Abmahnungen wegen Button-Lösung im Umlauf

Liebe Shopbetreiber,

derzeit ist eine gigantische Abmahnwelle der Firma Order Online USA Inc. durch BODE & PARTNER im Umlauf. Hier habe ich dazu sehr umfangreiche Informationen gefunden:

Gruß

Oder hier:

und
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-order-online-usa-inc.htm

Hi,

hier wurde offensichtlich eine Briefkastenfirma gegründet, die nun eigene Onlineshops betreiben und dadurch mit allen abgemahnten Shops im Wettbewerb stehen soll.

Ich habe mir diese Firma einmal angesehen und musste, trotz des Ernstes der Situation lachen.

Seht einfach mal selbst, hier “zwei” Onlineshops:

restpostenverzeichnis.info/ und usaproductsshop.com/

Nachtrag:
Ich kann mich an diesen Shops gar nicht “satt sehen”.
Seht euch mal die Bestellseite an, hier werden im Warenkorb nicht die wesentlichen Merkmale aufgeführt, sondern kilometerlange Texte und Listen (siehe Anhang) - das hat nichts mit einer korrekt umgesetzten Buttonlösung zu tun.

Interessant ist auch die Zahlungsweise… oder die Rechtstexte…achja, wer erkennt das Shopsystem?

schon mal ins Gästebuch geschaut?

…ja, da heisst tatsächlich einer “Fick” :wink:

Nein, wie zu erwarten, nur zufriedene Kunden. :smiley:

ähm hab ich da heute net ne mail von TS bekommen, daß auch negative Bewertungen sofort und ungekürzt/verändert öffentlich gemacht werden müssen ??

jedenfalls WOT warnt mich vor der Seite :frowning:

[QUOTE=laramarco;119509]daß auch negative Bewertungen sofort und ungekürzt/verändert öffentlich gemacht werden müssen ??
[/QUOTE]

also dieser Pseudoshop wird jedenfalls keinerlei positiven Bewertungen erhalten - ausser vielleicht von der beauftragten Anwaltskanzlei…

Wobei mich ehrlich wundert, dass es immer wieder so windige Kanzleien gibt, die das immer wieder von neuem versuchen. Offenbar gibts genügend Unbedarfte, die sofort und alles bezahlen wenn sie nur “Anwalt” auf dem Briefpapier sehen.
Und mich wundert, dass es nicht genügend Anwaltskollegen gibt, die schwarze Schafe in den eigenen Reihen rigoros angehen.

[QUOTE=laramarco;119509]
jedenfalls WOT warnt mich vor der Seite :([/QUOTE]

Das wohl allein schon wegen der Whois-Einträge :o
http://who.is/whois/restpostenverzeichnis.info

Ich würde sofort eine Strafanzeige stellen, wenn ich so ein Schreiben erhalten würde. Was mir auch unklar ist: Abmahnungen basieren auf dem Wettbewerbsrecht, verankert im deutschen HGB. Wie kann mich ein vermeintlich amerikanisches Unternehmen (Sprache DE, Ländereinstellung nur DE) abmahnen?

Gruß

Weil die Leistung (vermeintlich) in Deutschland angeboten wird, Du schaust Dir den Shop doch in Deuitschland an, oder?

na marco, ist doch für oxid nen klax rauszufinden, ob und wer die lizenz dieses shops “bezahlt” hat, ob die tatsächlich nach usa ging oder hierzulande blieb.
die gästebucheinträge vom 20. und 21. hä?? klatsch artikel rein, stell mal on und mahne ab, klasse, wirft AUCH ein tolles licht.

wow. und die agb von rest… sind auch noch vom agb-generator. nicht mal das könnense selber. :stuck_out_tongue:

edit: äääh: impressum

[QUOTE=Hebsacker;119512]
Und mich wundert, dass es nicht genügend Anwaltskollegen gibt, die schwarze Schafe in den eigenen Reihen rigoros angehen.[/QUOTE]

Mein Anwalt geht solche schwarzen Schafe auch an!
Siehe hier : http://www.jurablogs.com/de/go/germanys-next-massenabmahnung-rechtsanwaelte-bode-partner-ra-torsten-riebe-mahnen-fa-order
:smiley:

[QUOTE=Hebsacker;119516]Weil die Leistung (vermeintlich) in Deutschland angeboten wird, Du schaust Dir den Shop doch in Deuitschland an, oder?[/QUOTE]

Vergiss es ey! Nach EU-Recht ist meines Wissens noch immer Deutschland der Gerichtsstand (das trifft auch auf Impressumspflicht, AGB, etc. zu), wenn der Hauptmarkt Deutschland ist.

Bestellen wir doch einfach mal was bei http://www.restpostenverzeichnis.info und schauen was passiert.

Oh - Versandart “DHL” mit 6,90 EUR, und als Zahlungsart ist nur Paypal möglich. Allerdings scheinen auch diese Kollegas die Implementierung nicht hinbekommen zu haben: Statt zu PayPal werde ich nun auf die Startseite des Shops geleitet. Also gibt es eine Bestellung im Shop und keinen Zahlungseingang. Bin echt gespannt, was jetzt passiert. Sollte ich Nachricht von irgendjemandem bekommen, gehe ich sofort zur Polizei und stelle Strafanzeige wegen Betruges. (Nicht in Sachsen-Anhalt, weil die haben Internetverbot im niederen Dienst und können das demzufolge nicht nachvollziehen.)

Gruß

das ding steckt doch voller humbug.
agb ist von 2011, widerruf von märz 2013
gästebucheinträge von gestern und heut
paypal funzt net, weder efire noch irgendein anderes modul
da ist nur die zahlart aktiviert und sonst nix, die wollen doch gar kein geld verdienen

[QUOTE=laramarco;119517]na marco, ist doch für oxid nen klax rauszufinden, ob und wer die lizenz dieses shops “bezahlt” hat, ob die tatsächlich nach usa ging oder hierzulande blieb.
die gästebucheinträge vom 20. und 21. hä?? klatsch artikel rein, stell mal on und mahne ab, klasse, wirft AUCH ein tolles licht.[/QUOTE]

Welche Lizenz?

<!-- OXID eShop Community Edition, Version 4, Shopping Cart System (c) OXID eSales AG 2003 - 2013 - http://www.oxid-esales.com -->

Hallo zusammen,

in der vergangenen Woche erhielten offensichtlich auch mehrere Forenmitglieder und Oxidshopbetreiber eine Abmahnung. Bei mir wurde mehrmals angefragt, ob meine Buttonlösung aus diesem Thread gegen solche Abmahnungen zukünftig helfen kann.

Leider kann ich das nicht garantieren. Mit meiner Buttonlösung wird zwar die Bestellseite der Shopversionen 4.5 und 4.6 entsprechend umgestaltet, aber ich glaube nicht, dass das in diesem Fall eine Rolle gespielt hätte.

Bei diesen Abmahnungen handelt es sich um nichts anderes als einen Betrugsversuch. Gegen so etwas hilft keine Buttonlösung, sondern nur aufmerksames lesen und sich informieren.

Das es sich bei der “Order irgendwas” nur um eine Briefkastenfirma handelt, die anscheinend nichts verkauft und somit auch mit niemanden im Wettbewerb steht, wurde hier im Thread schon besprochen.

Obwohl diese Firma erst vor wenigen Wochen gegründet wurde und wohl kein einziges Produkt tatsächlich verkauft, weil man in den Shops schlicht und einfach nichts bestellen und bezahlen kann, und obwohl unter der Firmenadresse noch viele weitere Briefkastenfirmen angemeldet sind, behaupten die Initiatoren auf ihrer eigens errichteten Internetseite:
[I]"…für eines der führenden amerikanischen Shoppingunternehmen als Rechtsanwaltskanzlei tätig zu sein"[/I]
Sehr witzig, ich glaube, mehr muss man dazu gar nicht mehr sagen.

Meine Meinung (keine Rechtsberatung): Werft diesen Spam einfach weg.
Wer hier etwas bezahlt oder unterzeichnet ist selber schuld.

Natürlich gilt dies nur für die aktuellen Abmahnfälle, von denen dieser Thread hier handelt. Berechtigte, “seriöse” Abmahnungen dürfen natürlich keinesfalls einfach weggeworfen werden!

:wink:

Wer sowas verhindern möchte, sollte nicht kopieren, sondern dem Händlerbund beitreten. Nein, dies ist keine Werbung.

Bei wem die Falle schon zugeschnappt hat, der sollte sich einen Anwalt nehmen.

Nichts und Niemand kann Betrügereien wie diese verhindern. Schließlich wurden zB auch reine B2B-Shops abgemahnt, die überhaupt keine Buttonlösung benötigen.

Die Initiatoren wissen genau, dass vielleicht 5-10% der Angeschriebenen einfach sofort zahlen, um Ihre Ruhe zu haben und das genügt ihnen völlig.
Wer wegen Spam wie diesen zum Anwalt rennt, hat m.E. zu viel Geld. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Sorry, aber das ist nicht richtig. Hat man eine Abmahnung bekommen und diese ist in irgend einer Form unberechtigt, muss man sich dagegen wehren und der Gegner zahlt am Ende die Kosten für “meinen” Anwalt. Wer`s nicht glaubt, sollte eine Rechtsberatung vereinbaren. Diese ist bei dem Streitwert recht günstig zu haben…

…und erfahrungsgemäß erhalten Shopinhaber, die vom Händlerbund betreut werden, selten bis garnicht eine Abmahnung.

Ja, wie gesagt, muss jeder selbst entscheiden.

Hier haben 2 Personen mehrere tausend Abmahnungen versandt.
Du hast völlig recht, es ist ein gewisses Risiko, wenn man nicht darauf reagiert, aber in diesem Fall ein leicht kalkulierbares.

Das der Gegner am Ende irgendwelche Kosten vollständig bezahlt, ist nur dann der Fall, wenn
a). ein Gerichtsurteil 100% zu deinen Gunsten vorliegt, und
b). der Gegner dann noch genug Geld hat um zu bezahlen.

In allen anderen Fällen zahlst du selbst.