B2B-Shop: Welche Vorschriften gelten?

Hallo,
wir möchten die Bestellfunktion in unserem B2B-only Shop demnächst freischalten. Was ist rechtlich zu beachten?

  1. Ist es erlaubt, Nettopreise ohne überprüfte Anmeldung anzeigen zu lassen?
  2. Ist eine Widerrufsbelehrung notwendig?
  3. Wie kann ich rechtssicher verhindern, dass Endkunden bestellen können?
  4. Wie muss das B2B-only im Shop kenntlich gemacht werden?

Also grundsätzlich sind das Fragen kaufmännischer / rechtlicher Art, die so hier eigentlich nicht richtig platziert sind. Da solltest Du Dich wohl am besten mit Deinem Steuerberater / Rechtsanwalt unterhalten.

Meine Einschätzung (unverbindlich!):

  1. Warum auch nicht? Gibt genügend Shops die das tun. Muss nur dabeistehen, dass das Nettopreise sind
  2. Widerruf ist eine Sache aus dem Fernabsatzgesetz, was nur bei B2C greift. AGBs wären u.U. aber sinnvoll.
  3. Nur über vorherige Vorlage der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags.
  4. findbar

Aber Achtung, auch gewerbliche Kunden sind unter Umständen als “Endverbraucher” anzusehen.

aus eigener Erfahrung!

  1. kein Problem und wie Ray schon schrieb, nur unter Angabe das Nettopreises, wichtig hierbei in Rechnungen MwSt exklusive aufführen

  2. auch richtig im B2C gibt es keinen Widerruf

  3. Gewerbeanmeldung ja, reicht aber nicht im rechtlichen Sinne, Ausweiskopie muss außerdem vorliegen

  4. völlig egal wie, maßgebend ist hierbei, dass ein Verkauf nur möglich ist nach vorheriger Anmeldung und Überprüfung, so das Endkunden keine Möglichkeit haben versehentlich Produkte zu erwerben

Gewerbliche Kunden als Endkunden? Versteh ich nicht, wenn Kunde sich als gewerblicher Kunde registriert, kann er meiner bescheidenen Meinung nach kein Endkunde mehr sein, da er die dazugehörigen AGB als gewerbl. Kunde ja akzeptiert hat, anders ist es wenn er im B2C Bereich ein Produkt kauft, da ist der Nachweis recht schwierig (was den Widerruf betrifft), denn Kunde kann ja behaupten, dass er das Produkt privat kauft.