Datum + 3 Tage ausgeben

Hallo,

wie kann man die Datumsausgabe z.b. um 3 Tage erhöhen?

    $sText = $this->translate('ORDER_OVERVIEW_PDF_REDATE') . ' ' . date('d.m.Y', strtotime($this->oxorder__oxbilldate->value));

MfG Rodmod

Google.de -> “PHP Datum + 3 Tage”

Hallo,

das hatte ich schon, ging aber nicht hatte eine klammer vergessen.

ich Goggle (suche) etliche Stunden am Tag) idr poste ich nur fragen wenn ich nicht weiter komme, bin schon seit etlichen wochen dran, OCE Rechtskonform anzupassen :frowning:

MfG Rodmod

und ich poste google links nur wenn ich sie vorher selbst geprüft habe und 100% weiß, dass die Antwort sich in den ersten 5 Suchergebnissen präsentiert :wink:
Gemeinsam schaffen wir das schon.

Aber wäre das aktuelle Datum, an dem die Rechnung erstellt wird, nicht besser?
Wenn man z.b. eine neue Rechnung für eine alte Bestellung von vor 2 Wochen machen muss, weil ein Teil nicht lieferbar ist o.ä., dann hast du eine 10 Tage alte Rechnung mit dem Vermerk “Zahlbar innerhalb von 14 Tagen”, was schon komisch wäre.

https://forum.oxid-esales.com/showthread.php?p=137766#post137765

Schau Dir

$this->getPaymentTerm()

bzw. + an .

gut zu wissen :slight_smile:

Das Datum brauchte ich für das Lieferdatum von daher müsste es passen.

    $oPdf->setFont($oPdfBlock->getFont(), '', 10);
    $sText = $this->translate('ORDER_OVERVIEW_PDF_LIDATE') . ' ' . date('d.m.Y', strtotime("+5 day",strtotime($this->oxorder__oxbilldate->value)));
    $oPdf->text(195 - $oPdf->getStringWidth($sText), $iTop + 4, $sText);

“Zahlbar bis zum” habe ich aus der Rechnung entfernt und durch “Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf unser unten angegebenes Bankkonto.” ersetzt.

Die Gesetzeslage macht es einen nicht einfach eine Verbindliche Information anzugeben.

@foxido.de

für meinen Zweck bringt mich das nicht weiter.

Wieso das(?), Du wolltest das Datum um 3 Tage nach vorne “verschieben”. $this->getPaymentTerm() macht es analog, nur über den Admin einstellbar.

[QUOTE=Rodmod;179520]
“Zahlbar bis zum” habe ich aus der Rechnung entfernt und durch “Bitte überweisen Sie den fälligen Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf unser unten angegebenes Bankkonto.” ersetzt.[/QUOTE]

und Du bist Dir sicher, dass das Sinn macht? - rechtlich betrachtet, meine ich.

@foxido.de

aber das Datum wird ja nur beim Liefertermin nach vorne verschoben wo sollte ich da das $this->getPaymentTerm() ändern?

@MeisterYoda

Rechtlich betrachtet ist das machbar, das ist eine Freiwillige Angabe.

Zumal in meiner AGB steht das die Zahlung bei Vorkasse sofort zu überweisen ist.

Als Kleinunternehmer musst doch nicht mal eine Rechnung ausstellen.

Naja, die genannte Methode durch eine Zahl ersetzen? :wink:

[QUOTE=Rodmod;179546]
Zumal in meiner AGB steht das die Zahlung bei Vorkasse sofort zu überweisen ist. [/QUOTE]

sorry, ich will Dir den Thread mit Deiner Technikfrage nicht kaputt machen, aber mich würde doch interessieren wie Du zu Deiner Einschätzung kommst.

Es ist erstmal egal was in einer AGB steht. Der ganze Handel ist eh durchreguliert und wenn Punkte in Deiner AGB geltendem Recht widersprechen ist der Punkt einfach nicht gültig. Wenns zu arg ist vielleicht sogar die ganze AGB

Sofort bedeutet Deiner Meinung nach:

  • max 5 Minuten nach Bestellabschluss?
  • max 10 Tage nach Bestellabschluss?
  • sofort, wenn genügend Geld auf dem Konto ist?

Wie und wann willst Du das Mahnwesen starten:

  • 2 Tage nach Bestellung Zahlungserinnerung und 4 Tage nach Bestellung die erste Mahnung mit Mahngebühr?
  • zum nächsten 1. wenn der Kunde Gehalt bekommen hat?
  • Weihnachten, wenn es Weihnachtsgeld gibt und Du denkst, dass der Kunde nun genug Geld hat seine Rechnung bezahlen?

[QUOTE=Rodmod;179546]
Als Kleinunternehmer musst doch nicht mal eine Rechnung ausstellen.[/QUOTE]

Das erklär dann mal einem Händler der bei Dir einkauft :slight_smile:
Das hat mit Kleinunternehmer nichts zu tun. Du bist im B2C-Geschäft nicht verpflichtet eine Rechnung zu stellen, aber - meines Wissens nach - will der Kunde eine, hat er auch Anspruch darauf und Du musst eine Stellen.

Abgesehen davon, es gehört meiner Meinung nach zu einem positiven Einkaufserlebnis, wenn die Ware ordentlich mit Lieferschein und Rechnung geliefert wird und der Kunde nicht genötigt wird um eine zu bitten.

aber würde sich dann nicht das Bestelldatum nach vorne verschieben?

Kein Problem,

meine AGB ist von der IT Recht Kanzlei sollte also passen :slight_smile:

Es ist üblich das " Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig " angeben wird, aber die frage ist berechtigt wie lange man bei “sofort” Zeit hat, und wo da eventuell eine Hinweis zu stehen hat,steht in irgendeinen Paragraphen, werde aber mal meinen Anwalt fragen.

Das mit dem Mahnwesen wird bei mir nicht eintreffen, nicht bei dem was ich wie anbiete (ist in etlichen Jahren noch nie Nötig gewesen).

Ich betreibe nur B2C von daher.

Verwechsele nicht Lieferschein mit Rechnung das sind zwei Paar Schuhe :wink:

Wenn der Lieferung eine Rechnung beiliegt wozu noch der Hinweis wann gezahlt werden muss, die Ware wurde ja schon bezahlt.

Vieles im IT Recht ist einfach Bullshit und lässt sich Teils nicht 100% zufriedenstellen lösen.

Gerade bei Online Bestellungen du hast Pflicht angaben die man eigentlich
nie zu 100’% angeben kann von daher soll man dann Lieferzeit z.b. 3-5 Tage angeben, was wenn der Kunde erst am 6 Tag nach Vertragsabschluss Zahlt?

Einfacher wäre es z.b. bei Bestellungen “Die bestellte Ware wird (an Werktagen ansonsten am Nächsten Werktag) am Tag des Zahlungseingang Verschickt” “Die Zahlung der bestellten Ware ist innerhalb von x Tagen zu zahlen” usw.

Es würde alles viel einfacher gehen und das für beide Seiten.

[QUOTE=Rodmod;179550]aber würde sich dann nicht das Bestelldatum nach vorne verschieben?[/QUOTE]

Oh, Kinders. Ja, wenn Du es da machst, wo Du es Dir “anschauen!!!” sollst, sicher. Du sollst es natürlich in Deiner Anwendung so machen, wie es letztendlich ja auch geschehen ist.

[QUOTE=Rodmod;179553]
Verwechsele nicht Lieferschein mit Rechnung das sind zwei Paar Schuhe ;)[/QUOTE]

tu ich nicht, keine Sorge… :slight_smile:

tja, wozu wohl? :slight_smile:

Gibt zum einen auch kauf auf Rechnung und da ist es nötig, dass ein Zahlungsziel drin steht.

Zum anderen, kannst Du die Rechnung bei Vorkassebestellung als Proformarechnung verwenden. Nachdem Du dann den Geldeingang vermerkt hast bekommt die Rechnung dann den Vermerk “Die Rechnung wurde am 01.03.2016 per Banküberweisung bezahlt” und die liegt dann im Paket.

siehe Proformarechnung – Wikipedia

Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Auftragsbestätigung und wird oft auch an deren Stelle verwendet.

Anwendung
Die Proformarechnung findet gewöhnlich in den folgenden Fällen Anwendung:

[…]
Bei Lieferungen und Leistungen auf Vorkasse als Grundlage für die Zahlung
[…]

aber gut, jeder macht das wie er will.

das kind ist schon was älter :wink:

Ok, dann habe ich ja alles richtig gemacht :slight_smile:

@MeisterYoda

Habe mal ein wenig gesucht

„Sofort“ – „umgehend“ – „rechtzeitig“

Für eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 BGB genügt es bei kaufvertraglichen Sachmängeln, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht.[9] Dem Begriff der Fristsetzung lässt sich nicht entnehmen, dass die maßgebliche Zeitspanne nach dem Kalender bestimmt sein muss oder in konkreten Zeiteinheiten anzugeben ist. Eine in dieser Weise bestimmte Frist verlangt § 281 Abs. 1 BGB nicht. Nach allgemeiner Meinung ist eine Frist ein Zeitraum, der bestimmt oder bestimmbar ist.[10] Mit der Aufforderung, die Leistung oder die Nacherfüllung „in angemessener Zeit“, „umgehend“, „rechtzeitig“ oder „so schnell wie möglich“ zu bewirken, wird eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist.

„Sofort“ ist im rechtlichen Sinn - im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch -[11] kein Synonym für „unverzüglich“. Im Gegensatz zu „unverzüglich“ ist „sofort“ eine wirksame Fristbestimmung. „Sofort“ kann „augenblicklich“ bedeuten.[12]

Quelle: Wiki

Viel BlahBlahBlah Typisch Deuschtland

Einfacher: Sofort bei Bezahlungen = Am Nächsten Tag oder Innerhalb von x Tagen.

Edit: hast geantwortet als ich geantwortet habe.

Bei kauf auf Rechnung hast du Recht, gibt es bei mir aber nicht und ich gehe hier ja von meinen Gewerbe aus.

Die"Proformarechnung" erhält der Kunde mit der Bestellbestätigung (Die im übrigen auch noch angepasst wird.)

Aber im Grunde kann man das auch einfacher handhaben, in der “Rechnung” die dem Kunde nach Zahlung per E-Mail geschickt wird und auch dem Paket beiliegt einfach den Satz mit der Rechnung Komplett entfernen.
Da der Kunde die “Rechnung” ja erst bekommt wenn es gezahlt hat.

Oder halt “Die Rechnung wurde am 01.03.2016 per Banküberweisung bezahlt”, was ich Sogar besser finde, muss mal schauen wie ich das in die PDF Rechnung rein bekomme :wink:

Hier die Antwort von meinen Anwalt

ich darf Ihnen mitteilen, dass die Forderung zur Zahlung unmittelbar mit Vertragsschluss fällig ist. Wenn ein Kunde innerhalb von ein paar Tagen (z.B. 7 Tage) nicht gezahlt hat, sollten Sie den Kunden kontaktieren und eine Frist zur Zahlung setzen, nach Ablauf dieser gesetzten Frist haben Sie sodann den Verzug hergestellt.

Wie soll man dann die Lieferzeit einhalten können?

Ich sag ja unsere Gesetzesgeber denken nicht richtig nach, wie soll man da einen
Korrekten Liefertermin angeben.

Wie auch immer es wird Rechtskonform, nur nicht logisch.

Die PDF ist Fertig mit alle Datums angaben auch wann gezahlt wurde, ist so besser
für den Kunden und für mich.

Das Lieferdatum wird noch geändert.

Morgen kommt die Bestellbestätigung E-Mail dran :wink:

Aber dein Anwalt sagt ja selber, Zahlungsverzug entsteht erst, wenn der Kunde ein vorgegebenes Datum überschreitet. Wieso machst Du Dir dann zusätzliche Arbeit mit Zahlungsziel “sofort” wenn Du ihm dann nach einer Woche eh ein Datum vorgeben musst?

[QUOTE=Rodmod;179561]
Wie soll man dann die Lieferzeit einhalten können?

Ich sag ja unsere Gesetzesgeber denken nicht richtig nach, wie soll man da einen
Korrekten Liefertermin angeben.
[/QUOTE]

Muss die Lieferzeit ein Datum sein? Ein garantiertes Datum ist imho nur mit Expressversand möglich. Die Post sagt ja selber 3-5 Tage. Kannst Du da nicht die geschätzte Lieferzeit deines Paketdienstes angeben in der Art von “Lieferzeit: 3 - 5 Tage nach Zahlungseingang”?

(außer auf den doofen Inseln, wohin alles eine gefühlte Woche länger braucht)
und Ich würde noch “Tage” durch “Werktage” ersetzen.

@MeisterYoda

Das warum frage ich mich auch, das mit dem 7 Tagen ist ja nicht bindend, idr zahlen die Kunden sofort Geld das Geld ist dann in 1-2 Tagen auf dem Konto.

Die Lieferzeit ist nie ein Datum, nur das Lieferdatum (Geplante Übergabe) / Versanddatum (Ware Verschickt)

Werde noch ein wenig an der PDF feilen.

Wenn wir nicht so Sch… Gesetze hätten wäre alles einfacher, mir geht es nicht darum Kunden zur Zahlung zu zwingen wenn die bestellen und nicht bezahlen, dann wird Bestellung Storniert und gut ist aber muss ja jeden Sch… beachten der im Grunde nicht viel Sinn macht so wie es das Gesetzt vorschreibt es würde alles viel einfacher gehen.

@vanilla thunder

Ja die Inseln, ist eine andere Baustelle :wink:

Tage sollte OK sein, heute überweist doch fast jeder Online.