Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG

Hallo zusammen,

ich habe nun die Diskussion hier auf zwei Seiten mitverfolgt und denke, dass einfach viel zu viel drumherumgeredet wurde. Es zählen - wie halt üblich im Steuerrecht - einfach nur FAKTEN!
Demnach ist es so, dass man

a.) als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Die Angabe incl. Mwst. ist keine Ausweisung. Vielmehr dient diese Angabe dazu, dass dies der Endbetrag ist, den der Kunde zahlt

b.) die Angabe “incl. MwSt.” darf nicht fehlen wegen der Rechtskonformität seit 01.08.2012.

c.) Ein Hinweis auf der Rechnung muss separat erfolgen.

Wie gesagt: über Sinn und Unsinn lohnt es sich hier nicht zu diskuttieren. Es ist einfach so PUNKT!

Zu der Lösung des Problems habe ich auch mal selbst Hand angelegt. Ich müsste nochmal nachsehen falls Interesse besteht, das war nur mal nebenbei versucht worden.

Habe mir schon überlegt ein Modul “Kleinunternehmer” dafür zu schreiben, dass mit einem Klick im Backend die Rechnung entsprechend angepasst wird.

Lieben Gruß

[QUOTE=Babuer71;121544]
Habe mir schon überlegt ein Modul “Kleinunternehmer” dafür zu schreiben, dass mit einem Klick im Backend die Rechnung entsprechend angepasst wird.
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dafür! :slight_smile:


Hallo Oxid-Gemeinde,

hat sich in sachen Modul schon etwas getan?
Denn ein Modul wäre genial, da bei jedem Update die ganzen Dateien wieder geändert werden müssen, was natürlich ziemlich bescheiden ist!

MfG Klaus

Ziehe doch bei einem Update nur die Änderungen nach und erstelle ein Child Template.

OT - P.S.: Eigentlich sollte man doch mal den Sinn bzw. eher Unsinn der Kleinunternehmerregelung im Online-Handel durchdiskutieren, oder?

Habe da eine eindeutig negative Meinung zu. Zum Beispiel denke ich, dass sich für einen Plan-Umsatz von unter 17500€ der Aufwand der Shoperstellung nicht lohnt. Spätestens wenn man eine Agentur damit beauftragt einen Shop zu erstellen verzichtet man auf mehr Vorsteuer, die man durch die Reglung spart. Außerdem ist der effektive Vorteil als Händler m.M.n eher gering, da man ja Ware kauft und wieder verkauft und es nur um die Umsatzsteuer-differenz geht. Es lohnt sich nur, wenn man die verkauften Produkte selber bastelt (Anteil der eigenen Arbeits- und Produktionskosten am Produkt) sehr hoch ist. Spätestens bei der Umstellung auf Regelbesteuerung hat man wieder Probleme, weil man ja seinen Warenbestand mit Endpreisen gekauft hat und dann inkl. MwSt weiter verkauft.

Die Kleinunternehmerreglung macht aus meiner Sicht somit nur für Handwerker (und Programmierer (neuartiges Handwerk bzw. Arbeit mit hohem Anteil an Arbeitskosten)) Sinn.

cya

Der Sinn Besteht darin den Einstieg ins Geschäftsleben zu Erleichtern und denn Verwaltungsaufwand gering zu halten! Ich habe nicht vor immer Kleinunternehmer zu bleiben!
Nur Versuche ich den Einstieg neben meiner normalen Beschäftigung zu schaffen und da Erleichtert das schon enorm!

MfG Klaus