DSGVO Modul opt-in bei Bestellung ohne Registrierung

Klar gehören E-Mails mit zu den Handelsbriefen. Und jetzt kommt noch hinzu, das man ja auch die Rechnung als PDF verschicken kann. Dass heisst dann 10 Jahre revisionssicher im Original aufbewahren, nicht ausdrucken, lochen und abheften.
Gruss
Marcel

Ich hatte da unlängst ein Gespräch mit dem Steuerberater, dessen Tochter Außenprüfungen beim Finanzamt macht. Die Emails gehören vom Finanzamt her definitiv zur betrieblichen Tätigkeit dazu und dürfen nicht einfach gelöscht werden. Auf Nachfrage muss der Gewerbetreibende die Emails an den Prüfer herausrücken.
Einfach löschen geht nicht bzw. kann man dann Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Letztlich ist das doch aber auch für uns nicht schlecht, wenn mehrere Verordnungen sich widersprechen. Das wird alles so kompliziert, dass man seinen Vorteil daraus ziehen kann. Man kann ja argumentieren, dass man die Emails aufheben muss wegen dem Finanzamt. Umgekehrt kann man argumentieren, der Kunde bestand auf Löschung seiner Daten :wink:
Also mir reicht es so langsam, ich möchte Handel betreiben und kein Bürokratieunternehmen führen. Uns tangiert das Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Gefahrstoffverordung, dann noch Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft usw. usf. und das Beste ist - jeder Prüfer, Kontrolleur sieht es anders. Was dem einen egal ist, ist für den nächsten ein riesen Problem.

Naja, Rechtsvorschriften sind halt Rechtsvorschriften und einzuhalten. Und in Bezug auf den letzten Satz eine kleine Antwort: Ich bin mir sicher das in der DSGVO drinsteht, dass Aufbewahrungsfristen vorgehen.

Gruss
marcel

Im Bezug auf revisionssichere Ablage von Mails & Co. einfach mal nach “ecoDMS” googeln … testen wir grad und ich werde wohl tatsächlich kaufen.

Ansonsten hat nws_1941 Recht - ich habe eine identische Antwort von meiner zuständigen IHK-Stelle erhalten. Mails sind im Übrigens so zu archivieren, dass sich bei einer Vertragsanbahnung der gesamte zeitliche Ablauf rekonstruieren lässt. Und das ganze btw. auch revisionssicher - also das ganze einfach mal im IMAP-Ordner liegen lassen reicht nicht.

Hat jetzt nur sekundär mit der DSGVO zu tun … aber es hat damit zu tun! Zumindest bei den Daten im Shop muss bei den Löschaktionen drauf geachtet werden.