Zahlungsbedingungen - Nachlass für bestimmte Zahlarten

Ich habe schon bei vielen Shops gesehen, dass für bestimmte Zahlungsarten ein Nachlass gewährt wird, z. B. bei Lastschrift oder Vorkasse. Mir erscheint das durchaus gerechtfertigt um das übliche Disagio bei Kreditkarte etc. zu kompensieren.

Ich habe nun einmal die AGB eines Zahlungsanbieters studiert und bin dabei über eine Passage gestolpert die sinngemäß besagt, dass der Händler nicht berechtigt ist Waren über eine andere Zahlungsart günstiger anzubieten. Das habe ich bei Kreditkarten und giropay so in den AGB gefunden.

Ich frage mich nun warum zahlreiche Shops trotzdem Nachlässe für bestimmte Zahlungsarten anbieten.

Gibt es Zahlungsanbieter (Akzeptanzpartner) die auf eine solche Klausel verzichten? Oder ist eine solche Klausel generell nicht zulässig? Oder gehen diese Shops das Risiko des Verstoß gegen die AGB einfach ein?

Würde mich freuen wenn mir jemand seine Erfahrungen zu diesem Thema mitteilen kann.

Vielen Dank!

Stefan

ich kann dir nur sagen was mir selbst passierte, als ich einen gebührenaufschlag (ist im prinzip das gleiche wie abschlag) auf eine zahlart nahm. ich hatte damals eine abmahnung deswegen bekommen und biete deshalb nur für einen kurzen aktionszeitraum, z.b. nur diese woche bla bla mal ne aktion mit zahlartauf/abschlägen an.