Also grundsätzlich sind das Fragen kaufmännischer / rechtlicher Art, die so hier eigentlich nicht richtig platziert sind. Da solltest Du Dich wohl am besten mit Deinem Steuerberater / Rechtsanwalt unterhalten.
Meine Einschätzung (unverbindlich!):
Warum auch nicht? Gibt genügend Shops die das tun. Muss nur dabeistehen, dass das Nettopreise sind
Widerruf ist eine Sache aus dem Fernabsatzgesetz, was nur bei B2C greift. AGBs wären u.U. aber sinnvoll.
Nur über vorherige Vorlage der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags.
findbar
Aber Achtung, auch gewerbliche Kunden sind unter Umständen als “Endverbraucher” anzusehen.
kein Problem und wie Ray schon schrieb, nur unter Angabe das Nettopreises, wichtig hierbei in Rechnungen MwSt exklusive aufführen
auch richtig im B2C gibt es keinen Widerruf
Gewerbeanmeldung ja, reicht aber nicht im rechtlichen Sinne, Ausweiskopie muss außerdem vorliegen
völlig egal wie, maßgebend ist hierbei, dass ein Verkauf nur möglich ist nach vorheriger Anmeldung und Überprüfung, so das Endkunden keine Möglichkeit haben versehentlich Produkte zu erwerben
Gewerbliche Kunden als Endkunden? Versteh ich nicht, wenn Kunde sich als gewerblicher Kunde registriert, kann er meiner bescheidenen Meinung nach kein Endkunde mehr sein, da er die dazugehörigen AGB als gewerbl. Kunde ja akzeptiert hat, anders ist es wenn er im B2C Bereich ein Produkt kauft, da ist der Nachweis recht schwierig (was den Widerruf betrifft), denn Kunde kann ja behaupten, dass er das Produkt privat kauft.