Informationspflicht

Ich grübele seit Tagen darüber nach, wo der Beginn des Bestellprozesses ist.

An welcher Stelle muss ich dem Kunden die neue Informationen geben?

“spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs muss der Verbraucher klar und deutlich darüber informiert werden, welche Zahlungsmittel im Shop akzeptiert werden.”

Auf der Startseite hat der Shop alle Zahlungsarten und unter Informationen alles zu den Lieferländern. Reicht dies aus oder was ist mir dem “Beginn des Bestellvorgangs” gemeint.

Vielleicht habe ich bald nur einen Gedankenknoten bei den ganzen Infos zum neuen Verbraucherrecht.

Viele Grüße
Marita

Hi,

es heißt ja nicht nur “Beginn des Bestellvorgangs” sondern “spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs”.

Also kann es m.E. auch schon viel früher, zB. beim Betreten des Shop sein. Standardmäßig gibt es im OXID eShop im Footer einen Link “Versand & Kosten”, den man dazu nutzen könnte, um die Infos bereitzustellen (ohne Gewähr!).

ja genau. Über das Wort “spätestens” hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Natürlich habe ich auch jetzt schon alle Infos im Footer.

Im Moment macht mich anscheinend Trusted Shop auch noch kirre mit der Überprüfung des Shops.

Hi,

etwas verbindlicher wird dir das wohl erst ein Gericht in 2-3 Jahren sagen können. Ansonsten gibt es doch ein Withepaper von TS + Oxid zu dem Thema, hat da schonmal jemand deswegen reingeschaut?

cya

Ja ich. Ich habe alle Unterlagen da. Wenn ich zu lange über manche Punkte nachdenke, kommen immer wieder Fragen auf, was genau verlangt wird.