Wie rechtliche Anforderungen zur Kontaktaufnahme per E-Mail umsetzen?

Hallo,
mittlerweile muss man sich ja für JEDE inhaltliche Form der Kontaktaufnahme per E-Mail explizit die Erlaubnis des Empfängers/Kunden einholen.
Also für z.B. für Newsletter, Bestellbestätigung, Versandbestätigung, Anfrage den Einkauf zu bewerten, Weiterleitung der E-Mail an den Versanddienstleister, usw.

Da kommen mal schnell mehr als 10 Themen zusammen, für die man sich ein Einverständnis einholen muss. Strenggenommen für jedes einzelne Thema ein separates Einverständnis.

[B]Wie macht Ihr das in der Praxis?[/B] Schreibt Ihr alles in einen Text oder differenziert ihr hier nach Priorität und bildet Cluster, sodass der Kunde für zwei oder drei Cluster sein Einverständnis geben kann.

Es gibt ja Themen, ohne die geht es gar nicht, wie z.B. Zusenden der Bestellbestätigung oder Versandbestätigung.

Andere Punkte sind aus Marketinggründen wertvoll (Newsletter, Anfrage den Einkauf zu bewerten) aber nicht zwingend wichtig.

Auf die Spitze getrieben müsste es so sein, dass wenn der Kunde z.B. einer Bestellbestätigung oder einer Versandbestätigung nicht zustimmt, auch kein Kaufabschluss möglich sein darf.

Viele Kunden werden aus “Angst” oder Unwissenheit z.B. gar nichts bestätigen, beschweren sich dann aber beim Kundenservice, dass sie keine Bestellbestätigung oder Versandbestätigung erhalten.

Danke für Tipps und Grüße
Roland

[B]Keiner eine Idee?
Setzt das niemand von euch um? [/B]

Na dann habt ihr hoffentlich entspannte “Marktmitgestalter” und Kunden, die euch nicht irgendwann eine kostenpflichtige Abmahnung reindrücken :slight_smile:

könntest du vielleicht für Leute, die nicht 24/7 in Anwälte-Foren und Verschwörungstheoretiker-Blogs rumhängen, den Link zu der Quelle / dem Gesetzt posten, auf das du dich beziehst?

Das hat nicht das geringste mit Verschwörungstheorie zu tun. Sorry, wenn das Deine Meinung zum Thema ist, dann viel Spaß in der Zukunft.
Frag Deinen Anwalt oder den Anwalt Deines Shop-Kunden, der wird Dir das gleiche sagen.
Auch gibt es hier nicht das EINE Gesetz, indem das von mir genannte steht. Hier ergehen fast wöchentlich Urteile zu diesen Themen. Das ist ja das problematische, selbst nach einem Urteil ist das Ganze ziemlich schwammig formuliert und es wird keine best practice vorgegeben die einem Rechtssicherheit gibt.

Finde es nur erschreckend wie wenige sich mit diesem Thema ernsthaft auseinandersetzen. Aber sobald die erste Abmahnwelle rollt, kommt bestimmt schnell Bewegung ins Spiel :slight_smile:

dann zeig doch mal eins dieser zahlreichen Gesetze und Urteile, auf die Du Dich konkret beziehst, schließlich willst Du ja unsere Hilfe und nicht umgekehrt.

Hast Du Dich denn selbst mit diesem Thema ernsthaft auseinandergesetzt?
Denn:
Newsletter Checkbox gibts bereits,
Bestellbestätigung und Versandbestätigung fallen unter §28 Abs.1 BDSG.
Anfrage den Einkauf zu bewerten gibts in OXID nicht.

Weiterleitung der E-Mail an den Versanddienstleister
wer macht sowas? wofür? Diese Person würde ich persönlich verklagen.

Kontaktformular
könnte auch unter §28 Abs.1 BDSG im Sinne von §311 Abs. 2.2 BGB fallen.
Hierüber lässt es sich aber noch streiten.

Und wer seine Kunden unerlaubt zuspammt und leichtfertig mit ihren Daten umgeht, hats verdient verklagt zu werden.

[QUOTE=vanilla thunder;180653]
Weiterleitung der E-Mail an den Versanddienstleister
wer macht sowas? wofür? Diese Person würde ich persönlich verklagen.[/QUOTE]

In Deutschland kenn ich das auch nicht, dass die Mail an den Paketdienst weitergegeben wird. Kann aber durchaus Sinn machen. In CZ bekommst Du dann je nachdem eine Mail oder SMS vom Paketdienst, dass Dein Paket auf dem Weg ist und wann es ankommt. Am Tag der Zustellung ruft dann der Paketfahrer oftmals noch an und sagt die Uhrzeit wann er ca. da ist, vornehmlich bei Nachnahme.

[QUOTE=MeisterYoda;180655]In Deutschland kenn ich das auch nicht, dass die Mail an den Paketdienst weitergegeben wird. Kann aber durchaus Sinn machen …[/QUOTE]
wird z.B. von DPD angeboten -> dann schickt DPD die Trackinginfos an den Kunden

PS.: bei Lieferungen ins Ausland (z.B. Niederlande) VERLANGT DHL eine Telefonummer! -> wir tragen i.A. 000000 ein

@rolandk

es ist eine menge Arbeit die CE “Rechtssicher anzupassen” habe ich alles hinter mir,
ich möchte jetzt auch nicht wieder auf alles einzeln eingehen, da mir das Thema hier zum
Hals raus hängt, letztendlich habe ich mich sogar entschlossen den Shop nicht Online zu stellen,
da ich idr nur Dienstleistungen anbieten habe ich mich für einen anderen Weg entschieden.

zum Thema Kontaktformular kannst du hier mal schauen wegen Newsletter hier schau auch mal in den einen oder anderen Beitrag von mir, hilft eventuell weiter.

MfG RodMod

Hallo,

gerade kam dazu ein Newsletter einer Anwalts Kanzlei rein.

Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:

  • der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
  • die Einwilligung muss protokolliert werden
  • die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können

Wie setzt ihr das um? Zu argumentieren man lösche die Mails sofort, dürfte im Ernstfall wohl nicht ziehen.

Hmm OLG Entscheide interessieren Oxid nicht wirklich oder?

Nenn doch einmal das Aktenzeichen des Urteils

Trägt das zur techn. Umsetzung bei?

So schaut es bei Anwälten aus.

https://www.janolaw.de/ueber_janolaw/kontakt.html

Dazu muss das Rad sicher nicht neu erfunden werden und wir brauchen sicher nicht über Sinn und Unsinn der Gerichtsentscheide zu diskutieren. Keiner der hier anwesenden Verkäufer wird sich wohl aus langerweile im Sommer mit so einem (sorry) Rotz befassen.

[QUOTE=daytrader;180869]Trägt das zur techn. Umsetzung bei?[/QUOTE]

Da beim Oxid-Kontaktformular keine Informationen gespeichert werden, wäre es schon interessant, das entprechende Urteil zu kennen, um beurteilen zu können, ob Handlungsbedarf besteht.
Bei einem mir bekannten Urteil des OLG Hamburg ging es um einen Fall, bei dem sich der Kontaktsuchende mit seinen persönlichen Daten registrieren musste. Das ist aber bei dem Kontaktformular von Oxid nicht gegeben. Die dort angefragten Agaben (Name, Vorname, Emailadresse) sind für die Beantwortung der Anfrage notwendig und werden nicht in der Shopdatenbank gespeichert.

Im Oxid vielleicht nicht. Aber woher weiß der Nutzer was mit euren Mails passiert?

In dem Urteil (habe es nicht bei der Hand) ging es darum, dass ein Anbieter welcher ein Kontaktformular zur Verfügung stellt, den Nutzer auf die Speicherung der anzugebenden personenbezogenen Daten und auf die Möglichkeit eines Widerrufs dieser Speicherung hinzuweisen hat.

Im Kontaktformular werden nun mal Vorname, Nachnahme und Emailadresse übermittelt. Ich sehe uns Shop Betreiber also vollumfänglich davon betroffen. Die Anwaltskanzlei warnt ja auch explizit Shopbetreiber.

http://www.online-und-recht.de/urteile/Fehlende-Datenschutzerklaerung-auf-Webseite-ist-Wettbewerbsverstoss-Oberlandesgericht-Köln-20160311/

Az.: 6 U 121/15

In diesem Fred http://forum.oxid-esales.com/showthread.php?t=39562#post179719 steht eine Lösung für das Azure Template.

In meinem Roxive Template habe ich es auch mal eingebaut, da wird allerdings nicht geprüft ob das Feld ausgefüllt ist.

Wenn es hier einen Freelancer gibt, welcher mir das ins Roxive einbauen kann, bitte per PN melden. Danke.

[QUOTE=daytrader;180892]Wenn es hier einen Freelancer gibt, welcher mir das ins Roxive einbauen kann, bitte per PN melden. Danke.[/QUOTE]

Ich würde mich da anschließen - Digidesk ob die das im Auftrag übernehmen habe aber bis jetzt keine Reaktion.