Wesentliche Änderungen mit der Verbraucherrechterichtline zum 13. Juni 2014

Hi zusammen,

ich habe hier mal die wesentlichen Änderungen für den eCommerce zusammengefasst, die mit dem 13.6.2014 auf uns zukommen. Für den Shop selbst gibt es wenige Änderungen, weil das meiste die Rechtsexte AGB und Widerrufsbelehrung betrifft. Spannend wird es, wenn Ihr die Rücksendekosten auf den Käufer umlegen wollt - und richtig spannend wir es, wenn Ihr Ware per Spedition verschicken müsst. Genauere Infos gibt es natürliche in den entsprechenden Whitepapern aber mit dieser Übersicht könnt Ihr Euch ja schon mal orientieren, ob Handlungsbedarf besteht.

[B]Änderungen ohne Auswirkungen auf Prozesse oder Texte , im Wesentlichen positiv für Euch als Händler [/B]

· Schaffung einer einheitlichen Widerrufsfrist in den EU-Mitgliedstaaten (14 Tage)
· Abschaffung der unendlichen Widerrufsfrist bei falscher Belehrung, jetzt maximal 1 Jahr + 14 Tage
· Online-Händler hat Zurückbehaltungsrecht bei der Erstattung des Kaufpreises und der Hinsendekosten. Die Ware muss entweder zurück beim Händler sein oder der Kunde muss die Rücksendung nachweisen.

[B]Änderungen mit Auswirkungen auf Texte [/B]

· [B]Rücksendekosten können auf den Verbraucher umgelegt werden[/B]
o Wegfall der 40 Euro Klausel
o Anpassung der AGB nötig
o Anpassung Widerrufsbelehrung notwendig
o Bei Speditionsware müssen die [B]Kosten der Rücksendung explizit[/B] in der Widerrufsbelehrung angegeben werden

· [B]Mehr Ausnahme-“tatbestände“ vom Widerrufsrecht.[/B]
o Ggf. Anpassung Widerrufsbelehrung notwendig, wenn man zum Beispiel mit Weinoptionen handelt.

· [B]Ausübung des Widerrufsrechts nur durch eindeutige Erklärung[/B]
o Analoge Handlungen wie Verweigerung der Annahme oder einfaches zurückschicken genügen nicht mehr. (Heißt nicht, dass man das nicht akzeptieren darf)
o Formular für den Widerruf muss zur Verfügung gestellt werden, damit das auch wirklich jeder kann :wink:

· [B]Deckelung der Erstattung von Hinsendekosten [/B]
o Expressversand muss nicht erstatten werden, sondern nur die Preise für den von Euch angebotenen Standardversand.
o Widerrufsbelehrung muss entsprechend angepasst werden

· [B]Verlagerungen bei der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Ware, [/B]
o Kunde muss die Ware verschicken -> die Spedition beauftragen, die sachgemäße Verpackung sicherstellen.

· [B]Widerrufserklärung wird telefonisch möglich sein[/B]
o Hier werden wir sehen, ob das wirklich gut ist. Die Nachweispflicht hat zwar der Kunde, aber wenn der entsprechend bewertet, weil die Prozesse beim telefonischen Widerruf nicht passen, hat er Händler das Nachsehen.
o Telefonnummer kann ab dem 13.6. ([B]nicht vorher![/B]) in der Widerrufsbelehrung sein. Sie muss es aber nicht. Dafür muss sie jetzt zwingend im Impressum sein.

· [B]Wegfall der Rückgabebelehrung[/B]

[B]Änderungen mit Auswirkung auf Prozesse[/B]

· [B]Liefertermine müssen angegeben werden[/B]

o Hier ist noch nicht endgültig geklärt, ob der Ansatz der meisten Juristen, dass mit konkretem Liefertermin ein Zeitrahmen und eben kein konkretes Datum gemeint ist und es sich im deutsche Gesetzestext um einen Übersetzungsfehler handelt, [FONT=Calibri]vor Gericht standhält. Wenn das so ist, muss hier nicht viel passieren. Wenn die Gerichte aber anders entscheiden, muss angepasst werden. Allerdings fehlt mir bisher die Phantasie, wie das konkret umgesetzt werden soll.[/FONT]

· [B]Es wird verschiedene Widerrufsbelehrungen geben…[/B]

zumindest, wenn man sich an die Vorlage im Gesetz halten will, um den Abmahnschutz aufgrund des Gesetzestexts zu genießen. In diesem Gesetz steht leider, dass die Formulierungen nicht kombiniert werden können.

Fall 1 - Kunde bestellt eine oder mehrere Waren: es kommt zu [B]einer[/B] Warensendung.

Fall 2 - Kunde bestellt mehrere Waren: es kommt [B]zu mehreren [/B]Warensendungen

Fall 3 - Kunde bestellt ein [B]nicht paketversandfähiges[/B] Produkt. Händler möchte, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten übernimmt. Hier muss der Preis angegeben werden.

Fall 4 - Kunde bestellt [B]mehrere[/B] Produkte – darunter ein [B]nicht paketversandfähiges[/B] Produkt: es kommt zu mehreren Warensendungen; Händler möchte, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten übernimmt.

Es wird nicht möglich sein die Muster dynamisch so zu verwenden, weil der Shop gar nicht wissen kann, wie die Pakete verschickt werden, ab welcher Menge mehrere Pakete versendet werden und wie die Rücksendekosten bei der Spedition im Einzelfall sind.

è [B]Es wird verschiedene Varianten der Widerrufsbelehrung geben, die im Zweifel durch Gerichte bestätigt oder kassiert werden, und der Abmahnzirkus kann wieder losgehen.[/B]

So. Ich hoffe, das hilft Euch erst einmal wenigstens für den groben Überblick. Falls Fragen bestehen, kann ich diese gern hier im Thread beantworten.

Viele Grüße!

Hallo Markus,
danke für deine Zusammenfassung der neuen VRRL ab 13.Juni 2014.

Wir haben uns des Themas zwischenzeitlich auch angenommen und einen Blog-Post dazu verfasst:

Beste Grüße
Elisabeth

Hi, zwei Dinge machen mir Bauchschmerzen:

  1. "eine gängige und zumutbare unentgeltlich Zahlungsart angeboten wird " muss ab 13. Juni angegeben werden. Vorkasse zählt wohl nicht aufgrund des Insolvenzrisikos, ansonsten biete ich nur noch Barkauf ohne Zusatzkosten an. Für Paypal nehme ich Geld, auf Rechnung kann ich nicht anbieten. Jemand ein Tipp?

  2. Ich bin am 13. im Urlaub, es gibt keine Übergangsfrist für die neue VRR. Kann ich zwei AGB/Widerruf anlegen, eine die bis 12. Juni, geht, eine die ab 13. gilt.

Beste Grüße

Hi,

zu 1: Verstehe ich nicht. Warum Insolvenzrisiko? Warum soll Vorkasse nicht zählen (Quelle?) ?

zu 2:
Mach doch einfach vorübergehend eine Smarty-Abfrage in der AGB/Widerruf-CMS-Seiten, welcher Tag gerade ist, und biete entsprechende Inhalte an (vorher testen!) :


[{if $smarty.now|date_format:"%d" > 12}]
größer 12, hier neue AGB
[{else}]
kleiner 13, hier alte AGB
[{/if}]

Ist auch nützlich für Langschläfer, die erst um 10 Uhr aufstehen, um das Abmahnrisiko zwischen 0:00 und 9:59 Uhr zu minimieren :smiley:

[QUOTE=nickname;144347]Hi,

zu 1: Verstehe ich nicht. Warum Insolvenzrisiko? Warum soll Vorkasse nicht zählen (Quelle?) ?

Danke für den Tipp!

Vielen Dank für die Links, da hast du Recht, ungesicherte Vorkasse gilt nicht (habe mittlerweile auch noch andere Quellen gelesen).

Es besteht auch die Möglichkeit, den Insolvenzfall abzusichern, wie es z.B. bei Trusted-Shops-Shops der Fall ist. Dann wäre auch “Vorkasse” zumutbar.

Ansonsten musst du eben eine andere gängige Zahlungsart ohne Aufschlag anbieten.

[QUOTE=nickname;144362]Vielen Dank für die Links, da hast du Recht, ungesicherte Vorkasse gilt nicht (habe mittlerweile auch noch andere Quellen gelesen).

Es besteht auch die Möglichkeit, den Insolvenzfall abzusichern, wie es z.B. bei Trusted-Shops-Shops der Fall ist. Dann wäre auch “Vorkasse” zumutbar.

Ansonsten musst du eben eine andere gängige Zahlungsart ohne Aufschlag anbieten.[/QUOTE]

Ja, aber wenn nicht auf Rechnung, welche ZA käme da in Frage? Wäre Paypal ohne Aufschlag “gängig und zumutbar”? Alternativen?

Gängig ist PayPal zweifellos, aber was “zumutbar” genau bedeutet, kann ich nicht beurteilen.
Für meine Oma ist PayPal sicher nicht zumutbar…

für Omas und Opas gibts Barzahlen.de

SÜ? mit käuferschutz… :slight_smile:

https://www.sofort.com/ger-DE/verkaeufer/su/e-payment-sofort-ueberweisung#modulKS

denke mal, daß es eine kostenlose variante nicht gibt - zumindest nicht für verkäufer.

[QUOTE=vanilla thunder;144372]für Omas und Opas gibts Barzahlen.de[/QUOTE]

den kannte ich noch gar nicht und ist vielleicht ne Lösung. Sollte als “zumutbar” durchgehen und da diese Methode wahrscheinlich eh nicht so viele nutzen (haben eher junge Zielgruppe), könnte man es gebührenfrei anbieten. Muss man wahrscheinlich sogar.

wie jung ist den jung?
gibts genug 12-15 jährige ohne PayPal / Kreditkarte / EC Karte.
Für sie wäre es wohl die einzige Möglichkeit zu DM zu laufen und dort das Geld an der Kasse abzudrücken.

[QUOTE=vanilla thunder;144379]wie jung ist den jung?
gibts genug 12-15 jährige ohne PayPal / Kreditkarte / EC Karte.
Für sie wäre es wohl die einzige Möglichkeit zu DM zu laufen und dort das Geld an der Kasse abzudrücken.[/QUOTE]

Nö so jung nicht, Kontaktlinsen, 18 bis 50 Jahre , darunter kauft Mutti

Ich danke für die Aufklärung bzgl. Barzahlen.de, da ich mich schon immer gefragt habe, für was das genutzt wird.

Aber ob sich Barzahlen.de tatsächlich auch als “gängige” Zahlart eignet?

Wie sieht es denn mit “Nachnahme” aus wenn man NUR die tatsächlich angefallenen Nachnahmegebühren berechnet. Ist dies eine gängige und zumutbare Zahlungsart? Wie ich den Thread so lese würde evtl. sogar PayPal, weil evtl. nicht zumutbar für ältere Leute, nicht gehen. Was meint ihr dazu?

Albert

“zumutbar” bedeutet in dem Zusammenhang u.a., dass die Zahlart nicht mit weiteren Kosten verbunden sein darf
Wenn man die PayPal Gebührt nicht berechnet, ist PayPal zumutbar.

Als “gängig” deute ich alle Zahlarten, die mit dem echten Geld arbeiten und nicht mit bitcoins, dogcoins, Diamanten, Gold, Sklaven, Kamelen, Sex, o.ä.

Dass jemand nicht die körperlichen, intellektuellen oder psychischen Voraussetzungen für eine bestimmte Zahlart erfüllt, ist nicht der Gegenstand der VRRL.

Danke Vanilla Thunder!

Wie schaut es also mit Nachnahme und nur Berechnung der tatsächlichen Nachnahmegebühren aus? Und kann es wirklich zu einer Abmahnung kommen wenn man Vorauszahlung, die ja insolvenzgefährlich ist, wählt?

Albert

Es wäre toll wenn mir jemand antworten würde. Ich hab nämlich das Problem mit den Shops von meinem Neffen und meinem Freund dass diese sturen “Böcke” sich nicht dazu überreden lassen wollen andere Zahlungsformen als Vorauszahlung und Nachnahme anzuwenden.

Albert

Wenn es so drängt, ruf einen Anwalt oder jemanden beim BGH an.
Wir sind keine Anwälte oder Richter und sitzen vor dem selben Trusted Shops Infoblatt, wie auch alle anderen.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass die Shops mit der neuen Vrrl konform sind

Versteh ich nicht ganz: Meinst du damit dass alle Shops mit diesen Sch… neuen Verordnungen abmahngefährdet sind?

Albert

vanilla thunder, hab jetzt erst (Demenz?) verstanden was du meinst: Du meintest die Shops von meinem Neffen und meinem Freund. Ja, die wären dann nicht Vrrl konform.

Albert