Wesentliche Änderungen mit der Verbraucherrechterichtline zum 13. Juni 2014

Nein, das habe ich nicht gesagt

Meiner persönlichen nicht verbindlichen Meinung nach ist Nachnahme weder gänig (Anteil unter 3%) noch zumutbar (weder für den Kunden noch für den Händler). Nachnahme scheidet aber eh aus, da du diese nicht unentgeldlich anbietest. Dass dies nur die echten Kosten sind ist unerheblich.

Denke schon, dass man seinen Shop rechtssicher gestalten kann. Nur wenn man nur Vorkasse und Nachnahme wird muss man wohl kreativer werden.

cya

Danke Firefax!

Weil wir gerade beim Rechtlichen sind hoffe ich dass ihr mir zu dem Folgenden, ein bisschen anderem Thema, eure Meinung sagen könnt, bzw. wie ihr das macht:

Vor einigen Jahren hatte mein Neffe zur Shoperöffnung einen Rechtsanwalt beauftragt den Shop zu überprüfen. Dieser hat gesagt er soll in der Antwortmail für einen Kauf Folgendes schreiben: “Achtung: Diese Email bestätigt lediglich den Zugang Ihrer Bestellung. Es handelt sich NICHT um eine verbindliche Auftragsbestätigung!”. Ich glaube der Sinn war, dass man ja nie 100%ig sicher sein kann ob man das gewünschte Produkt auch liefern kann. Nun hat mein Neffe bisher einfach die Ware, nachdem er das Geld mit Vorauszahlung erhalten hat, versandt, OHNE eine verbindliche Auftragsbestätigung. Jetzt im Nachhinein kommt mir das nicht ganz rechtens vor. Sollte oder muss er nicht vor dem Versenden der Ware eine verbindliche Auftragsbestätigung zusenden?

Es wäre toll wenn ihr mir auch mit diesem ein bisschen abwegigen Thema helfen könntet. Vielen Dank schon mal.

Albert

Um diesen wichtigen Thread nicht unnötig aufzublähen, wäre es besser gewesen, Deine Frage in einem anderen Thread zu stellen.
Prinzipiell braucht man keine AB versenden, da man die Annahme des Auftrags auch durch den Versand der Ware erklärt. Allerdings macht die Klausel nur Sinn, wenn man die AB auch versendet. Der Sinn ist in dem Fall ja gerade, dass der Kunde erst dann die Vorauszahlung leisten soll, wenn man ihm mitgeteilt hat, dass die Ware lieferbar ist.

Danke Bastelfex für die logische Erklärung!

Ja, ich werd mich bessern und in Zukunft deinen Neuen-Tread-Tipp befolgen.

Albert

Hallo Zusammen,

ich hätte da eine Frage zur Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung:

Markus schrieb:
o Telefonnummer kann ab dem 13.6. (nicht vorher!) in der Widerrufsbelehrung sein. Sie muss es aber nicht. Dafür muss sie jetzt zwingend im Impressum sein.

Jetzt steht da “Sie muss es aber nicht.”.

Bei Trusted Shops steht “soweit vorhanden”, aber eine Telefonnummer ist ja immer vorhanden und sobald diese im Impressum steht ist es erst recht klar das diese vorhanden ist, ergo muss ich diese auf alle Fälle angeben oder?

Auch habe ich bei meiner Recherche des Öfteren gelesen das es eine Pflichtangabe ist.

Es stellt sich mir die Frage: Muss ich die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung jetzt nicht angeben oder ist es eine Pflichtangabe?

Gruß
mycron

micron, siehe hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-widerrufsbelehrung-2014.html

und speziell dort der Text:

“Künftig sieht die Musterwiderrufsbelehrung ausdrücklich die Aufnahme einer Telefonnummer des Unternehmers vor, eben weil die wirksame Erklärung des Widerrufs nicht mehr an die Einhaltung der Textform geknüpft ist sondern künftig vielmehr auch (fern)mündlich erfolgen kann.”

Albert

Hallo Albert,

ja diese Seite hatte ich auch gefunden, ich denke auch das es sicherer ist die Telefonnummer mit rein zu nehmen, trotz widersprüchlicher Aussagen.

Gruß
mycron

[QUOTE=albert0346;145880]
Vor einigen Jahren hatte mein Neffe zur Shoperöffnung einen Rechtsanwalt beauftragt den Shop zu überprüfen. Dieser hat gesagt er soll in der Antwortmail für einen Kauf Folgendes schreiben: “Achtung: Diese Email bestätigt lediglich den Zugang Ihrer Bestellung. Es handelt sich NICHT um eine verbindliche Auftragsbestätigung!”. Ich glaube der Sinn war, dass man ja nie 100%ig sicher sein kann ob man das gewünschte Produkt auch liefern kann. Nun hat mein Neffe bisher einfach die Ware, nachdem er das Geld mit Vorauszahlung erhalten hat, versandt, OHNE eine verbindliche Auftragsbestätigung. [/QUOTE]

Hi,
diese AGB-Klausel ist in deinem Fall eh nichtig, da m.W. bereits dann der verbindliche Kaufvertrag zustande kommt, wenn du dem Besteller deine Kontodaten in der automatischen Bestellbestätigungs-Mail übermittelst und damit die Zahlung anforderst (ohne Gewähr).

[QUOTE=albert0346;145913]
“Künftig sieht die Musterwiderrufsbelehrung ausdrücklich die Aufnahme einer Telefonnummer des Unternehmers vor, eben weil die wirksame Erklärung des Widerrufs nicht mehr an die Einhaltung der Textform geknüpft ist sondern künftig vielmehr auch (fern)mündlich erfolgen kann.”
[/QUOTE]

Mmmhh, wenn der Verbraucher will kann er die ja gerne bei mir per Telefon abgeben. Ich möchte ja niemand daran hindern und die rechtliche Möglichkeit hat er ja. Muss ich Ihn deswegen aber dazu bewegen es tatsächlich zu tun?

Denn eigentlich will ich gar nicht das jemand deswegen anruft! Ist doch Sinnlos anzurufen und mit mitzuteilen, dass da irgendwann ein Paket kommt. Einfach ein Widerrufsformular in die Rücksendung und dann weiß man auch was man mit dem Paket machen soll. Ich würde gerne auf die Telefonnummer an der Stelle verzichten, bin mal gespannt ob das möglich sein wird.

P.S.: Wer von den unter 25-jährigen weiß ohne zu googlen was ein Fax ist?

cya

Weiß jemand von euch wie ich den Shop vorübergehend schließen kann (Wartungsarbeiten…) um nicht am Donnerstag mitternachtens aufstehen zu müssen um die neuen Sachen einzuspielen. Ich wollte dabei nicht auf die von @nickname dankenswerterweise hinterlassene smarty-Lösung zurückgreifen. Dabei ist es ja nicht einfach mit einer Änderung der index.php getan weil ja Anwender auch über interne Adressen auf die Site kommen können.

Albert

Hi,

in den Grundeinstellungen einfach den Haken bei “Aktiv” entfernen, anschließend Speichern.

Danke Nickname!

Hab ganz vergessen dass es das auch gibt (Alzheimer?).

Albert

[QUOTE=Firefax;145857]Meiner persönlichen nicht verbindlichen Meinung nach ist Nachnahme weder gänig (Anteil unter 3%) noch zumutbar (weder für den Kunden noch für den Händler). Nachnahme scheidet aber eh aus, da du diese nicht unentgeldlich anbietest. Dass dies nur die echten Kosten sind ist unerheblich.

Denke schon, dass man seinen Shop rechtssicher gestalten kann. Nur wenn man nur Vorkasse und Nachnahme wird muss man wohl kreativer werden.

cya[/QUOTE]

dann ist ja payment über paypal (gebührenfrei) schon ok? da is ja käuferschutz drauf.

Ja, oder wenn man die Gebühren dem Kunden nicht weiter berechnet ist auch alles gut

[QUOTE=Firefax;145937]Mmmhh, wenn der Verbraucher will kann er die ja gerne bei mir per Telefon abgeben. Ich möchte ja niemand daran hindern und die rechtliche Möglichkeit hat er ja. Muss ich Ihn deswegen aber dazu bewegen es tatsächlich zu tun?

Denn eigentlich will ich gar nicht das jemand deswegen anruft! Ist doch Sinnlos anzurufen und mit mitzuteilen, dass da irgendwann ein Paket kommt. Einfach ein Widerrufsformular in die Rücksendung und dann weiß man auch was man mit dem Paket machen soll. Ich würde gerne auf die Telefonnummer an der Stelle verzichten, bin mal gespannt ob das möglich sein wird.

P.S.: Wer von den unter 25-jährigen weiß ohne zu googlen was ein Fax ist?

cya[/QUOTE]

Du musst ja den telefonischen Widerruf nicht forcieren, sondern kannst die Möglichkeit ja im Nebensatz mit anbieten. Zu Beginn natürlich die schriftliche Variante (Formular,E-Mail,Fax).

Wenn du das Formular der Sendung beilegst, würde ich fest davon ausgehen das es auch genutzt wird. Ist ja der bequemste Weg für den Verbraucher.

ps. ich kenn noch Faxe (nicht das Bier)… dann und wann telefonier ich mit einem oder sie rufen zurück ;).

Gruß BB

Nach dem neuen Gesetz müssen ja die Zollgebühren mit angegeben werden. Da ich als Versender diese ja im vorhinein nicht weiß, wie soll ich die dann angeben können? Oder habt ihr dafür eine Lösung? Bisher hab ich halt geschrieben: “Die Preise sind EXKLUSIV evtl. anfallendem Zoll und spezieller Steuern (z.B. Ökosteuer, LKW-Maut)”. Das darf ich ja dann nicht mehr, oder?

Albert

warum weißt du die anfallenden Zollgebühren nicht?
Ist ja nicht so, dass es feste Prozentsätze gibt :slight_smile:

Ich hab da schon im Internet zuvor gesucht aber keine eindeutigen Aussagen über die Gebühren gefunden. Hast du da vielleicht eine verlässliche Seite? Und gibt es dann eine Möglichkeit diese Gebühren landspezifisch und automatisch im Shop zu berechnen?

Albert

Jetzt hab ich mich doch noch mal aus meiner Hitzeletargie auf die Suche gemacht und hab diese Site gefunden: https://www.ch.ch/de/waren-im-ausland-bestellen/. Dort steht der für mich wichtige Text (Sendung in die Schweiz): “Für Sendungen aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien beträgt die Grundgebühr 12 Franken, für Sendungen aus allen anderen Ländern 16.50 Franken. Hinzu kommt ein Zuschlag von 3 % des steuerbaren Warenwerts (ohne Importangaben und Zollabfertigung).” Wenn ich diesen Text, gekürzt für Deutschland, in “Lieferung und Zahlung” im Shop-Footer unterbringe, müsste dies doch reichen, oder?

Albert