Fehlende Angabe der wesentlichen Merkmale ist Abmahngrund

warum einfach, wenns auch kompliziert geht… :frowning:

Ist meine ich im Oxid-Standard nicht erfüllt!
Habe erst mal in Warenkorb / Bestellformular die shortdescription mit aufgenommen.
Wiess zwar nicht ob das reicht - aber besser als nix …

kann unter umständen auch in attribute rein. dann kanns ja im checkout angezeigt werden.

[QUOTE=patchwork.de;149793]Ist meine ich im OXID-Standard nicht erfüllt!
Habe erst mal in Warenkorb / Bestellformular die shortdescription mit aufgenommen.
Wiess zwar nicht ob das reicht - aber besser als nix …[/QUOTE]

Das kann vermutlich derzeit von keiner Software erfüllt werden.

Welches die „wesentlichen Merkmale” einer Ware sind, bedarf – wie so oft - einer wertenden Betrachtung im Einzelfall.

Am einfachsten lösen lässt es sich vermutlich durch ein Zusatzfeld, welches stichpunktartig mit “wesentlichen Merkmalen” gefüllt wird und nur im Checkout angezeigt wird. Dann besteht weiter die Möglichkeit short- und longdescription verkaufsoptimiert auszufüllen und der Checkout wird nicht überladen.

das stimmt. immer wieder werden neue Lücken gefunden. Ärgerlich für Anfänger