"Zahlbar bis" auf Lieferschein

Ich habe die Änderungen aus diesem Thread: http://forum.oxid-esales.com/showthread.php?t=17707 als Pull-Request eingebracht, das wurde auch akzeptiert, bis auf die Änderung “Zahlbar bis zum xx” aus dem Lieferschein zu entfernen. Meiner Ansicht nach ist das auf einem Lieferschein deplatziert, weil ein Lieferschein nur Infos über den Inhalt der Sendung beinhaltet, aber nicht über die Zahlung. Was meint ihr dazu, sollte das auf dem Lieferschein stehen oder nicht?

Woher soll der Lieferschein wissen, was für eine Zahlungsbedingung mit welchen Fristen gilt? Zumal meistens die Rechnung zeitlich getrennt und vor allem nachgelagert zum Lieferschein fakturiert wird.

Das hat meiner Ansicht nach da überhaupt gar nichts verloren und verwirrt mehr als dass es hilft.

Hi Frank,

Es gibt Konstellationen, bei denen die Zahlungsfrist mit der Zustellung beginnt, dabei können Rechnung und Lieferschein auf völlig getrennten Wegen verschickt werden.
Ich denke, das Auskommentieren des Codeschnippels für diejenigen, die es anders haben wollen ist sicher einfacher als nicht vorhandenen Code hinzuzufügen.

Insofern finde ich das nicht so falsch. Eine ordentliche Begründung im GitHub hätte die Sache wohl wesentlich einfacher gemacht…

Ist das so akzeptabel für Dich?

Danke und Gruß

Marco, ich hab mal meine Lieferscheine angesehen die ich so erhalte, da steht nirgends ein “zahlbar bis”. Das hat auch Gründe, wenn z.B. ein Dienstleister etwas einkauft und direkt zum Kunden schicken lässt, den Empfänger geht das Zahlungsziel nichts an, genauso wenig wie die Artikelpreise, die sind ja auch nicht drin. Hätte nicht gedacht dass es da überhaupt Diskussionen gibt.

Im Grunde müsste man den Bereich sowieso komplett überarbeiten, siehe z.B. https://bugs.oxid-esales.com/view.php?id=4875, die Rechnung sollte als Datei gespeichert werden und das Drucken eines Lieferscheins sollte keinerlei Auswirkungen auf das Rechnungsdatum und damit auf “zahlbar bis” haben.

Noch Meinungen? Frage zu schwierig? :wink:

zu schwierig? nö! aber Frage erfodert zwangsläufig [B][U]?[/U][/B] ;-))

Lieferscheine sind m.e. strikt von rechnungen zu trennen. ein lieferschein beinhaltet - wie der name schon sagt - details zur lieferung, nix anderes. der hat ja nun letztendlich nix anderes zu tun, als LIEFERUNG und LIEFERSCHEIN abzugleichen. sollte es da abweichungen geben: reklamation. aber mit der (vllt. korrigierten) rechnung hat ein lieferschein nüscht zu tun.

Für mich eigentlich relativ eindeutig und klar->Das hat auf einem Lieferschein nichts zu suchen.

Sehe ich auch so: https://bugs.oxid-esales.com/view.php?id=5885