Eine Einwilligung für die Check-Mail zu verlangen, die selber Teil eines noch nicht abgeschlossenen „Einwilligungsprozesses“ ist, darf vorsichtig als „lebensfremd“ bezeichnet werden.
sehr schön formuliert…
Eine Einwilligung für die Check-Mail zu verlangen, die selber Teil eines noch nicht abgeschlossenen „Einwilligungsprozesses“ ist, darf vorsichtig als „lebensfremd“ bezeichnet werden.
sehr schön formuliert…