Abmahnungen wegen Button-Lösung im Umlauf

[QUOTE=nickname;119667] a). ein Gerichtsurteil 100% zu deinen Gunsten vorliegt…[/QUOTE]
Leider nicht korrekt, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann. Ein Urteil vermeiden die meisten Gegner, weil sich andere Gegner dann darauf berufen könnten.

[QUOTE=nickname;119667]
b). der Gegner dann noch genug Geld hat um zu bezahlen. In allen anderen Fällen zahlst du selbst.[/QUOTE]
Dieses stimmt entsprechend auch nicht, denn im Falle eines für “mich” positiven Urteils ist der Gegner dann auch der Schuldner, gegen den Vollstreckt werden kann.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Erfahrungsaustausch.

[QUOTE=Marco Steinhaeuser;119465]Liebe Shopbetreiber,

derzeit ist eine gigantische Abmahnwelle der Firma Order Online USA Inc. durch BODE & PARTNER im Umlauf. Hier habe ich dazu sehr umfangreiche Informationen gefunden:

Gruß[/QUOTE]
Hallo,

… und was kann man tun? Ich habe meine Shop nach einer Abmahnung dieser Herrschaften geschlossen nach Anraten meines Anwalts und lediglich eine Präsentationsseite für meine Artikel. Obwohl ich den Interessenten und potentiellen Kunden anbiete über ein Kontaktformular bzw. per Email Bestellungen auszusprechen, erhielt ich in den 7 Wochen 3 Bestellungen (davon sind 2 Bestellungen alter Kunden. Ist das das Ziel? Ich weiß nicht mehr weiter als mich auf meinen Amazon-Shop zurückzuziehen.
LG
vamby

[QUOTE=vamby;123653]Ich weiß nicht mehr weiter als mich auf meinen Amazon-Shop zurückzuziehen.[/QUOTE]

Leider bist du da auch nicht davon befreit.http://www.haendlerbund.de/amazon

Werde Mitglied beim Händlerbund und lasse deinen Shop prüfen. Dann solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Hallo,
merkwürdiges Verhalten deines Anwaltes.

Wenn man irgendeinen beliebigen Brief eines Betrügers mit leeren Drohungen bekommt, muss man nicht gleich seinen Onlineshop schließen.

Mein Tipp: Einen anderen Anwalt nehmen.

Na Moment mal: Die Abmahnungen sind an die Shops versendet worden, die die Button-Lösung nicht umgesetzt hatten. In dieser Hinsicht also völlig zurecht.

Gruß

M.E. waren diese Abmahnungen eben nicht berechtigt.
Abmahnen kann man schließlich nur jemanden, mit dem man auch im Wettbewerb steht.
Das ist hier nicht der Fall.

zumal die Ansichten bezüglich der bemängelten Information im Checkout mehr als fragwürdig waren…

Mich verwundert allerdings auch ein wenig der Rat des Anwalts den Shop zu schliessen. War die Abmahnung berechtigt, dann muss man den Shop entsprechend anpassen - war sie nicht berechtigt, dann muss man dagegen vorgehen.

Hi,

das Problem ist vielschichtig. Zum einen wurden tatsächlich Shops abgemahnt, die tatsächlich die Button-Lösung nicht umgesetzt hatten. Hier muss der Shopbetreiber dringend ran.
Zum anderen waren die versendeten Abmahnungen m.E. (aber davon müsste man einen Richter wahrscheinlich überzeugen) nicht rechtskräftig, weil der abmahnende Shop-Betreiber, vertreten durch den Anwalt, gar keine richtige Firma ist. Insofern wäre ggf. sogar Betrugsversuch zu unterstellen.

Als Shopbetreiber hätte ich also folgende zwei Schritte sofort unternommen:

  • Sicherstellen, dass die sog. Button-Lösung sauber umgesetzt ist und
  • polizeiliche Anzeige gegen den abmahnenden Anwalt (das kann man natürlich nur machen, wenn man ordentlich nachweisen kann, dass der abmahnende Shop ein Fake ist: whois-Abfrage hilft hier schon :slight_smile: )

Gruß

Einfach, wie oben schon gesagt, dem Händlerbund beitreten, Prüfung abwarten und gezielt die vorgeschlagenen Änderungen machen. Das kostet ca. 200 € und gut ist.

@Marco,
die Abmahnungen bezogen sich ja nur zum Teil auf die Button-Lösung - im Wesentlichen ging es aber um die fehlenden “wesentlichen Merkmale” auf der Warenkorbseite bzw. beim Checkout. Und hier hat der Oxid(Standard)Shop eine Lücke und es besteht von Seiten Oxid dringend Handlungsbedarf!

Falls ein Shop eine Abmahnung erhalten hat wegen fehlender “wesentlicher Merkmale” muss man m.E. den Shop erst mal abschalten und Massnahmen ergreifen. Wir “umgehen” einer möglichen Abmahnung zur Zeit dadurch, dass wir die “wesentlichen Merkmale” in der Beschreibung (oxshortdesc) einbauen und diese dann auf der Warenkorbseite mit anzeigen.

Sicher keine elegante Lösung und ich bin mal auf den Lösungsansatz von Oxid gespannt …

Hi patchwork,

unter dem Überbegriff Buttonlösung ist schon die gesamte Neugestaltung der Bestellseite gemeint, inkl. der wesentlichen Merkmale.

Die Integration der wesentlichen Merkmale wurde von Oxid in Shopversion 4.7 übrigens schon hervorragend umgesetzt.

Moin patchwork,

schau mal ab der 4.7.x unter Attribute nach.
Ich finde die Umsetzung auch gut gelöst, ist eben nur mit ein bisschen Arbyt verbunden, die Attribute dann auch einzupflegen…

Beste Grüsse

Thomas

verstehe ich nicht …

Im Demoshop sehe ich nur - wenn ich einen Artikel in den Warenkorb gelegt habe - den Titel, die Artikelnummer und ggf. die Variante.
Ich sehe nicht zB beim T-Shirt dass es aus 100%-Baumwolle besteht (gehe mal davon aus) und diese fehlende Angabe kann abgemahnt werden.

Moin patchwork,

dann musst du die Angabe bei den Attributen eintragen und das Häkchen bei
"Wert des Attributs für Artikel im Bestellprozess anzeigen" setzen… Ist eigentlich ziemlich verständlich umgesetzt.

Beste Grüsse

Thomas

Übrigens kannst du die Lösung der 4.7 auch in 4.6 einsetzen:
Einfach folgendes in die out/themename/page/checkout/inc/basketcontents.tpl kopieren:


    [{assign var="aAttributes" value=$basketproduct->getAttributes() }]
    [{foreach from=$aAttributes" item=oAttribute }]
        [{$oAttribute->oxattribute__oxtitle->value }]:
        [{$oAttribute->oxattribute__oxvalue->value }]<br>
    [{/foreach }]

Dann hast du eine ordentliche Listendarstellung der Attribute und mehr Arbeit, als alles in die shortdesc zu schrieben, macht das wahrscheinlich auch nicht.

@Thomas - konnte es gerade nicht im Demoshop ausprobieren weil er zur Zeit nicht erreichbar ist (wahrscheinlich probieren gerade viele andere es auch aus :slight_smile: )
Aber wenn das die Lösung ist (und ich gehe mal davon aus), sollte das nicht als Default eingestellt sein und hervorgehoben werden? Meines Erachtens ist das alles zu versteckt :rolleyes:

@Nickname
Das ist sicher eine Lösung (Modul?) für Shops < 4.7 !

Jein…
Nur weil Deutschland hier eine rigorose Vorschrift hat, muss man das in einer internationalen Software ja nicht im Standard haben…

Und wie krieg ich am einfachsten mehrzeilige attribute (KEINE auswahlliste) hin? :confused:

@Ray - merkwürdig …
Habe gerade mal bei einem Wettbewerber nachgeschaut: hat eine OXID-PE und auch dort werden die “wesentlichen Merkmale” nicht im Warenkorb angezeigt :eek:

Ist diese Option vielleicht auch für die Oxid-Mitarbeiter zu versteckt?

Meines Erachtens müssen in einer (internationalen) Software alle (in irgendeinem Land) notwendigen Optionen eingeschaltet sein und der User muss auf die Gefahren hinwiesen werden wenn er diese ausschaltet.

Hi,

ich verstehe die Diskussion nicht und auch nicht, warum das für mich zu versteckt sein sollte. Ab der 4.7 ist das per default eingebaut (stört auch in nicht-deutschen Shops nicht), die Attribute müssen natürlich vom Shopbetreiber gepflegt werden - woher soll der Shop sonst wissen, was die wesentlichen Merkmale eines Produkts sind.
Für die älteren Versionen gab es eine Anleitung (siehe Blog) wie auch fertige Lösungen im Forum. PE- und EE-Kunden wurden persönlich informiert.

Wenn das jemand ignoriert, kein Update machen möchte und keine Attribute pflegt, wird er auch ein Modul nicht einbauen.

Gruß