BGH entscheidet: Bitte um Bewertung direkt nach Online-Kauf unzulässig

OXID muss wohl dringend die Bestellbestätigung nachbessern

Moin und danke für den Tipp!

Das war auch das erste was mir einfiel und dürfte wohl stimmen. Aber trotzdem etwas verwirrend: es wird nur in der Artikelüberschrift explizit das Wort direkt verwendet, ansonsten liest sich fast der ganze Artikel (bis auf den Rechnungsbezug) so, als wären jegliche solcher “Bewertungs-Erinnerungen” nun verboten, was ja eindeutig auch mein Modul betreffen würde. Das gleichzeitige Versenden solcher Mails beim Kauf oder bei Rechnung halte ich auch für wenigstens ungeschickt und eher nervig, da man das Produkt ja noch gar nicht testen konnte. Aber darf man bei bestätigten Käufe(r)n 1-2 Wochen später (automatisiert) nochmal höflich nachfragen oder nicht? Das ist mir immer noch nicht ganz klar und die Debatten dazu ziehen sich ja bereits seit Jahren hin… :frowning:

PS: die jetzige uralte Lösung mit den Links in der Bestellmail finde ich übrigens nicht ganz so schlimm, man muss ja nicht drauf klicken, und die Mail kommt so oder so, also fühle ich mich nicht weiter unnötig bedrängt. Auch dies ist ein weiteres Detail, welches aus dem Artikel eigentlich nicht hervorgeht: gilt es nur für gesonderte Mails oder auch für solche Links in den Bestellmails? Das ist eigentlich erstmal die Frage (typisch Gesetz mal wieder)! :wink:

ich verstehe das so:
der Kunde muss eine Möglichkeit haben, dem Erhalt von Werbemails noch vor der ersten Email widersprechen.
Aufforderung zur Bewertung = Werbemail.

Da der Kaufvertrag bei den meisten Kunden die rechtliche Grundlage fürs Versenden von Werbemails darstellt, hat der Kunde zwischen dem Klicken auf den Knopf “jetzt kostenpflichtig bestellen” und dem Erhalt der Bestellbestätigung mit der Aufforderung zur Bewertung (=Werbung) keine Möglichkeit dem Erhalt der Werbung zu widersprechen.
Genau genommen, hat er bei OXID gar keine Möglichkeit mehr, da die Bewertungslinks ein fester Bestandteil der Emails sind.

Ja okay, so ist es sicherlich generell gemeint gewesen, das denke ich auch, aber trotzdem sehe ich da noch einen (feinen) Unterschied, denn es steht in den Bestellmails ja nirgendwo explizit: bitte bewerten Sie jetzt!!!
Mir als Kunde wird einfach nur die technische Möglichkeit geboten, meine Meinung loszuwerden, und ob, wann und wie ich das nutze, schreibt mir keiner vor. Aber das will ich auch nicht wirklich diskutieren, war halt nur ein zusätzlicher Gedanke und sollen das ruhig die Herren von der Rechtsabteilung entscheiden… :wink:
Mich interessiert viel mehr, was nun mit meinem Review-Reminder ist, bzw. es gibt ja mehrere davon!? Die sind ja auch alle ohne Zustimmungsfunktion und damit nun auch illegitim, oder wie kann/soll/darf man das verstehen?
Und wenn man vor der Erinnerung per Mail um Zustimmung bittet, ist diese Mail dann überhaupt auch erlaubt? :confounded:

Dazu kommt was, ist schon eingekippt :wink:

In dem Artikel steht gleich zu Beginn -> Die Bitte um eine positive Bewertung darf nur mit Erlaubnis des Käufers erfolgen.