Rückgabe von Artikeln

Also, ein klein wenig “Erziehung” der Kunden mit Zuckerbrot und Peitsche finde ich so falsch nicht. Wobei ich mich eher noch zu den “im Zweifel für den Kunden”-Entscheidern zählen würde. Das Gesetz stellt eindeutig klar, dass eine Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft erlaubt sein muss. Das bloße Öffnen einer Verpackung rechtfertigt im Übrigen noch keine Ablehnung eines Widerrufs, selbst wenn das nur durch die Beschädigung derselben geschehen kann.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen, bei Strumpfhosen dürfte es auch in einem Ladengeschäft nicht möglich sein diese anzuprobieren. Eine Präzedenzentscheidung dazu ist mir aber gerade nicht geläufig.