Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

Hallo,

ich habe vor, die Shopsoftware zu wechseln.
Oxid gefällt mir eigentlich recht gut.
Da ich unter der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ( Nettopreise ohne MwsT ) meinen Shop betreibe,
würde mich interessieren, wie das im Oxid-Shop zu verwirklichen ist.
Habe diesbezüglich leider hier im Forum und auf der Homepage von Oxid nichts gefunden.
Ist dies evtl. mit der Einstellung unter B2B zu machen?
Ist hier jemand der seinen Shop auch unter der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG betreibt?

Grüße Peach

Hallo

Auch als Kleinunternehmer verstehen sich Deine Produktpreise inkl. der MwSt (oder besser USt), also muss auch bei den Preisen dabei stehen, das die MwSt. enthalten ist. Zusätzlich solltest Du natürlich darauf hinweisen, das die MwSt in der Rechnung nicht ausgewiesen werden darf.

Den Shop müsstest/solltest Du also so ändern, das nirgends die MwSt. ausgewiesen wird (z.B. im Warenkorb, aber vorallem in der Bestellmail).

Dies geht aber nur in dem Du die entsprechenenden Dateien änderst.

Alles geschriebene hier ist aber natürlich nur meine eigene Meinung.

Und ja, ich bin auch ein Kleinunternehmer und habe mich für § 19 UStG entschieden.

Gruss

Michael

@MichaelZ

das kann man so nicht stehen lassen.

Hier ein Auszug aus der Beschreibung der Kleinunternehmerregelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - BMWi für eine Rechnungstellung:"Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten."
Somit kann auch nicht im Shop der Preis inkl. Steuer stehen, sonst müßte man ja an der Endsumme 19% abziehen.
Also sind die Shoppreise = Endpreise.
Die Steuer darf niergends ausgewiesen werden, ansonsten bist du automatisch Steuerpflichtig!

Beim GambioGX zum Beispiel ist das schon fertig im Shop eingebaut, daß man die Kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen kann. Ein Häkchen drauf und schon ist es erledigt.
Daher auch meine Frage, wie das bei Oxid zu machen ist.
Gruß Peach

Hi

Hast Du mal einen Link parat, wo man dies nachlesen kann (habe ich leider auch auf der Seite von BMWI.de nicht finden können).

Aber es geht ja hierbei auch um die “Rechnungsstellung”.

Deine Frage bezog sich ja auf die Darstellung im Shop.

Und da heisst es In der PAngV (und dies finde ich eindeutig):

“(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)”

Also einschließlich der Umsatzsteuer!

Und weiter:

"(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

[ol]
[li] dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
[/li]

[li] ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen."[/ol][/li]Wie gesagt, die gemachte Aussage stellt nur meine Meinung dar. Aber in der PAngV ist keine Ausnahme von dieser Angabe für Kleinunternehmer enthalten. Also habe ich die Preise auch mit dem Zusatz "incl UST" anzugeben.

Und zu Gambio:

Ja, ich hatte mir diesen Shop auch angeschaut, und hier auch die Einstellung für die Kleinunternehmerregelung. Hatte aber mal per Mail nachgefragt, ob diese Darstellung denn wirklich ausreichend wäre (hatte auch die Auszüge aus der PAngV mitgesendet). Hatte aber keine Antwort erhalten (angefragt hatte ich irgendwann Anfang Dezember).

Letzendlich muss einem als Kleinunternehmer auch nur bewusst werden, das die UST in den Preisen enthalten ist, diese aber halt nicht ausgewiesen werden darf.

Aber lasse mich natürlich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.

Gruss

Michael

Hier ist mal der link www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html
Ich habe das in meinem GambioShop so geregelt.

Ich habe die Kleinunternehmerregelung aktiviert und dann die Angabe bei den Artikeln mit einer Grafik anstatt des Textes von Gambio ersetzt. Allerdings aus SEO-Gründen.
Die Grafik enthält folgenden Text “laut §19 Abs.1 steuerbefreit zzgl.Versand” und habe dann in den footer den Link zu den Versandkosten eingebaut.

Das Gambio keine Antwort gegeben hat, liegt daran, dass es mit der GX Version diverse probleme gegeben hatte und Gambio nicht mehr nachkam mit den Anfragen.
Ansonsten kann man über deren Support nichts kommen lassen.
Ist fast immer schnell und hilfsbereit.

Hi

Auch mal zum Thema: http://www.legalershop.de/downloads/preisauszeichnung/preisauszeichnungspflicht-beim-kleinunternehmer/

Hallo MichaelZ,

Danke für deinen link.
So ist das eben, hab da schon soviel drüber gelesen gehabt,
das ich es dann wohl erst recht falsch gemacht habe.

Ist halt auch nichts, wenn man sich hinterdenkt.
Da ich den Gambio aber eh plattmachen werde, erledigt sich die Sache dann von selbst.
Werde morgen mal den Oxid auf den Server instalieren und dann schauen, was ich da ändern muß.
Wenn ich Dich schon grad hier habe: Wie bist du ansonsten mit der Shop-Software zufrieden?

Grüße Peach

Also vorweg:

Es gibt auch Rechtsanwälte, die wohl davon abraten, den Preis mit “incl MwSt.” anzugeben, aber diese sind in der Minderheit.

Letzendlich muss jeder für sich entscheiden, wie er es handhabt. Aber ich denke, wenn man sich die PAngV ansieht, ist dies meiner Meinung nach eindeutig.

Zum Shop: Ich kenn Ganbio nicht (hatte mir den nur kurz angeschaut, als ich ende letzten Jahres nach einer neuen Software auf Suche war). Dort hat mir persönlich das Backend nicht so gefallen (z.B. die Eingabe für die Seiten).

Daher kann ich natürlich auch nicht vergleichen.

Ich bin aber sehr zufrieden mit diesem jetzt. Im Frontend schnell aufgebaut, im Backend übersichtlich. Und bei google gut gelistet (obwohl ich mich nicht wirklich um Seo und sonstiges, was für google gut sein soll kümmer). Das Template war auch für mich leicht zu ändern, da es gut strukturiert ist (ich habe so gut wie keine Ahnung von php, und über smarty habe ich auch zum erstenmal durch diesen Shop gehöhrt, aber das Internet und natürlich auch dieses Forum ist da hilfreich).

Musst halt schauen, ob dir der Umfang des Shops ausreicht (paypal ist z.B. nur über eFire integriert).

Denke, mal reinschnuppern schadet nicht.

Ich kann Dir da ein super Forum empfehlen, da sind auch Oxid-Shops vertreten.

www.ecombase.de/

Da kannste ne Menge lernen.

Danke, kenn ich und bin dort auch registriert.

Habe aber gerade gemerkt das man sich dort anmelden muss, wenn man im Oxid Bereich rein will. Am Sonntag war dies aber noch nicht der Fall. Naja, egal.

tja die wenigposter sind halt nicht willkommen - aber macht doch nix, gibt doch genügend andere foren in denen man willkommen, egal wieviel postings der zähler zählt

Grüße
Martina

www.bastelundhobbykiste.de www.kreative-buecher.de

Da sag ich nur “Klatsche” :wink:

Das Thema ist leider sehr widersprüchlich und jede offizielle Seite schreibt da auch etwas unterschiedlich.

Meine Meinung dazu wäre:

Preisangabe inkl. MwSt und Versand im Shop schreiben. (allein schon wegen der Abmahngefahr)

Im Shop Impressum, AGB, Vertragserklärung (oder ähnlich) einen Hinweistext das in der Rechnung aber die MwSt nicht extra ausgewiesen wird.

Rechnungen entsprechend schreiben.

Michael

Hi,

Achtung, Trommelwirbel:
Dies ist keine Rechtsauskunft, keine Steuerberatung und spiegelt auch nicht die Meinung meiner Firma sondern meine ganz eigene wider.

Ich (persönlich) bin folgender Meinung:

  • Lt. o.g. Paragrafen und Verweisen berechnet der steuerbefreite Kleinunternehmer Brutto = Netto gegenüber seinen Kunden im Verkauf.
  • Da die Ware eingekauft wurde, enthält sie natürlich Mehrwertsteuer, deshalb muss “inkl. Mehrwertsteuer” drin bleiben, alles andere wäre falsch. (Wir reden hier nicht über B2B sondern von der Pflicht der Bruttodarstellung der Preise im Onlineshop.)
  • Die MwSt. wird beim Verkauf auf der Rechnung lediglich nicht ausgewiesen. Das heißt, dass der Kleinunternehmer den Umsatz nur in ein Erlös- nicht auf ein Umsatzsteuerkonto zu buchen braucht; auf der anderen Seite kann er keine Vorsteuer bei Einkäufen ziehen.
  • Der Kunde des Kleinunternehmers seinerseits ist nicht berechtigt, Vorsteuer auf seinen Einkauf beim Kleinunternehmer zu ziehen, weil dies auf der Rechnung nicht deklariert wurde. Dem Endverbraucher ist das relativ Schnuppe. Damit ist die Gefahr, dass ein Kleinunternehmer sich mit B2B-Problemen rumschlagen muss, relativ gering :slight_smile:

Gruß


Marco Steinhäuser
Community Guide
OXID eSales AG

Moinsen,

als Kleinunternehmer sollte man die MwStr. nicht ausweisen, sonst muss man sie auch abführen. Auch der Hinweis “Preise sind inkl. Mehrwertsteuer” ist in meinen Augen ein indirekter Ausweis der Steuer.

Gängige Praxis ist in diesem Fall der Satz “Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben”. Ich denke, wenn man diesen statt des Satzes “inkl. Mehrwertsteuer” setzt, macht man nix falsch. Ist aber keine Rechtsberatung.

In diesem Sinne

Ronny

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Ja, so habe ich das auch mal verstanden und gehandhabt,
weiß aber mittlerweile auch nicht mehr so recht,
welches nun der richtige Weg ist.
Jetzt bin ich grad wieder soweit wie am Anfang.

Es wäre einfach super, wenn unsere Gesetzgeber einmal für diese
ganzen Sachen eine eindeutige Regelung finden würden.

Ist ja mit Widerrufsbelehrung, Impressum und Co auch nicht anderst.
Grüße Peach

<blockquote>Es wäre einfach super, wenn unsere Gesetzgeber einmal für diese
ganzen Sachen eine eindeutige Regelung finden würden.</blockquote>

Ich denke, die PAngV ist da ziemlich eindeutig. Wird halt einfach verwechselt, mit der Rechnung, wo natürlich die MwSt nicht ausgewiesen werden darf.

Ist aber auch nur meine Meinung, und keine Rechtsberatung!

Und kann mir mal einer sagen, wie ich hier zitiere?

Button quote benutzen

Hi,

habe nun mich eine Woche durch Erfahrungsberichte gelesesn und mich nun für Oxid entschieden.
Der Hauptgrund ist die DEutsche Community, sowie finde ich das Produkt im Vergleich zu anderen Lösungen sehr gut.
Da ich auch nach § 19 UStG Artikel verkaufen möchte, finde ich den Vorschlag von Beta Company überaus dienlich.

Aber, wo bitte ändere ich das? Über CMS gibts zwar den Punkt footer aber da steht das ja nicht drin!
Ich denke ich habe einfach einen Punkt diesbezüglich im Backend übersehen.

Wäre nett wenn Ihr mir schnell helfen könntet.

Gruß Barbaroux

Hallo Barbaroux

Also der Text aus dem Footer steht in Deiner lang.php

Meine Änderungen diesbezüglich sind schon etwas her, aber ich glaube im Warenkorb wird auch die USt angezeigt, sowie in den Bestellmails und in der details.php. Diese Dateien wirst Du dann wohl auch anpassen müssen (ich glaube, dies war es dann aber).

Gruss

Michael