Inkl. Mwst, zuzgl. Versandkosten direkt beim Artikel anzeigen lassen

Wie kann ich dies umsetzen?
Folgendes habe ich erhalten nach Abschluß einer “rechtlichen Überprüfung” (von mir beauftragt).

Preisangaben bei Produktlisten
Auch bei Produktlisten müssen neben dem Preis die Angaben: inkl. USt, zuzgl.
Versandkosten (als anklickbarer Link zur Versandkosten-Seite )erfolgen. Besteht die
Möglichkeit Produkte aus der Produktliste direkt in den Warenkorb zu legen, muss auch
der Hinweis auf die Lieferzeit erfolgen. Ein Sternchen als Hinweis auf die Angaben am
Seitenende reicht dann nicht aus. Hier kann abgemahnt werden.

Gemäß Preisangabenverordnung sind Sie als Shopbetreiber verpflichtet vor Einleiten
des Bestellvorganges, also überall dort wo man Ihre Produkte zum Warenkorb legen
kann, Endpreise anzugeben. Endpreis bedeutet demnach inkl. Mwst. zzgl.
Versandkosten („Versandkosten“ verlinkt zur Versandkostenseite).
Ein Sternchen als Hinweis auf die Angaben am Seitenende reicht nicht aus! Hier kann
abgemahnt werden!

Extrem viele WebShops haben aber genau dieses Sternchen am Ende der Seite.

Diese Diskussion ist schon alt. Laut BGH ist es erlaubt, ein Kunde von uns wollte es
trotzdem umgesetzt haben. Das geht per Modul. Es müssen alle Preisblocks der sichtbareen Listen und in den Details ergänzt werden.

Also ist der Hinweis falsch? Es ist eine alte Diskussion - das stimmt. Trotzdem wundert es mich nun, warum dies aktuell bemängelt wird.

Ich würde behaupten, ja. Sonst hätten wir dies sicher nicht nur für einen Kunden umstellen müssen. Rechtssicherheit kann ich an dieser Stelle jedoch nicht gewährleisten. Dies ist fernab einer Rechtsberatung.

Ich habe nochmals überprüfen lassen!

Rückmeldung (Originalantwort der “rechtlichen Überprüfung”):
“…Sobald ein Produkt in den Warenkorb gelegt werden kann, müssen die Angaben zu USt, Versandkosten (als anklickbarer Link) und Lieferzeit in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis angezeigt werden. Dies schreibt das Gesetz so vor, § 1 Abs. 1 und abs. 6 S.1 PAngV und wurde durch Gerichtsurteile so bestätigt. Auf die Sternchenlösung kann nur dann zurückgegriffen werden, wenn die Produkte nicht aus der Produktliste heraus in den Warenkorb gelegt werden können, Urteil des BGH: Die Angaben nach der Preisangabenverordnung benötigt der Verbraucher nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits, wenn er sich mit dem Angebot näher befasst…”

Also: Ich bin der Meinung, dss Oxid im Standard bereits ändern sollte. Bislang gab es noch sicherlich wenig Abmahnungen zu diesem Thema. Aber, es ist laut Rückmeldung besser zu ändern!

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Sorry, @oxid-flo - völlig andere Rechtsauffassung hier.
Und vor allem kein Verständnis dafür, dass diese Rechtsfuzzis keinerlei Bezug zu SEO-Themen usw. haben :wink:

Der Herr, die Dame möchte bitte die Gerichtsurteile nennen.

Hi,
in dem Beitrag von oxid-flo werden doch 2 getrennt Dinge vermischt, oder?
Was korrekt ist, ist dass man keine Artikel aus einer Poduktliste in den Warenkorb legen darf, ohne die rechtlichen Angeben zu machen. Also sobald man z.B. 1 Artikel nach Textilangabenverordnung hat, muss der Kunde immer über die Produktdetailseite gehen. Die Abkürzung über die Kategorie oder sonst eine Listendarstellung ist nicht möglich. Es gibt mMn keine (kaum noch) Shops, die diese Funktion zulassen.

Die Darstellung mit dem Sternchen halte ich persönlich auch für rechtlich problemlos.

Vielen Dank für eure Antworten.

Leider habe ich bzgl. dem “Sternchenverweis” noch keine Rückmeldung von der Rechtsberatung erhalten. Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, poste ich das hier. Ich habe auch kaum eShops entdeckt, die das anders lösen als Oxid. Die Sternchenlösung ist bis jetzt auch kein Problem bei mir gewesen. Aber, ich bin mir natürlich nun unsicher, wenn ein Spezialist (so hoffe ich) nun genauer hinsieht.

bzgl. Angaben zur Lieferverügbarkeit:
Ich habe den Punkt “Angaben/Hinweis zur Lieferzeit” in die tpl-Dateien (listitem_grid.tpl, listitem_infogrid.tpl und listitem_line.tpl) eingefügt. Somit ist die Verfügbarkeitsangabe (gleich wie direkt auf der Artikelseite) immer direkt beim Warenkorb. Ich habe einfach den Inhalt des ganzen Blocks [{block name=“details_productmain_stockstatus”}] aus der productmain.tpl kopiert und jeweils in die richtige Zeile gesetzt. Updatesicher im Flow-Childtheme.

Ich habe das mal als Modul gemacht.

@windes Ok, vielen Dank! Dann probiere ich das Modul mal aus!

@windes: Ja! Sieht gut aus. Modul hatte ich leider nicht entdeckt. Ich habe noch die Schriftgröße geändert mit div style=“font-size:11px;”. Wäre vielleicht noch ganz gut in deinem tollen Modul anzupassen. Perfekt, danke Dir!

Ich habe heute nochmals eine Rückmeldung erhalten: “…der Verweis mit einem Sternchen auf die Angaben zur enthaltenen Umsatzsteuer und den Versandkosten reicht dann nicht mehr aus, wenn es möglich ist, ein Produkt direkt in den Warenkorb zu legen, ohne den „Umweg“ über die Produktdetaile-Seite zu nehmen. Im übrigen muss dann auch noch die Angabe zu der Lieferzeit erfolgen. Das ergibt sich aus der PangV § 1 Abs. 2, BGH Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04.
Der Verweis mit einem Sternchen auf enthalten USt und Versandkosten (als Link) ist demnach dann zulässig, wenn nicht die technische Möglichkeit besteht, ein Produkt direkt in den Warenkorb zu legen, ohne vorher entsprechend informiert zu werden, BGH GRUR 2021,744…”

Ich werde manuell das Modul von “windes” erweitern und diesen Hinweis integrieren. Dann bin ich auf der ganz sicheren Seite.

Meiner Meinung nach sollte generell mindestens der Hinweis bzgl. Lieferzeit bereits in der Oxid-Grundversion enthalten sein (analog Modul).

Ausschlaggebend ist nur, dass der entsprechende Hinweis über enthaltene MwSt und mögliche Versandkosten bereits auf der ersten Angebotsseite erscheinen. Kannst du das Produkt direkt aus der Kategorieansicht in den WK legen, ist das dann die erste Angebotsseite.
In dem besagten Urteil gings um ein Fall, bei dem die MwSt erst im Checkout berechent wurden.
Zitat aus dem Urteil:

Den gesetzlichen Erfordernissen des § 1 Abs. 6 PAngV kann auf verschiedene Weise Rechnung getragen werden. Die notwendigen Hinweise können nicht
nur jeweils unmittelbar neben den Preisen der einzelnen Waren stehen, sondern
z.B. auch in einem hervorgehobenen Vermerk auf derselben Seite (einer sog.
Sternchen-Fußnote) oder auch auf einer nachgeordneten Seite, auf die ein unzweideutiger Link verweist.

Wenn man nicht gerade ein Infinite Scrolling verwendet, ist eine Fußnote im Footer somit ausreichend.

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