Wesentliche Änderungen mit der Verbraucherrechterichtline zum 13. Juni 2014

Wie sieht es denn mit “Nachnahme” aus wenn man NUR die tatsächlich angefallenen Nachnahmegebühren berechnet. Ist dies eine gängige und zumutbare Zahlungsart? Wie ich den Thread so lese würde evtl. sogar PayPal, weil evtl. nicht zumutbar für ältere Leute, nicht gehen. Was meint ihr dazu?

Albert