Rechtlicher Hinweis an Abmahner - sinvoll?

Hallo zusammen,

habe gerade in einem Shop den folgenden Hinweis zu Abmahnungen gelesen.
Macht das Sinn - nützt das irgendwie? Vielleicht kennt das jemand bereits von Euch?

Viele Grüße
Ralf Ehlert

[Zitat]
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
[Zitat Ende]

Eine berechtigte Abmahnung verursacht Kosten, die vom Verursacher erstattet werden müssen. Dein Zusatz selbst widerspricht geltendem Recht und ist abmahngefährdet.

Dieser Passus ist rechtlich gesehen genauso unwirksam wie die bescheuerten “Confidential”-Footer bei eMails (wie mich die nerven…).
Insofern wird das nur rechtlich Unbedarfte von einer Abmahnung abschrecken, den eigentlichen Übeltätern, also professionelle Abmahn-Haie interessiert das nicht die Bohne.

Es ist zwar ein netter Ansatz auf die Schadensminderungspflicht hinzuweisen, ob die aber tatsächlich zum tragen käme, wurde leider noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Bisher hat das jedenfalls noch keinen vor einer Kostennote bei einer Abmahnung geschützt und wird das wohl auch in nächster Zukunft nicht tun.

Der Shopbetreiber scheint sein Geschäft mit wenig Herzblut zu betreiben.
Entweder, er macht es richtig und schreibt eigene Texte, bzw. lässt sie schreiben und prüft dann auf unique Content oder lässt es bleiben.
Gleiches gilt für das Design.

Manche machen es sich echt ziemlich einfach. kopfschüttel

…oder ein übervorsichtiger, der eine empfohlene Formulierung übernommen hat, um sich gegen die Abmahn-Mafia ein wenig zu schützen. Hilft aber leider nicht viel…

[QUOTE=rubbercut;52101]Dein Zusatz selbst widerspricht geltendem Recht und ist abmahngefährdet.[/QUOTE]

Dem ist nichts hinzuzufügen!
Ich würde es als Einladung zum Abmahnen betrachten, einen Wettbewerbsvertoß hat man so schon sicher entdeckt.

Schönen Dank an alle Schreibenden!

Mist, ich hatte gehofft, es würde helfen :frowning:

Tschö

Ralf Ehlert