Ckeckbox für Email-Weitergabe im Bestellprozess einbauen

Hallo,
Benutze die CE Version 4.9.7
Möchte eine zweite Checkbox im Warenkorb unterhalb AGB / Widerruf einfügen.

Weil wir von unseren Anwälten folgende Auflage bekommen, die ich umsetzen sollte, wenn der Shop die Paket Verfolgung weiterhin benutzen möchte,

Sie dürfen die vom Kunden erhobene E-Mail-Adresse nur dann an einen Dritten (hier DHL) weitergeben, wenn Sie die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Kunden in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse eingeholt haben!
Diese Einwilligung des Kunden kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In Checkbox ausdrücklich bestätigt.

  • Bitte fügen Sie daher im Bestellvorgang folgenden Einwilligungstext (inkl. Check- Box) ein:
    „ Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse an DHL "

Gibt es bereits eine Lösung dazu

mir ist nichts bekannt, aber einige Benutzer haben versucht sowas nachzubauen:
http://forum.oxid-esales.com/showthread.php?t=26175

Hallo,

Danke für das verschieben bin davon ausgegangen im korrekten Forum zu sein.

an @vanilla thunder, danke ist bestimmt der richtige Ansatz, für mich leider nicht,
ist ein Buch mit sieben Siegel.

Glaube nicht das ich der einzige bin der so etwas braucht, könnte mir vorstellen das auch noch andere so etwas suchen.

Danke an alle :smiley:

“sowas” ist viel zu frei definiert. Der eine will eine checkbox als Pflicht, der andere nicht, de dritte will die Resultate der checkbox in der Email sehen, der vierte im Backend beim Benutzer und der fünfte in der Bestellung.

Da musst du leider einen Programmierer suchen, der diese checkbox für extra für deinen Shop und dein Template einrichtet. Wenn du mutig bist, im Osten gibt’s günstige Programmierer, z.b. Zinit solutions, günstiger ist nur noch bollywood, aber zu der Qualität kann ich nichts sagen.

Hallo,

nochmal zwei Schritte zurück, bitte:

wenn der Shop die Paket Verfolgung weiterhin benutzen möchte

An welcher Stelle übergibt der Shop die E-Mail-Adressen der Besteller für die Paketverfolgung? Wird hier ggf. ein Modul eingesetzt? Wenn ja, welches?

Gruß

Marco, was der Bernd meint, ist die Aufforderung bei manchen Versanddienstleistern die Mail-Adresse und/oder Telefonnummer des Empfängers anzugeben. Bei Hermes z.B. wird auf der Versandscheinseite ein Hinweis gezeigt, die Einwilligung des Empfängers einzuholen.

Bei DPD glaub ich ist es ein Muß, aber ohne Hinweis der Einwilligung.

Ich persönlich gebe dort nur meine eMail und Telefonnummer an, wäre aber auch über eine Checkbox zur Einwilligung der Weitergabe an den Versanddienstleister im Bestellabschluß interessiert.

was wäre denn, wenn der Kunde nicht einwilligt? Kann sein Paket dann nicht versendet werden?

Ja, ich seh das schon auch so frech. Einen Versand-Dienstleister sollte doch lediglich eine Paketnummer interessieren. Wenn es dort mehr Begehrlichkeiten gibt, wären diese eigentlich nicht über den Shop zu aquirieren, oder?

was wäre denn, wenn der Kunde nicht einwilligt? Kann sein Paket dann nicht versendet werden?

Darum gehts hier nicht. Wenn der Kunde nicht einwilligt, wird das Paket trotzdem verschickt, wie oben beschrieben mit eigenen Angaben.

Die Möglichkeit jedoch die Entscheidungsmöglichkeit zu haben ist doch interessant und vielleicht auch Abmahnsicher. Bleibt die Frage wo das ganze festgehalten werden soll. Nur eine Checkbox macht ja wenig Sinn.

Ja richtig, Paket wird versendet, aber ohne Zustimmung des Kunden zur weitergabe der email, ist keine Paket Verfolgung möglich, jetzt für DHL. Für den Kunden war es bisher schön zu wissen wann das Paket eintrifft und wo es sich im Augenblick befindet.

Wo die checkbox bestätigt wird ist im Grunde egal, fand die stelle im Warenkorb nur günstig weil dort bei Bestellung die AGB bestätigt werden muss.
Trotzdem danke schön an alle für den Einsatz. Kann den Kompletten Text nochmals Posten dazu.

Hinweis
Änderung im Rahmen des Shop-Bestellvorgangs:
Sie dürfen die vom Kunden erhobene E-Mail-Adresse nur dann an einen Dritten (hier DHL) weitergeben, wenn Sie die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Kunden in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse eingeholt haben!
Diese Einwilligung des Kunden kann durch einen entsprechenden Erklärungstext bewerkstelligt werden, den der Kunde im Verlauf des Bestellprozesses in Ihrem Online-Shop durch Setzen eines Häkchens mittels Opt-In Checkbox ausdrücklich bestätigt.

  • Bitte fügen Sie daher im Bestellvorgang folgenden Einwilligungstext (inkl. Check- Box) ein:
    „ Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse an DHL (Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn) weitergegeben wird, damit DHL vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen kann. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, kontaktieren Sie uns hierzu unter den im Impressum enthaltenen Kontaktdaten.“

[QUOTE=Marco Steinhaeuser;178230]Wenn es dort mehr Begehrlichkeiten gibt, wären diese eigentlich nicht über den Shop zu aquirieren, oder?[/QUOTE]

Wenn nicht über den Shop, worüber dann? So wie ich das von hier kenne übernimmt nach einer Bestellung der Paketdienst die Kommunikation und ich werde über SMS und/oder eMail auf dem laufenden gehalten. Als Standard wird mindestens der ungefähre Lieferzeitpunkt mitgeteilt. Und bei den heutigen schnellen Bearbeitungszeiten ist der Shop fast die einzige Möglichkeit für die Paketdienste an die Daten zu kommen.

Die Diskussion betrifft nicht nur die Weitergabe der Emailadresse an den Versanddienstleister, sondern grundsätzlich an dritte, z.B. Bewertungsprofile wie Trusted Shop. Auch dort sollte man sich die Einwilligung des Kunden per DoubleOptIn bestätigen lassen.

Ich hole das nochmal nach oben, weil die Thematik immer aktueller wird.

Wir haben das Thema auch eben mit einem Anwalt bearbeitet und die rechtliche Realität sieht ernüchternd aus.
Für die Weitergabe einer E-Mail-Adresse des Kunden an den Versanddienstleister ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Gleiches gilt - und zwar separat und unabhängig von der E-Mail-Adresse auch für die Telefonnummer.

Die Diskussionen hier im Vorfeld, über Sinn oder Unsinn einer solchen Weitergabe lassen erkennen, dass es hier Menschen gibt, die noch nie irgendwo alleine, womöglich in einer Großstadt, gelebt haben, wo man den Nachbarn schlimmstenfalls nicht kennt oder die gesamte Nachbarschaft ebenfalls einer geregelten Tätigkeit nachgeht.

[I]Es ist immer wieder eine erfüllende Beschäftigung für den verdienten Feierabend, wenn man (am besten mit dem Fahrrad) den halben Stadtteil abklappern muss, um seine Pakete einzusammeln, die über Tag von verschiedenen Dienstleistern nicht angeliefert werden konnte. Wenn man dann, nach 15,7 km Radl fahren feststellt, dass das Paket definitiv zu groß ist (manche Unternehmen verpacken ja so großzügig, dass man Kühlschränke als Gratisbeilage verwenden könnte :mad:), für den Transport auf dem Rad, DANN schwört man sich, nächstes Mal doch lieber wieder im Laden einzukaufen![/I]
Da das nicht im Interesse der Online-Händler sein kann, haben sich die Paketdienste Gedanken gemacht, wie man diese Situation etwas entschärfen könnte.
[B]ICH nenne das kundenfreundlich![/B]

Leider leben wir in einem Land, wo der Kunde, am besten auch noch vor sich selbst geschützt werden muss und so ist es denn nicht ganz einfach, das eigentlich gut gemeinte Angebot der Versanddienstleister zu nutzen.
Diese bieten an, dem Kunden die Auslieferung des Paketes möglichst genau anzukündigen und ihm bestenfalls sogar die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Liefertermin zu geben.
Ein Service, den ich mir früher (als Kunde, in einem Wohn-Silo) schon sehr, sehr gewünscht hätte!
Das dazu die E-Mail-Adresse und eventuell die Telefonnummer vonnöten ist, finde ich absolut einleuchtend. Die Versanddienstleister (zumindest ist das bei GLS so) haben ihrerseits eine entsprechende Datenschutzerklärung verfasst, die die Verwendung der Daten regelt.

Was braucht es also, um das umzusetzen?

In der Bestellabwicklung, vielleicht auf der Seite, wo die Versandart gewählt wird, sollte es zwei zusätzliche Häkchen geben, die NICHT im voraus gesetzt sein dürfen!
Mit dem Einen bestätigt der Kunde seine Zustimmung zur Weitergabe der E-Mail-Adresse.
Mit dem Anderen bestätigt er seine Zustimmung zur Weitergabe der Telefonnummer.

Da das Thema hochbrisant ist und der dazugehörige Text sicher jeweils auf den Shop abgestimmt mit dem betreuenden Anwalt abgestimmt werden muss, sollte es für jede dieser Checkboxen einen CMS-Text und eine dafür vorgesehene Box geben, in der die jeweilige Checkbox dem Kunden erläutert wird. CMS-Text deswegen, weil es hier meist nicht mit einem einzelnen Satz getan sein dürfte.

Wichtig ist auf jeden Fall auch der Hinweis, des Kunde auf sein Recht, dass er die Einwilligung jederzeit durch Nachricht an den Shopbetreiber widerrufen kann.

Ich denke, es müsste darauf hinaus laufen, dass die Zustimmung immer nur für die jeweilige Bestellung gültig sein darf. Nur so ist der Shopbetreiber wirklich auf der sicheren Seite. Dazu sollte das jeweilige Häkchen in der Datenbank, beim Auftrag, gesetzt werden und im Admin, bei der Bestellung, angezeigt werden. Mindestens jedoch sollte vermerkt werden, dass zu Bestellung Nr. xxx die Zustimmung für E-Mail und/oder Telefon vorliegt oder eben auch nicht.
Um es dem Verpackenden leicht zu machen, sollte das deutlich im Admin ersichtlich sein.
Bei der nächste Bestellung muss der Kunde dann erneut entscheiden, ob er der Weitergabe zustimmt.

Die Zustimmung des Kunden zu E-Mail-Adressen- bzw. Telefonnummern-Weitergabe muss protokolliert und dokumentiert sein. Denn im Zweifel sind die Shopbetreiber für das Vorliegen einer Einwilligung des Kunden beweispflichtig. (was auch immer das hier hießen mag. Schließlich könnte ein böswilliger Shopbetreiber auf die Idee kommen, das Häkchen selber zu setzen - aber so weit wollte nicht mal der Anwalt denken).

Da dieses Thema von immer mehr Paketdiensten aufgegriffen wird, kommt es jetzt sicher zunehmend häufiger.

Wäre das nicht ein dankbares Thema für die Entwickler-Schar von Oxid, die unermüdlich daran arbeitet, ihren Kunden einen abmahnsicheren Shop zur Verfügung zu stellen? :smiley:

Es wäre auf jeden Fall schön, wenn es hier eine einheitliche und dennoch individuell konfigurierbare Lösung gäbe, die nicht jeder Shopbetreiber individuell umsetzen muss.

Oder sind wir am Ende die Einzigen, die solche kundenfreundlichen Verfahren gerne schon bald nutzen würden?

Beste Grüße.
Bainca

[B]PS: [/B]Die anwaltliche Beratung erfolgte am 25.10.2016 - das Thema ist also brandaktuell.
[B]PPS: [/B]Für die Kollegen hier, die Mitglied beim Händlerbund sind. Das Thema wurde 2014 schon behandelt:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/11215-email-adresse-kunden-transportunternehmen-weitergeben.html

[QUOTE=Paperless;183588]Wäre das nicht ein dankbares Thema für die Entwickler-Schar von Oxid, die unermüdlich daran arbeitet, ihren Kunden einen abmahnsicheren Shop zur Verfügung zu stellen? :smiley:

Es wäre auf jeden Fall schön, wenn es hier eine einheitliche und dennoch individuell konfigurierbare Lösung gäbe, die nicht jeder Shopbetreiber individuell umsetzen muss.
[/QUOTE]

Das gibt’s schon seit 2013-2014, also bei uns :wink:
http://www.foxido.de/customerprocess

Sag mal, warum habt Ihr keine Preise im Shop?

Und irgendwie scheint das das falsche Modul zu sein… B2B ???
Kann das sein?

Hi,
es gibt auch ein [B]gratis Modul[/B] die spätestens Morgen für alle zur Verfügung steht und zwar [B]hier[/B]. Das Modul beinhaltet auch das angepasste (Abmahnschutz) Kontaktformular für Flow-Theme.

Grüße
Rafig

[QUOTE=OXID-Design;183592]
[B]gratis Modul[/B] die spätestens Morgen für alle zur Verfügung steht und zwar[/QUOTE]
Meeeensch!
Du bist ja schneller, als die Polizei (und der Abmahn-Anwalt) erlaubt! :smiley:

Freue mich auf’s Ausprobieren!

Ach ja… im Namen aller Betroffenen: DANKESCHÖN!

[QUOTE=Paperless;183590]Sag mal, warum habt Ihr keine Preise im Shop?[/QUOTE]

Hallo, es ist kein Shop, sondern nur eine Plattform zur Anzeige von Modulen und, wie ich zu meiner Schande gestehen muss, uralt. Für mehr habe ich leider momentan keine Zeit.

[QUOTE=Paperless;183590]Und irgendwie scheint das das falsche Modul zu sein… B2B ???
Kann das sein? [/QUOTE]

B2B heißt ja nicht, dass es für den “Normalshop” nicht brauchbar wäre.

Sodele, einfach testen und bescheid geben. Das Modul habe ich mit Flow-Theme und OXID 4.10.x getestet.

[B]Abmahnschutz-Modul[/B]

Grüße
Rafig