Hallo,
habe heute von meinem Steuerberater erfahren, dass die Nebenleistungen (inkl. MwSt.) in der Rechnung nicht gesondert aufgeführt werden dürfen (so wie es bei OXID Standart ist)
Sondern nur so aufgeführt werden dürfen: (Beispiel)
Lieferung Fernseher Typ 1200 • 1.000,00 EUR
Versandkosten • 50,00 EUR
Zwischensumme • 1.050,00 EUR
zuzüglich USt 19 % • 199,50 EUR
Gesamtpreis • 1.249,50 EUR
Stimmt das? Wie habt ihr das gelöst?
Hallo,
da OXID einige Einstellungsmöglichkeiten zur Darstellung hat, wie erscheint es bei Dir zur Zeit?
Richtig ist, da die Nebenleistungen (also Versand) und die eigentliche Produkt als Grundlage für die Umsatzsteuer-berechnung dienen = Nettobetrag (sowie dargestellt von Dir)
Die Nebenleistung (also normalerweise die Versandkosten) bekommen immer den gleichen Steuersatz wie die Hauptleistung - verkaufst Du nur Bücher, dann eben 7% und bei den meisten anderen Waren dann 19%.
Wenn Waren versendet werden, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, richtet sich die Besteuerung nach dem Verhältnis des Warenwertes. Usus ist aber, dass dann der Steuersatz der Waren genommen wird, der den größten Anteil am Warenkorb hat.
Aber - 2 Steuerberater, 3 Meinungen. Und meine zählt auch nicht, da ich kein Fachmann bin und schon gar keine Rechtsberatung geben darf.
Hallo,
Nebenleistungen, wie Versandkosten, müssen gesondert (getrennt von der eigentlichen Warenlieferung) aufgeführt werden. Du meinst sicher: Muss die Mehrwertsteuer der Nebenkosten ebenfalls gesondert aufgeführt werden?
Gruß
[QUOTE=Marco Steinhaeuser;130498]Hallo,
Du meinst sicher: Muss die Mehrwertsteuer der Nebenkosten ebenfalls gesondert aufgeführt werden?
Gruß[/QUOTE]
Ja, genau das meine ich.
In der Rechnung werden die Versandkosten aufgeführt und darunter deren MwSt.
Die Steuerberaterin sagt aber, dass die MwSt. der Versandkosten oben mit den MwSt. der Hauptleistung verrechnet werden müssen.
Sie wollte sich deshalb nochmals genau erkundigen und mir telefonisch Bescheid geben. Das ist jetzt allerdings schon 2 Tage her 