Hi
Hast Du mal einen Link parat, wo man dies nachlesen kann (habe ich leider auch auf der Seite von BMWI.de nicht finden können).
Aber es geht ja hierbei auch um die “Rechnungsstellung”.
Deine Frage bezog sich ja auf die Darstellung im Shop.
Und da heisst es In der PAngV (und dies finde ich eindeutig):
“(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)”
Also einschließlich der Umsatzsteuer!
Und weiter:
"(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
[ol]
[li] dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
[/li]
[li] ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen."[/ol][/li]Wie gesagt, die gemachte Aussage stellt nur meine Meinung dar. Aber in der PAngV ist keine Ausnahme von dieser Angabe für Kleinunternehmer enthalten. Also habe ich die Preise auch mit dem Zusatz "incl UST" anzugeben.
Und zu Gambio:
Ja, ich hatte mir diesen Shop auch angeschaut, und hier auch die Einstellung für die Kleinunternehmerregelung. Hatte aber mal per Mail nachgefragt, ob diese Darstellung denn wirklich ausreichend wäre (hatte auch die Auszüge aus der PAngV mitgesendet). Hatte aber keine Antwort erhalten (angefragt hatte ich irgendwann Anfang Dezember).
Letzendlich muss einem als Kleinunternehmer auch nur bewusst werden, das die UST in den Preisen enthalten ist, diese aber halt nicht ausgewiesen werden darf.
Aber lasse mich natürlich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Gruss
Michael