OLG-Urteil stellt Rechtmäßigkeit von Double-Opt-in-Verfahren in Frage

Eine Einwilligung für die Check-Mail zu verlangen, die selber Teil eines noch nicht abgeschlossenen „Einwilligungsprozesses“ ist, darf vorsichtig als „lebensfremd“ bezeichnet werden.

:smiley: sehr schön formuliert…