wie ist das bei euch, wenn nachweislich durch DHL fehler ein paket zurück kommt und ihr durch den außendienst erstattung der kosten zugesichert bekommt.
zahlt DHL an euch den reinen netto versandkostenanteil oder hat jemand von euch die MWST., die ja beim erneuten wegsenden auch erneut anfällt ebenfalls erstattet bekommen ???
problem ist, paket ging nach USA, kam zurück und ich mußte das paket nochmals neu versenden. erstattet bekam ich von DHL nur netto versandkosten.
das Thema “Vorsteuerausgleich” dürfte davon nicht berührt sein, weil diese eigentlich nur zieht, wenn Ware das Land verlässt. Wenn beide Unternehmen in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig sind, egal wohin eine Leistung verkauft wird oder welcher (Sub-)Unternehmer beauftragt ist, gibt es m. E. keinen Vorsteuerausgleich. Das sollte DHL schon intern regeln können, so groß sind die schon, oder?
Aber: Das ist mein persönliches (Steuer-)Rechtsempfinden, das total falsch liegen kann… Insofern wären die vier Steuerberater mit fünf unterschiedlichen Meinungen darüber wahrscheinlich die besseren Ansprechpartner - auch wenn hier alles Schwarz auf Weiß im Internet steht.
Die vom Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer des Portos (also Vorsteuer) wurde mittels Meldung ans Finanzamt bereits mit den bei den Verkäufen erhobenen Umsatzsteuer (also Mehrwerststeuer des Käufers) verrechnet.
Deshalb steht die Post auf dem Standpunkt, dass man hier eben selbst eine Differenzmeldung machen kann und die (nach Gutschrift durch die Post) zuviel bezahlte Vorsteuer quasi wieder zurückrechnet, also bei der Differenzrechnung wieder vom Fnanzamt zurückerhält - virtuell jedenfalls…
es geht aber um einen “FEHLER” den DHL zugibt. Das Paket wäre ja gar nicht zurück gekommen, wenn DHL eben ordnungsgemäß an die korrekte Anschrift geliefert hätte, es hätte somit auch gar keinen 2. (unnötigen) Versand geben müssen. Aus dem Grunde erfolgte die Erstattung der Versandkosten, und da fehlt nun die MWST.
Es kann nicht wirklich im Sinne von Schadensregulierung sein, wenn ICH als eh Geschädigter, der sich für den DHL Mist auch noch beim Kunden unbeliebt macht, jetzt auch noch 2x Steuer zahlt !!
Und Ray, Freimarken ist doch Murks, die muß man händisch ausfüllen, die gelten dann nur innerhalb D, der Versand nach USA entspricht aber umgerechnet einigen Freimarken - heißt Freimarken machen mir doch nur Arbeit zusätzlich, da ich die von Pixi automatisch zum Labeldrucker geschickten Labels ja alle auf händisch stellen müßte, zusätzlich hätten die Kunden die dann mit Freimarken beklebt werden, keinerlei Versandkontrolle. Also nicht wirklich Sinn der Sache.
Aber es geht ja auch um die Korrektheit der Steuererstattung, die ich 2x bezahlt hab.
[QUOTE=laramarco;80391]
Und Ray, Freimarken ist doch Murks, die muß man händisch ausfüllen, die gelten dann nur innerhalb D, der Versand nach USA entspricht aber umgerechnet einigen Freimarken - heißt Freimarken machen mir doch nur Arbeit zusätzlich, da ich die von Pixi automatisch zum Labeldrucker geschickten Labels ja alle auf händisch stellen müßte, zusätzlich hätten die Kunden die dann mit Freimarken beklebt werden, keinerlei Versandkontrolle. Also nicht wirklich Sinn der Sache.
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Hallo Martina: seit pixi* Centaurus haben wir die Möglichkeit, sog. Ländergruppen zu definieren, d.h. du könntest bei Bedarf die In- und Auslandssendungen trennen und dafür eigene Picklisten generieren und damit Auslandssendungen, auch nur in spezifische Zielländer, getrennt behandeln, was es u.U. einfacher machen könnte, da du damit den easyLog-Automatismus bei Bedarf unterbrechen kannst (ShipOut > nichts auswählen > keine Daten an DHL, aber dann auch kein Rückimport der Tracking-ID). Zum Thema selbst kann ich nichts sagen, was DHL, Rückerstattungen, Reklamationen betrifft, aber diese Picklisten-Optionen werden zu selten genutzt und könntenunter Umständen dir eine kleine Arbeitserleichterung ermöglichen durch Trennung der o.g. Sendungen je nach Lieferland. Nur eine Idee ganz
am
Rand.