VRRL Was soll.... was muss

Hallo,

ich habe eben bei der Kanzlei Lachmann das Infoblatt zu den Änderungen in der VRRL durchgelesen und dabei sind so einige Fragen aufgekommen.
Vielleicht kann das jemand eindeutiger Erklären.

[B]a) es muss konkret über die Lieferzeit informiert werden.[/B]
muss bereits bei der Artikelzusammenfassung angegeben werden, wann der Kunde die Ware erhält oder wie ist das gemeint ?

[B]b) Information über Lieferbeschränkungen – z. B. wenn ein Ort nicht beliefert werden kann[/B]
Ich liefere per Standard nur Deutschlandweit.
Andere Länder müssen sich vorab per Direktkontakt mit Ihrer Bestellung an uns wenden. Ist das nicht ok ???

[B]c) Informationen über Zahlungsmöglichkeiten, z. B. Paypal etc – spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs![/B]
Wieder in der Artikelzusammenfassung eine Auflistung, wie bezahlt werden kann ?
Dachte das reicht das man das an der “Kasse” macht.

[B]d) Zusätzliche Kosten für ein bestimmtes Zahlungsmittel sind nur noch zulässig, wenn auch ein kostenloses Zahlungsmittel zur Verfügung steht – der Verbraucher muss über die zusätzlichen Kosten informiert werden. Die Kosten dürfen nicht höher sein als der Unternehmer bezahlen muss.[/B]
soweit ok, verstanden

[B]e) Versandkosten dürfen nur verlangt werden, wenn darüber informiert wird.[/B]
dafür gibt es ja diesen Link in der Art.Zusammenfassung

[B]f) Informationspflicht über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht: In AGB wird bereits jetzt über Gewährleistungsrechte informiert – diese müssen jetzt „Mängelhaftungsrechte“ genannt werden.[/B]
Keine Ahnung was hier verlangt wird…

[B]g) Informationspflicht über die Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen, z. B. bei Apps.[/B]
habe ich nicht

[B]h) Informationspflichten über Beschränkung der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, betriff auch insbesondere Apps.[/B]
habe ich nicht

[B]i) Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummern sind im Impressum und nach Vertragsschluss (Hotlines) nicht mehr zulässig.[/B]
habe ich nicht

Ein anderes Thema wäre noch die Salvatorische Klausel in den AGB.
Hier wird viel diskutiert das man besser diese weg lässt, da man sich für Abmahnungen eher angreifbar macht.
Wie seht ihr das ?

VRRL von vor 3 Monaten?
ehrlich gesagt, wurde das Thema schon hier und auch in 1000 anderen Foren ausgiebig diskutiert, besprochen und ins kleinste Detail erklärt. Befrage mal die Suchmaschine deines Vertrauens zu den konkreten Punkten.

ansonsten auch einen advokaten damit beauftragen. zumal dies ein shop-forum ist…

[QUOTE=shirtsfun;149686]Kanzlei Lachmann [/QUOTE]

Ist der Name echt? Hat er auch das Jahr dazu geschrieben oder nur den 13.06.?

Ansonsten hat es eigentlich nur die IHK bei uns geschafft [B]nach [/B]dem 13.06. zu einer Infoveranstaltung zu laden, für die VRRL, die am 13.06. ohne Übergangsfrist aktiv wurde. Mit dem Text: …" damit Sie nicht überrascht werden" … (Gedanken: was seit dem 13.06. schon alles gilt)

@Domino. Die VRRL gehört auch zu einem Shop, neben der Technik kann/ sollte man ruhig mehr andere Themen diskutieren (mMn).

Hallo @shirtsfun,

wir haben zu dem Thema auch gebloggt, guckma:


Ich glaub, es wäre auch sehr hilfreich für Dich, wenn Du mal zu einer UG-Veranstaltung kommen könntest. Warst Du denn heute in Berlin mit dabei?
http://www.oxid-ug.de/events/oxid-usergroup-berlin-gravis-features/

Gruß