Berechnung der Umsatzsteuer-Lieferschwelle für das neue Mehrwertsteuersystem

kleinere Onlineshops werden nicht wissen ob sie über der Lieferschwelle von 10.000,00 Euro Netto liegen oder nicht. Und bei jeder neuen Auslandsbestellung den Steuerberater anzurufen: “ist es jetzt soweit?” erzeugt Ärger :frowning:
Also brauchen kleinere Shops schon eine Auswertung im Backend die man regelmäßig beobachten kann.
Arbeitet jemand an einem Modul hierzu?

Gibt ein Modul im Store wo Zeitraum selber festlegen kannst welche Umsätze Du betrachten möchtest OXID Solution Hub - das digitale Lösungsschaufenster

mit diesem Modul ist schon die exakte Berechnung der aktuellen Lieferschwelle möglich, wenn man die Umsätze innerhalb der EU zusammenrechnet (müssen dann kleiner als 11.900,00 Euro sein) .
Schöner wäre natürlich ein Modul das die Definitionen für die Lieferschwelle berücksichtigt :slight_smile:

Aus dem Haus Webgrips habe ich heute einen ganz hübschen Blogpost zu diesem Thema gefunden: https://www.slow-marketing.de/blog/umsatzsteuerreform-1-juli-2021-oxid-shops - Danke, Bettina!

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Wir haben das Modul von Volker Dörk jetzt bereits in 6 Shops erfolgreich im Einsatz, in Verbindung mit der aktuellen JTL Wawi ist damit die Anbindung an OSS ziemlich entspannt. Interessanter Gesichtspunkt wäre, weil mit Sicherheit auch Abmahnpunkt, ist die EU richtlinie zur Gleichheit der Preise, was nichts anderes heisst, gleicher Brutto für alle, egal bei welcher MwtSt. Lustig für die Kalkulation, insbesondere bei 5% Unterschied

Ganz ehrlich, ob kleiner Shop oder nicht, mit einer vernünftigen Buchhaltung sollte jeder Shopbetreiber seine Umsätze kennen, zumal es ja nicht mehr pro Land sondern EU in Summe ist.

Find ich auch spannend. IMO ein Eingriff in die unternehmerische Souverenintät :wink:

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naja, wenn mein Shop weit unter den 10.000,00 Euro liegt kann ich mich entspannt zurücklehnen. Aber meine ursprüngliche Frage bezog sich ja darauf, ob der Shop möglicherweise im Laufe des Jahres die Grenze von 10.000,00 Euro Netto-Umsatz im EU-Ausland überschreitet …
Und ab dem Zeitpunkt wo die Lieferschwelle überschritten ist, ist auch eine OSS-Registrierung erforderlich!

Ich würde eh jedem empfehlen, die OSS Registrierung einfach schon zu machen. Denn die Registrierung bedeutet ja nicht automatisch, dass du abführen musst.

Das Modul von Volker würde per Cron den Umsatz jedesmal berechnen und dann von alleine umstellen. Problem wären dabei nur der Betrieb von mehreren Shops und manuellen Versandaufträgen, da diese Umsätze ja natürlich nicht durch das Modul erkannt werden.

eine Lösung wäre:

  • das Modul von Volker Dörk zu installieren (evtl. nur als kostenlose Testversion) um zu sehen wo man steht
  • wenn zu erwarten ist dass die Lieferschwelle überschritten wird → OSS-Registrierung
  • und die Steuersätze etc. im Shop einpflegen

prinzipiell richtig, aber wie erwähnt, würde ich die die Registrierung einfach schon jetzt vornehmen.
Ebenso steckt sehr viel Arbeit in dem Modul und die 129,- sind ein sehr fairer Preis und es sollte honoriert werden, auch wenn du sehen willst wo du stehst. Ohne das Modul würdest du wahrscheinlich ebenso 1-2h brauchen um alles zusammen zu suchen und somit die gleichen Kosten entstehen lassen.

Hallo Herr Steinhaeuser,

heute erreiche uns diese Info Mail eines Lieferanten aus den Niederlanden:

Langs deze weg willen wij u informeren over het volgende:
Nieuwe Europese wetgeving BTW-regels per 1 juli 2021 voor particulieren
Per 1 juli 2021 wijzigt de Europese BTW wetgeving voor leveringen aan particulieren.
Hierdoor zullen de leveringen die Kaffee Holland doet aan het buitenland belast worden tegen het lokale BTW tarief. Koopt u dus koffie, frisdrank of overige producten, dan betaalt u aan ons de kosten van het product (zonder BTW) vermeerderd met de BTW die toepasbaar is in uw eigen land. Tot nu toe betaalde u de Nederlandse BTW (21%, of 9% BTW voor koffie, voedingsmiddelen en overige producten.)
Deze wijzigingen worden ons opgelegd door de EU en gelden voor alle webwinkels in Europa met een buitenlandse omzet boven de 10.000 euro. Of deze wetgeving voor uw portemonnee gunstig uitpakt is afhankelijk van het BTW-tarief in uw land. Wij zullen onze webshop aanpassen aan deze wijzigingen vanaf 1 juli. Tot 1 juli is uw particuliere aanschaf belast met het Nederlandse BTW tarief van 9 of 21%.
Voor zakelijke transacties naar het buitenland verandert er niets. Als u uw lokale geldige BTW-nummer aan ons overhandigd versturen we uw bestelling zonder BTW.
Voor bestellingen binnen Nederland treden er uiteraard geen wijzigingen op.

Google Translate:

Wir möchten Sie über folgendes informieren:
Neue europäische Gesetzgebung Mehrwertsteuerregelung ab 1. Juli 2021 für Privatpersonen
Zum 1. Juli 2021 ändert sich das europäische Umsatzsteuerrecht für Lieferungen an Privatpersonen.
Daher werden Lieferungen von Kaffee Holland ins Ausland mit dem lokalen Mehrwertsteuersatz besteuert. Wenn Sie also Kaffee, Erfrischungsgetränke oder andere Produkte kaufen, zahlen Sie uns die Produktkosten (ohne Mehrwertsteuer) zuzüglich der in Ihrem Land geltenden Mehrwertsteuer. Bisher haben Sie die niederländische Mehrwertsteuer (21% oder 9% Mehrwertsteuer für Kaffee, Lebensmittel und andere Produkte) bezahlt.
Diese Änderungen werden uns von der EU auferlegt und gelten für alle Webshops in Europa mit einem Auslandsumsatz über 10.000 Euro. Ob diese Gesetzgebung Ihrem Geldbeutel zugute kommt, hängt vom Mehrwertsteuersatz in Ihrem Land ab. Wir werden unseren Webshop ab dem 1. Juli an diese Änderungen anpassen. Bis zum 1. Juli wird Ihr privater Einkauf mit dem niederländischen Mehrwertsteuersatz von 9 oder 21 % besteuert.
Für Geschäfte im Ausland ändert sich nichts. Wenn Sie uns Ihre örtlich gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen, versenden wir Ihre Bestellung ohne Mehrwertsteuer.
Für Bestellungen innerhalb der Niederlande gibt es natürlich keine Änderungen.

Scheinbar sehen das nicht alle Händler so wie wir das Gesetzt verstehen, sondern wollen immer den MwSt. Satz berechnen/kassieren wie er im Besteller-Land gilt, also den Kunden die jeweiligen Differenzen tragen lassen…

Das alles gilt es weiter zu beobachten…

mfg peter

Mein lieber Peter,

Kannst und willst Du wohl mich bitte Duzen und beim Vornamen ansprechen?! Dafür haben wir wohl schon viel zu lange miteinander zu tun. Und wenn das die Forenregeln nicht sowieso schon hergeben würden, würde ich sie direkt abändern! :smiley:

Ich hab mich zwischenzeitlich auch mit ein paar Leuten aus unseren Gefilden wie auch aus anderen dazu unterhalten: Es ist echt noch nicht klar, was da jetzt grad wirklich passiert - bestes Beispiel: Dein niederländischer Webwinkel-Kaffee-Mann.

Das OXID-Modul macht zunächst erstmal folgendes:

  • Pflegst Du Netto-Preise, wird die MwSt des jeweiligen Landes draufgerechnet; es gibt unterschiedliche Brutto-Preise, je nachdem, in welchem Rechnungs- oder Lieferland man sitzt.
  • Pflegst Du im Shop Brutto-Preise, bleiben diese gleich und werden je nach Rechnungs-/Lieferland vom Brutto runter gerechnet.

Per sé finde ich erstmal gut, dass es diese Möglichkeiten gibt.
Nun gibt’s bei beiden Varianten ein paar lustige Knackpunkte/Effekte:

  • Vor ein paar Jahren gab es dieses witzige Geo/EU-Dingens, nachdem man dem anderen EU-Staat den Zugriff auf einen anderen nicht verwehren durfte, erinnert Ihr Euch? Konsens: Jeder aus der EU darf z.B. in Deinem DE-Shop zu DE-Preisen einkaufen. Man ist aber nicht verpflichtet, an alle EU-Staaten zu verkaufen sondern kann gern Lieferpunkte im eigenen Land dafür als Lieferadresse einrichten. Diese Verordnung hat niemals bestimmt, dass es unterschiedliche Preise/MwSt geben soll.
  • Die geltende Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt aber vor, dass Brutto-Preise für Endverbraucher (B2C) bereits im Katalogbereich sichtbar sind. Wie soll das gehen, wenn der Shop noch nicht einmal vor Login des Benutzers und bei gleichzeitigem Verbot des o.g. Geo/EU-Dingens weiß, woher der Kunde kommt?
  • Geo-Localisations a la MaxMind sind schon manchmal sinnvoll, scheitern aber bei bestimmt 40% der Besucher.
  • Nicht zuletzt gibt es - wie schon weiter oben beschrieben - die unternehmerische Souverenität, demzufolge Dir niemand in Deine Kalkulation reinzuquatschen hat. Passiert aber dennoch von Rechts wegen, wenn Du mit 6-7% Differenz zwischen den unterschiedlichen MwSt-Sätzen und einem De-Facto Zwangsbrutto jonglieren sollst.

Ich denke, wir müssen an dieser Stelle zunächst mal schauen, was passiert und die ersten Abmahnungen und Rechtsprechungen dazu abwarten, immer in der Hoffnung, dass es niemanden von uns hier zuerst erwischt.

Aus Herstellerseite wüßte ich erstmal nicht, was man noch mehr an Konfigurationsmöglichkeiten anbieten könnte.

Hallo Marco,
ja est ist wirklich ein verworrene Situation… mal sehen was wir machen bzw. wie es so weitergeht bei anderen.
Ein Ansatz wäre ja für jedes andere EU Land einen eigenen Frachttarif anzulegen, dieser könnte dann ja um den jeweiligen % Satz der VAT Differenz höher oder niedriger sein. Ist natürlich ggfl. auch keine Werbung für den Shop und was machen die die gar keine Frachtkosten haben, bzw. schon bei kleinen Bestellungen frachtfrei liefern…

gute Nacht
lg peter

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