Hi Folks,
reicht es unter den Aspekten Information und Abmahngefahr aus, in “Versand und Kosten” auf einen Mindermengenzuschlag hinzuweisen?
Gruß Ralf
Hi Folks,
reicht es unter den Aspekten Information und Abmahngefahr aus, in “Versand und Kosten” auf einen Mindermengenzuschlag hinzuweisen?
Gruß Ralf
Hi Ralf,
es reicht auf den Mindermengenzuschlag in den Versand und Kosten hinzuweisen, du solltest aber einen negativen Rabatt anlegen, somit kann der Kunde den Zuschlag im Warenkorb sehen.
[B]Du darfst jedoch keinen Mindermengenzuschlag berechnen wenn du mit Kostenlosem Versand / Lieferung frei Haus auf deiner Startseite wirbst. Urteil vom OLG Hamburg 2010[/B]
Grüße
Hi mjust,
danke Dir für die schnelle Antwort. Den negativen Rabatt hab ich schon vorgesehen.
Meine Intuition ist, schon auf der Startseite auf den Mindermengenzuschlag hinzuweisen ala " …sind wir gezwungen, einen Zuschlag von 10,- € bis zu einer Bestellsumme von 60,- € zu erheben, da wir bla bla…" Bin mir aber nicht sicher, ob ich mir damit nicht selbst ne Axt ins Bein haue… :o
Danke auch für den Hinweis auf das OLG Hamburg.
Gruß Ralf
Hi,
schreib doch einfach auf der Startseite: “Kostenloser Versand ab 60 Euro”.
Wenn es bei dir keinen kostenlosen Versand gibt, dann musst du auf der Startseite auch keinen Hinweis auf den Mindermengenzuschlag setzen.
Hoi,
ich dachte da an eine vertrauensbildende Maßnahme um Bestellabbrüche zu verringern…
Andererseits kommt es dann möglicherweise viel öfter erst gar nicht zum Bestellvorgang… hm
Gruß Ralf