Wysiwyg-pro

Hallo,

ist es möglich den WYSIWYG Editor aus der Proversion auch in die CE einbinden? Ich würde mir dann bei http://www.wysiwygpro.com/ natürlich eine Lizens kaufen. Ich hab auf der Seite dort aber keinen Hinweis auf OXID gefunden, aber es ist doch der Editor der auch in der OXID-pro Version verwendet wird!?!

Da sollte doch jemand von Oxid was zu sagen könne, oder?

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe - bis man sie reden hört.

stand auch schon hier im forum, aber mit der forensuche tu ich mirs arg schwer, irgendwo stand was wegen GPL un deshalb nicht in CE drinne

Grüße
Martina

www.bastelundhobbykiste.de www.kreative-buecher.de

Wie Martina schon angerissen hat: Alle Erweiterungen einer unter der GPL3 stehenden Software müssen ebenfalls unter dieser lizensiert sein. Und da das der WYSIWYG nicht ist, darfst Du ihn lizenzrechtlich in der CE nicht einsetzen. Auch nicht, wenn Du eine Lizenz von diesem erworben hast.

Daniel Seifert
D³ Data Development - Thomas Dartsch
OXID Premium Solution- & Technologiepartnerhttp://www.shopmodule.com

Da gehts wieder an meine Englischkentnissen :frowning: aber die bieten das ding doch zum einbinden an! Und ich vertreibe ja keine Software… und soviel ich weiß darf ich doch mit meiner Software machen was ich will, ich darfs nur nicht weitergeben! Oder lieg ich jetzt schon wieder soweit daneben?

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe - bis man sie reden hört.

Fast richtig: Du darfst mit der Software alles anstellen, was die Lizenz erlaubt. Oxid hat sich für die GPL3 entschieden. Damit darfst Du die Software verändern, weitergeben etc. Jedoch nur, solang Du die vom Herausgeber gewählte Lizenz nicht verletzt. Und m.W. darf in GPL-Software auch nur GPL-Software zum Einsatz kommen. Schon mit deren Einsatz akzeptierst Du die Lizenzbedingungen, an die Du Dich auch als Nutzer halten mußt. Ob Du das Paket weitergibst, ist dafür egal. Es gibt einige Grauzonen, doch der Editor zählt da sicher nicht mit rein.

Das selbe “Problem” haben wir ja auch mit unseren Modulen. Die PE-Fassungen sind technisch auch in der CE einsetzbar. Da diese aber nicht unter der GPL stehen, dürfen Shopbetreiber diese aus rechtlicher Sicht nicht in der CE nutzen.

Daniel Seifert
D³ Data Development - Thomas Dartsch
OXID Premium Solution- & Technologiepartnerhttp://www.shopmodule.com

ob das alles so stimmt ?!? Ich kanns mir nur schwer vorstellen. Was mach ich denn wenn ich Deine Suche oder Deine Mehrdimmensionale Varianten einbauen möchte?

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe - bis man sie reden hört.

schlichtweg ne pe kaufen :wink:

Grüße
Martina

www.bastelundhobbykiste.de www.kreative-buecher.de

Richtig. So blöd, wie das auch scheint. Ich hab mir die Bedingungen auch nicht ausgedacht.

Eine hab ich ja, ich will aber nicht mehrere kaufen :frowning:

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe - bis man sie reden hört.

ach kein problem, aufwärts zur EE gehts immer :wink:

Grüße
Martina

www.bastelundhobbykiste.de www.kreative-buecher.de

Sehr interesante Diskussion,

in der Hinsicht geht die Oxid Strategie voll auf. Viele fangen mit der CE an und stoßen schnell an Grenzen. CE heißt in diesem Fall ohne vorhandene 3third Party Module auskommen, selbst programmieren oder minderwertige (siehe Sofortüberweisung von Aggrosoft vs. Sofortüberweisung von Tro:net) einsetzen.

Da kommt schnell Frust auf und man möchte sich in der schönen Oxid Partnerwelt bedienen.

Und was trennt einen davon? Läppische 1000,-€. Irgendwann ist CE Shop betreiber so frustriert das er die PE kauft…

Naja 1990.- ist schon fast das doppelte von läppischen 1000.-

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe - bis man sie reden hört.

Ich versteh die GPL scheinbar anders, nur wenn man Software schreibt die auf GPL Software bassiert oder diese benutzt wird die Software auch GPL. Also wenn der Endanwender dies macht hat das nichts mit deiner Software zu tun, denn Du stellst Sie ja nicht unter GPL. Ich als Endanwender darf natürlich nichts weitergeben etc. was deine Lizensrechte verletzt.

Weil die Lichtgeschwindigkeit höher als die Schallgeschwindigkeit ist, hält man viele Leute für helle Köpfe - bis man sie reden hört.

Dann nimmste halt den TinyMCE, ist eh einer der besten… ausserdem steht er auch unter der GPL, wenn auch LGPL
Und da Oxid-shop den TinyMCE linkt (also via link einbindet), und die LGPL besagt, dass das linken erlaubt ist, passt es wieder.

Wen das Thema interessiert: http://philo.at/wiki/index.php/Open_Culture_-_Die_Rechtliche_Frage
Hier vor allem die Überschrift:[B]Kritik an der GPL[/B] und [B]Was ist GPL-kompatibel?[/B]

Hi,

gute Güte - der Beitrag ist ja schon richtig alt, und offenbar hab ich den völlig übersehen…
Also: WYSIWYG-PRO ist nicht kompatibel zur GPL und verbietet explizit den Einsatz in Open Source Systemen, deshalb musste der seinerzeit aus der CE entfernt werden.
Alternativ stehen Module zum Einbinden von TinyMCE und FCKeditor zur Verfügung, die mittlerweile auch Smarty können :wink:

Gruß