Abmahnungen wegen Button-Lösung im Umlauf

ich kann den Bug wieder aufmachen - schreibst Du was als Kommentar dazu?

mach ich ! :slight_smile:

kannst loslegen - ist wieder offen

[QUOTE=Marco Steinhaeuser;123669]
Zum anderen waren die versendeten Abmahnungen m.E. (aber davon müsste man einen Richter wahrscheinlich überzeugen) nicht rechtskräftig, weil der abmahnende Shop-Betreiber, vertreten durch den Anwalt, gar keine richtige Firma ist. Insofern wäre ggf. sogar Betrugsversuch zu unterstellen.

Als Shopbetreiber hätte ich also folgende zwei Schritte sofort unternommen:

  • Sicherstellen, dass die sog. Button-Lösung sauber umgesetzt ist und
  • polizeiliche Anzeige gegen den abmahnenden Anwalt (das kann man natürlich nur machen, wenn man ordentlich nachweisen kann, dass der abmahnende Shop ein Fake ist: whois-Abfrage hilft hier schon :slight_smile: )

Gruß[/QUOTE]

Hallo Marco,

dazu möchte ich kurz etwas anmerken - ich fang von hinten an :).

  1. Zu dem Abmahner habe ich folgende Domains usaproductsshop.com / restpostenverzeichnis.info im Thread gefunden - die sind durch eine whois Protection von WhoisGuard: Protect your privacy using WhoisGuard (Whois protection) geschützt.

  2. Von einer Anzeige gegen den Anwalt rate ich ab, die kann nach hinten losgehen.

VORSCHLAG: Den Anwalt um die Vollmacht seines Mandanten bitten
INFO: http://www.iww.de/rvgprof/archiv/auslandsmandat-anwaltshonorar-bei-mandaten-mit-auslandsbezug-f46827
INFO 2: privatrecht:abmahnung [ipwiki]
ZITAT: Zu Vollmacht

…Problematisch ist, daß die Vorlage einer Vollmacht unter Umständen sehr schwierig sein kann, insbesondere wenn ein ausländischer Schutzrechtsinhaber eine Vielzahl von Verletzern angreifen möchte. Die Vollmacht hat als Original und in schriftform vorzuliegen. Dies kann Probleme bei der Wahrung von Dringlichkeitsfristen verursachen.

  1. Wenn der Anwalt in der Abmahnung keine beweiskräftigen Screenshots, oder unleserliche beifügt - die sollte man sich genau anschauen und evtl. reklamieren bzw. um eine bessere Qualität bitten.

Oft fehlt in Screenshots auch ein Datum, der Abmahner kann also nicht beweisen wann der Screenshot mit dem behaupteten Verstoß überhaupt erstellt wurde.

  1. Wie Du schon geschrieben hast den möglichen Verstoß sofort prüfen, sofort beseitigen und selbst und durch Dritte beweiskräftig dokumentieren.

ACHTUNG: Gerade die Massenabmahner machen sich oft nicht viel Aufwand/Mühe, wenn deren Screenshots also nichts sagend sind, dann einfach auf Dumm stellen - der muss beweisen.

  1. NIE in Panik reagieren, Nie die Unterlassungserklärung sofort unterzeichnen und am besten nicht die, die dem Schreiben beiligt.

@all, in diesem Fall muss ich widersprechen - auch wenn man hier gewinnt bleibt man auf den eigenen Anwaltskosten sitzen - da der Schuldner in den USA sitzt oder angeblich sitzt.

Versucht zuerst den Anwalt zu beschäftigen, wartet dabei aber Fristen bis zum Ende ab. Wenn Ihr reagiert dann zeigt Euch immer bereitwillig den behaupteten Rechtsverstoß zu beseitigen - gebt ihn aber nie zu. Ihr könnt auch mitteilen das ihr bereit seit eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, forderte aber dazu weitere Infos z.B. in welchem Wettbewerb ihr mit dem Mandanten stehen sollt, wann die Screenshots mit dem angeblichen Rechtsverstoß gemacht wurden und mit welchem Kunden Account.

Wenn Ihr schreibt dann nutzt nach der Anrede

… ohne Anerkennung einer Rechtspflicht möchte ich …

um weitere Infos zu erhalten.