Ich hole das nochmal nach oben, weil die Thematik immer aktueller wird.
Wir haben das Thema auch eben mit einem Anwalt bearbeitet und die rechtliche Realität sieht ernüchternd aus.
Für die Weitergabe einer E-Mail-Adresse des Kunden an den Versanddienstleister ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Gleiches gilt - und zwar separat und unabhängig von der E-Mail-Adresse auch für die Telefonnummer.
Die Diskussionen hier im Vorfeld, über Sinn oder Unsinn einer solchen Weitergabe lassen erkennen, dass es hier Menschen gibt, die noch nie irgendwo alleine, womöglich in einer Großstadt, gelebt haben, wo man den Nachbarn schlimmstenfalls nicht kennt oder die gesamte Nachbarschaft ebenfalls einer geregelten Tätigkeit nachgeht.
[I]Es ist immer wieder eine erfüllende Beschäftigung für den verdienten Feierabend, wenn man (am besten mit dem Fahrrad) den halben Stadtteil abklappern muss, um seine Pakete einzusammeln, die über Tag von verschiedenen Dienstleistern nicht angeliefert werden konnte. Wenn man dann, nach 15,7 km Radl fahren feststellt, dass das Paket definitiv zu groß ist (manche Unternehmen verpacken ja so großzügig, dass man Kühlschränke als Gratisbeilage verwenden könnte :mad:), für den Transport auf dem Rad, DANN schwört man sich, nächstes Mal doch lieber wieder im Laden einzukaufen![/I]
Da das nicht im Interesse der Online-Händler sein kann, haben sich die Paketdienste Gedanken gemacht, wie man diese Situation etwas entschärfen könnte.
[B]ICH nenne das kundenfreundlich![/B]
Leider leben wir in einem Land, wo der Kunde, am besten auch noch vor sich selbst geschützt werden muss und so ist es denn nicht ganz einfach, das eigentlich gut gemeinte Angebot der Versanddienstleister zu nutzen.
Diese bieten an, dem Kunden die Auslieferung des Paketes möglichst genau anzukündigen und ihm bestenfalls sogar die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Liefertermin zu geben.
Ein Service, den ich mir früher (als Kunde, in einem Wohn-Silo) schon sehr, sehr gewünscht hätte!
Das dazu die E-Mail-Adresse und eventuell die Telefonnummer vonnöten ist, finde ich absolut einleuchtend. Die Versanddienstleister (zumindest ist das bei GLS so) haben ihrerseits eine entsprechende Datenschutzerklärung verfasst, die die Verwendung der Daten regelt.
Was braucht es also, um das umzusetzen?
In der Bestellabwicklung, vielleicht auf der Seite, wo die Versandart gewählt wird, sollte es zwei zusätzliche Häkchen geben, die NICHT im voraus gesetzt sein dürfen!
Mit dem Einen bestätigt der Kunde seine Zustimmung zur Weitergabe der E-Mail-Adresse.
Mit dem Anderen bestätigt er seine Zustimmung zur Weitergabe der Telefonnummer.
Da das Thema hochbrisant ist und der dazugehörige Text sicher jeweils auf den Shop abgestimmt mit dem betreuenden Anwalt abgestimmt werden muss, sollte es für jede dieser Checkboxen einen CMS-Text und eine dafür vorgesehene Box geben, in der die jeweilige Checkbox dem Kunden erläutert wird. CMS-Text deswegen, weil es hier meist nicht mit einem einzelnen Satz getan sein dürfte.
Wichtig ist auf jeden Fall auch der Hinweis, des Kunde auf sein Recht, dass er die Einwilligung jederzeit durch Nachricht an den Shopbetreiber widerrufen kann.
Ich denke, es müsste darauf hinaus laufen, dass die Zustimmung immer nur für die jeweilige Bestellung gültig sein darf. Nur so ist der Shopbetreiber wirklich auf der sicheren Seite. Dazu sollte das jeweilige Häkchen in der Datenbank, beim Auftrag, gesetzt werden und im Admin, bei der Bestellung, angezeigt werden. Mindestens jedoch sollte vermerkt werden, dass zu Bestellung Nr. xxx die Zustimmung für E-Mail und/oder Telefon vorliegt oder eben auch nicht.
Um es dem Verpackenden leicht zu machen, sollte das deutlich im Admin ersichtlich sein.
Bei der nächste Bestellung muss der Kunde dann erneut entscheiden, ob er der Weitergabe zustimmt.
Die Zustimmung des Kunden zu E-Mail-Adressen- bzw. Telefonnummern-Weitergabe muss protokolliert und dokumentiert sein. Denn im Zweifel sind die Shopbetreiber für das Vorliegen einer Einwilligung des Kunden beweispflichtig. (was auch immer das hier hießen mag. Schließlich könnte ein böswilliger Shopbetreiber auf die Idee kommen, das Häkchen selber zu setzen - aber so weit wollte nicht mal der Anwalt denken).
Da dieses Thema von immer mehr Paketdiensten aufgegriffen wird, kommt es jetzt sicher zunehmend häufiger.
Wäre das nicht ein dankbares Thema für die Entwickler-Schar von Oxid, die unermüdlich daran arbeitet, ihren Kunden einen abmahnsicheren Shop zur Verfügung zu stellen?
Es wäre auf jeden Fall schön, wenn es hier eine einheitliche und dennoch individuell konfigurierbare Lösung gäbe, die nicht jeder Shopbetreiber individuell umsetzen muss.
Oder sind wir am Ende die Einzigen, die solche kundenfreundlichen Verfahren gerne schon bald nutzen würden?
Beste Grüße.
Bainca
[B]PS: [/B]Die anwaltliche Beratung erfolgte am 25.10.2016 - das Thema ist also brandaktuell.
[B]PPS: [/B]Für die Kollegen hier, die Mitglied beim Händlerbund sind. Das Thema wurde 2014 schon behandelt:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/11215-email-adresse-kunden-transportunternehmen-weitergeben.html