Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen im BGB entsprechend den Maßgaben der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes anpassen. Der Anspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher auf Zahlung von Nutzungswertersatz bei Widerruf von Warenlieferungsverträgen im Fernabsatz soll eingeschränkt werden