Falls jemand mal eine überhöhte Telefonrechnung durch Betrug mit der alten Nummer der Bahnauskunft (11861) hatte der kann den Betrag wieder zurückfordern.
Hier die Nachricht der Bundesnetzagentur:
" Bundesnetzagentur-Newsletter vom 23.12.2010;
aktuelle Nachrichten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11861 an Für die Weitervermittlung bezahlte Entgelte müssen auf Anforderung zurückgezahlt werden Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11861 angeordnet. Gleichzeitig hat sie den Auskunftsdienstebetreiber verpflichtet, für die Weitervermittlungsdienste gezahlte Entgelte auf Anforderung des Verbrauchers unverzüglich zurück zu zahlen bzw. noch nicht gezahlte Entgelte nicht mehr einzuziehen.
Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung:
http://www.bundesnetzagentur.de/pressemitteilungen"