, dann die würden nur bestätigen das einer am über IP X sich registriert hat - aber wer.

Die Beweislast liegt bei Dir, nur bei Dir als Versender. Du musst vor Gericht beweisen das die Person die Dich wegen SPAM verklagt sich auch angemeldet hat.

Beispiel: Logfile der Eintragung vom Januar 2012 - Abmahnung am xx März 2013.

Die IP ist schon lange nichts mehr wert und ohne dem Kunden eine böse Absicht zu unterstellen, er könnte vergessen haben das er sich bei Dir zum NL angemeldet hat.

Vor Gericht, selbst wenn es ihm einfällt, würde er weiter abstreiten sich angemeldet zu haben - warum sollte er den die Kosten tragen die er selbst erzeugte.

Wo ist bei Double-OptIn denn das Risiko genau?
Theoretisch ja, praktisch nein…

[QUOTE=ChristophH;119416]Wo ist bei Double-OptIn denn das Risiko genau?
Theoretisch ja, praktisch nein…[/QUOTE]

Hallo Christoph,

was beweist es den, könnte ich Dir damit beweisen das Du Dich am “Datum” mit der “eMail” und der “IP” angemeldet hast - Nein.

Ich könnte nur beweisen das sich jemand angemeldet hat, müsste Dir aber beweisen das Du es warst - was unmöglich ist - wenn Du das vor Gericht leugnen würdest.

OLG München 2012: http://www.online-marketing-recht.de/2012/11/da-ist-die-katastrophe-double-opt-in-unzulassig-update/

Wenn das Double-Opt-In mit der eigenen Mailadresse ohne Billigung des Eigentümers durchgeführt wurde, dann hat er offensichtlich fahrlässig gehandelt und trägt zumindest eine erhebliche Teilschuld.

Dies hat letztlich auch der BGH so entschieden, der das Double-Opt-In-Verfahren ausdrücklich als zulässige Form der Einholung der Einwilligung gewertet hat (BGH vom 10.2.2011, Az. I ZR 164/09 – Double-Opt-In).

Hallo,

ich bin auch auf so ein Problem gestoßen. In einem Artikel habe ich Folgendes herausgelesen:

Genaue Protokollierung der Einwilligung

Die Einwilligung des Empfängers sollten Sie in jedem Fall protokollieren, um diese bei eventuellen Abmahnungen oder gerichtlichen Streitigkeiten auch beweisen zu können. Dabei genügt es nicht, double opt in anzubieten, Sie müssen dies und den Klick des Empfängers auf den Link in der Bestätigungsmail auch rechtssicher beweisen können.
Quelle: www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6534-newsletter-rechtssicher-erstellen-und-versenden.html

Nun ist die Frage: wie kann man den Klick des Empfängers auf den Link in der Bestätigungsmail beweisen? Und die Werte in der Datenbank in Tabelle oxnewssubscribed kann man doch als Admin jederzeit ändern, also ich meine, dass diese Werte nicht als Beweis gelten können…