So, das mit den Rücksendekosten hat sich also endlich erledigt. Siehe hier:
Hinsendekosten trägt Händler, allerdings keine Expresszuschläge o.ä.
auch bei Kauf auf Rechnung ??
[QUOTE=laramarco;70535]auch bei Kauf auf Rechnung ??[/QUOTE]
so wie ich das lese spielt die zahlungsart keine rolle. wenn die rechnung noch nicht bezahlt ist, oder eben doch schon, egal. kunde muß auf eigene kosten zurücksenden.
zuschläge zahlt der kunde bei mir sowieso.
oder hab ich was an deiner frage mißverstanden?
lg
ich bezieh mich eigentlich auf den passus im widerrufsrecht
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
und das heißt ja soviel wie wenn der kunde auf rechnung kauft hat er ja auch noch nix bezahlt. in dem moment kann man (ob mans macht mal außer frage gestellt) die hinsendekosten als verbrauchte kosten, da logistiker die ja kassieren, einfordern. das meinte ich.