INC_FOOTER_INCLTAXANDPLUSSHIPPING wird immer angezeigt

Bei EU-Ausland-Kunden und Kunden mit USt-ID soll im Footer
ein anderer Hinweis als der eingebaute
"Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten. "
erscheinen.

Auch im Quellcode der "out/basic/tpl/_footer.tpl"
ist ja keine Fallunterscheidung eingebaut.
In der lang-Datei ist auch keine Variable vorgesehen.

Übersehe ich da was oder hatte noch niemand das Problem?

Gruß
wind

Ich hab dies dazu an den Support geschrieben: Helfen wollten die leider nich …

… Leider ist hierbei folgender schwerer Fehler aufgetreten…
Ist ein Kunde aus einem Nettoland (Schweiz) oder EU Gewerbetreibender (Frankreich mit USt. ID), wird im Shop als Preis in den Funktionen getFPrice und getFTPrice der Netto Preis zurückgeliefert, aber dahinter immer der Text inkl . MwSt. , was ja dann nicht korrekt ist.

Bitte teilen Sie uns mit, ob man den Shop dauerhaft auf Ausgabe der Preise inkl. 19% einstellen kann, oder den Text abhängig von den Steuerangaben des Rechnungslandes umstellen bzw. ausblenden kann.

So wie in Ihrem Standard Template eingestellt, könnte dies unter Umständen als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. …

Dies könnte wirklich Probleme geben.

MfG
Sebastian Welsch

korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich glaube der Shop macht alles richtig:

Habe mir folgenden Abschnitt durchgelesen und meine verstanden zu haben, dass die Schweiz und EU-Mitglieder mit UstId einen “Nullsatz” haben. d.h. MwSt von 0%.
Genauso ist das auch im Shop geregelt, inkl.MwSt (in dem Fall 0%).

MwSt bei der Ein- und Ausfuhr

Bei der Ausfuhr aus der EU in Nicht-EU-Länder wird keine MwSt erhoben und die auf vorhergehenden Absatzstufen im Zusammenhang mit dem ausgeführten Produkt bereits gezahlte MwSt kann als Vorsteuer abgezogen werden. Aufgrund dieser MwSt-Befreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug (“Nullsatz”) ist in dem Ausfuhrpreis keinerlei "Rest-"MwSt mehr enthalten.

Bei der Einfuhr in die EU muss sofort MwSt gezahlt werden, so dass für die eingeführten Produkte die gleichen Ausgangsbedingungen gelten wie für entsprechende Produkte, die in der EU hergestellt wurden. Steuerpflichtige können die bei der Einfuhr gezahlte MwSt als Vorsteuer abziehen.

MwSt auf Gegenstände, die in andere Mitgliedstaaten geliefert werden

Da es an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten keine Steuerkontrollen mehr gibt, wird die MwSt auf Gegenstände, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen geliefert werden, auch nicht beim Überqueren dieser “Binnengrenzen” erhoben.

Von einem Steuerpflichtigen in einem Mitgliedstaat an einen Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat gelieferte Gegenstände unterliegen im Abgangsland dem Nullsatz (d.h. sie sind mit Recht auf Vorsteuerabzug von der MwSt befreit). Bei einer solchen “innergemeinschaftlichen Lieferung” muss der Kunde seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer angeben, die über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) überprüft werden kann.

Die MwSt für die gelieferten Gegenstände ist in dem Mitgliedstaat zu zahlen, in dem sie ankommen: Hier stellt die innergemeinschaftliche Lieferung einen “innergemeinschaftlichen Erwerb” dar, für den der Kunde die MwSt zu dem in seinem Land, dem “Bestimmungsland” geltenden Satz zahlen bzw. im Rahmen seiner regelmäßigen MwSt-Erklärung angeben und verrechnen muss.

Quelle: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/index_de.htm

Hallo Basti,

ich sehe es genauso, dass sehr wohl eine Mehrwertsteuer enthalten ist, im speziellen Fall “0%”. Auch sehe ich deshalb überhaupt keine Probleme, die es geben könnte.

Gruß

Ich werde das mal meinen Anwälten zeigen … vielleicht wissen die den passenden Paragrafen, wie das zu handhaben ist. Nicht das die Herren Abmahnanwälte dies entdecken.

Grüße,
Sebastian