Trusted Shops Bewertung [buyerEmail] und [shopOrderID]

So wie ich den Beschreibungstext des egate-Moduls lese, sind die Texte der Mail via CMS-Seite anpassbar. Ob das allerdings auch die Links zur Bewertung betrifft, solltest Du mal direkt nachfragen. evtl bauen sie Dir notfalls auch andere Links (also zur TS-Bewertung) gegen ein kleines Entgelt ein.

Das Modul von Egate ist noch für die 4.4 er Shopversionen. Ansonsten könnte man wirklich den Bewertungsreminder dazu verwenden, nach x Tagen nochmal eine Mail mit dem TS Gedöns raus zuschicken. Ich rendere aber in der Mail und auf der Thankyou Seite den Button von TS raus. Wenn der Kunde diesen anklickt, dann bekommt er nach x Tagen eine Erinnerungsmail von TS. Das müsste Dir doch so auch genügen, oder?

Gesendet von meinem HTC Vision mit Tapatalk 2

Vielen Dank für die schnellen Infos.
Ich denke, dass ich mehr Bewertungen erhalte, wenn ich Ihm automatisch den bewertungs Reminder zukommen lasse und er nicht erst bei der Bestellung aktiv das Häckchen setzen muss, dass er dies möchte. Privat würde ich das Häckchen auch nicht setzen :wink:
Ich habe mal eine Anfrage an egate media gesendet, ich werde Euch dann das Ergebnis posten, vielleicht bin ich ja nicht der Einige mit dem Anliegen.

Grüße
Thomas

Hallo Zusammen,

hier die versprochene Antwort von egate media:

“Dies ist kein Problem. Es muss hier nur das entsprechende E-Mail Template an den Kunden so geändert werden, dass dort der Link zur Trusted-Shop Bewertung integriert wird. Wir hatten bereits in der Vergangenheit Kunden, die dies so vorgenommen haben.”

Genauso, wie TS das schreibt, hab ich das ja hier zur Verfügung gestellt. Insofern ist die Antwort ja richtig, wenn auch sehr, sehr dürftig, wie ich finde.

Häkchen müssen hier allerdings keine gesetzt werden, sondern der entsprechende Button, welcher auf die TS Erinnerungsfunktion verweist, geklickt werden.

Bitte, bitte, bitte: Postet hier nicht einfach irgendwelche Zitate aus E-Mails, die dafür nicht autorisiert sind. Einmal steht das so in den Forenregeln und zum zweiten könnte der Verfasser echt sauer werden, weil die E-Mail eigentlich nur für Eure Augen gedacht war. In dieses Forum schauen aber ein paar mehr Leute ^^.

Danke und Gruß

ich hab da was für euch :wink:

http://www.oxid-module.eu/blog/trusted-shops-bewertungsemails-automatisieren/

Hallo,

für alle die jetzt auf TS setzen, folgender Hinweis, als Händler hat man künftig keinerlei Möglichkeiten mehr sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zu wehren, es sei denn man kann nachweisen, dass es eine Fakebewertung eines z.B. Konkurrenten ist (nachweispflichtig), alles andere wird jetzt als Werturteil des Kunden gesehen, Schlichtungen sind nicht mehr vorgesehen. Für Händler die bereits auf TS gesetzt haben kommt es noch dicker, alte Bewertungen die bisher gelöscht wurden werden komplett in die Bewertung inkl. Text einfließen.

Da wird mal schnell aus 4.93 eine 4.7! :mad:

Alternativen, ja gibt es, kostenfrei und teuerer im vgl. zu TS, z.B. Foxrate (noch kostenfrei) und eKomi oder auch Shopauskunft. Wobei Foxrate derzeit noch suboptimal ist, nur sinnvoll wenn man Scripte anpasst, ansonsten mit vorsicht zu geniessen.

Was das für den Händler bedeutet die weiterhin auf TS zu setzen, kann sich wohl jeder selbst ausmalen.

Grüße aus Berlin

gibts da auch ne Quelle dafür?

Hi zusammen,

ich denke allerdings, dass andere Bewertungssysteme in Zukunft genauso funktionieren werden, wie nun TS funktioniert, da es sich ja hier um ein rechtskräftiges Urteil handelt. Da kommen auch alle anderen Anbieter von solchen Kundenbewertungen nicht daran vorbei, wenn diese rechtssicher agieren möchten. TS ist halt nur gerade der Vorreiter. Ansonsten darfst Du sicherlich noch Deine eigenen Kundenbewertungen manipulieren, wenn Du das möchtest. Es ging ja nur um die Bewertungen über Drittanbieter, siehe:

Aber wer möchte schon seine Kunden mit falschen Bewertungen belügen? Also die Kunden ordentlich betreuen und keinen Mist bauen und dann lässt sichs prima mit den Bewertungssystemen leben. Außerdem habe ich auch keine Zeit, Kundenbewertungen in irgendeiner Weise zu manipulieren. Wenn einer ne schlechte Bewertung schreibt, dann wird das schon seine Gründe haben. Immerhin habe ich ja die Möglichkeit, einen entsprechenden Kommentar darunter zu schreiben oder einfach das Bewertungssystem zu kündigen.

Hallo Ray,

die Quelle ist TS, jeder Händler hat dazu eine ausführliche Mail vor ein paar Tagen erhalten.

@coarsy TS ist nur Vorreiter, da es sie direkt betraf aufgrund eines Urteils und um mögliche Abmahnungen zu vermeiden wurde in einer Nacht und Nebelaktion alles umgestellt. Bewertungen sind auch nicht mehr zu bestätigen sondern fliessen automatisch ein!
Auf mehrfacher Nachfrage interessiert das Thema Foxrate derzeit gar nicht, von Shopauskunft gibt es dazu auch keine Aussage, ist abzuwarten wie und ob andere darauf reagieren.

Hier geht es auch nicht um Bewertungen von Drittanbietern oder eigene, und sind wir mal ehrlich auch wenn keiner darüber redet, dass ist mittlerweile ein sehr starkes Verkaufsargument und wichtige Marketingmaßnahme, sondern hierbei geht es schlichtweg um tatsächliche Kundenbewertungen. Wenn dabei eine nicht gerechtfertigte bei ist (und wir alle wissen wie impulsiv der Kunde manchmal reagiert auch wenn es nicht angebracht ist), dann ist halt Pech, was bleibt sind noch mehr gefakte um das ein wenig auszubügeln oder den Anbieter zu wechseln.

Grüße aus Berlin

Hi,

[QUOTE=coarsy;104120]Ansonsten darfst Du sicherlich noch Deine eigenen Kundenbewertungen manipulieren, wenn Du das möchtest. Es ging ja nur um die Bewertungen über Drittanbieter, …[/QUOTE]

Ich grab das nochmal aus, denn es entzieht sich völlig meinem Rechtsverständnis, wieso selbst geführte Bewertungen manipuliert werden dürfen während das über Bewertungssysteme von Drittanbietern nicht der Fall sein darf. Oft ist für den Verbraucher dieser Unterschied im Shop gar nicht zu erkennen.

Gruß

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisburg/lg_duisburg/j2012/25_O_54_11_Urteil_20120321.html

Grundsätzlich wird von einem Bewertungsportal erwartet, dass dort die unabhängigen ÄußeSn Dritter wiedergegeben sind. Eine Irreführung liegt demgemäß u.a. dann vor, wenn der Werbende für die Äußerung bezahlt hat (OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 für die Bezahlung in Form von Rabatt) oder wenn sonst finanzielle oder wirtschaftliche Zusammenhänge oder Abhängigkeiten zwischen ihm und dem Dritten bestehen oder wenn die in Bezug genommene Quelle entgegen der Verkehrserwartung nicht mehr aktuell ist (Piper/Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Auflage 2010, § 5 Rn 209). Darüber hinaus liegt eine Irreführung nach Auffassung der Kammer auch dann vor, wenn - wie hier - nach den Bewertungsrichtlinien des Bewertungsportals neutrale und negative Anbieter-Bewertungen – anders als positive – zunächst einer intensiven Prüfung unterzogen werden.

Hier ging es darum, dass der Verbraucher einem Portal (also einer Institution) nach Ansicht des Gerichts mehr vertraut. Und Stein des Anstosses war ja auch die Werbung des Shops mit dem (verfälschten) Bewertungsdurchschnitt der mithilfe des Dienstleisters gesammelten Bewertungen.
Nutzt man “nur” das im Shop eingebaute Bewertungssystem, dann gibts ja auch nirgends einen Hinweis auf einen externen Dienstleister, sondern nur Sterne beim Artikel und ein paar Texte. Das fällt denke ich schon auf.

Hi Ray,

das habe ich schon so begriffen. Jetzt stell Dir aber vor, ein Shopbetreiber arbeitet mit z.B. RDFa + GoodRelations, um bereits in den Suchergebnissen entsprechende Daten auszugeben und Bewertungen - egal ob vom Drittanbieter oder aus dem eigenen Shop - dort zu platzieren. Hier gibt es keine Möglichkeit, mit dem Siegel/der Marke/dem Bekanntheitsgrad eines Drittanbieters zu werben, die reinen Sternchenbewertungen werden dargestellt. Damit steigt natürlich die CTR - der Kunde wird im rechtlichen Sinne wissentlich beeinflusst. Das ist ja auch Sinn und Zweck von Marketingmassnahmen…
Ach ich glaub, jetzt führt es zu weit, oder? :smiley:

Also: Lassen Shopbetreiber jetzt einfach die internen Bewertungssysteme weiter laufen, weil es ja bei dem Urteil nur um Drittsysteme ging oder sollten sie es lieber sein lassen?

Gruß

Henne oder Ei? :slight_smile:

Wer wills mal drauf ankommen lassen?

Ich denke der Tenor des Urteils ist deutlich, wenn man mit den Kundenmeinungen werben will, dann muss man sicherstellen, dass das Bewertungssystem manipulationssicher ist und nicht nach persönlichem Vorteil (des Shopbetreibers) verändert werden kann.
Das im OXID-Standard ausgelieferte System ist es nicht, im Zweifel also abschalten und ggf. das eines Dienstleisters einbauen.

Wobei, ich sehe das doch noch ein wenig kritisch. Was tun, wenn so ein System dazu missbraucht wird um Spamlinks reinzusetzen? Oder rassistische, nationalsozialistische, (Kinder-)Pornographische oder anderweitig illegale Inhalte zu streuen? Dann muss man doch wieder eingreifen können…

[QUOTE=Hebsacker;106818]
Wobei, ich sehe das doch noch ein wenig kritisch. Was tun, wenn so ein System dazu missbraucht wird um Spamlinks reinzusetzen? Oder rassistische, nationalsozialistische, (Kinder-)Pornographische oder anderweitig illegale Inhalte zu streuen? Dann muss man doch wieder eingreifen können…[/QUOTE]

Blödes Web 2.0, oder? :smiley:
Und doof, wenn Richter(Innen) nicht durchblicken…