Button-Lösung ... da werden sich die Verbraucher aber geschützt fühlen

@Ray

Ich finde, wir sollten uns hier nicht die Köpfe heiss reden, was nach persönlicher Auffassung rechtlich richtig ist, sondern dem der Rechtschutz will selbst überlassen ob er das braucht oder nicht und ein Abmahnrisiko eingeht.

Wenn’s drauf ankommt nutz Abschreiben von anderen Websites. den Grossen, veralteten Texten etc. letzendlich nichts. Ein einziger Patzer kann schnell mal 10Tsd Euro kosten.

PS:
Zu meinen Angaben zum “Button” kann ich Dir mitteilen, dass diese nicht von einem Kleingärtner stammen, sondern aktuell von meiner spezialisierten Anwalts-Kanzlei , also nicht von mir als “Besserwisser” erdacht sind.

Ich hab nicht behauptet, dass diese Texte erfunden wären. Ich habe mich nur gefragt, ob diese “nur” den Anforderungen dieser neuen Richtlinie genügen, oder ob andere Rechtsgebiete auch berücksichtigt wurden.

Den Link auf den Erklärtext habe ich nur gesetzt, weil ich hier nicht mit trockenen Paragraphen rumwerfen wollte. Da ist der verlinkte Text doch deutlich anschaulicher.

Im Übrigen würde mich auch die Ansicht von Trusted Shops interessieren - schliesslich unterzieht sich OXID ja deren Vorzertifizierung.

Aber es wird sein wie immer - 3 Anwälte, 5 Meinungen. Bis dann irgendwann ein höchstrichterliches Urteil fällt, werden die untergeordneten Instanzen wie immer mal so und mal so urteilen…

Andere Anwälte, andere Meinung:
Keine Rechtsberatung.

Bis zu einer gerichtlichen Klärung sollten sich Unternehmer deshalb besser an die Lösung Button + Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ halten. Hier wird es mit Sicherheit zu gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit anderer Darstellungen und Bezeichnungen kommen.

Ja so ist es in der Praxis “you never kow” und du bekommst kein Recht sondern ein Urteil.
Also dann schliessen wir die Akte.

[QUOTE=Earlybird;85152]
Also dann schliessen wir die Akte.[/QUOTE]

…schließ die nicht zu schnell, beiseite legen und abwarten triffts wohl eher, da kommt sicher noch was nach :smiley:

@ Earlybird: Doch, von TS habe ich klare Vorgaben erhalten, es gab sogar ein sehr aufschlußreiches Whitepaper dazu. Nur die Formulierung “Jetzt kaufen” wurde nicht erwähnt. Hingegen alle anderen von Dir aufgezeigten Buttontextformulierungen schon.

Gesetz mit Konsequenz für Shopbetreiber:

Deutscher Bundestag verabschiedet Button-Lösung

Details zum Artikel finden sich unter:
http://www.oxid-esales.com/de/news/blog-de/deutscher-bundestag-verabschiedet-button-loesung

Viele Grüße

im Bundestag werden die wirklich wichtigen Dinge beschlossen

praktisch gesehen kostet der Einkauf kein Geld, da man als Privatperson 14 Tage Zeit hat die Ware zurückzuschicken :smiley: dafür kostet das behalten der Ware aber =(

Blöderweise wird dieses “Button”-Gesetz auf die Beschriftung des Buttons reduziert; viel problematischer ist für uns doch:

Folgende Hinweise müssen auf der Bestellseite erfolgen:

  • Wesentliche Merkmale der Ware

Und blöderweise wird immer nur das Beispiel Kleidung genannt - wie kann man denn wohl für andere Waren rausfinden, was diese ominösen Merkmale seine werden?

Tschö

Ralf

und warum gibts jetzt den x.ten thread zum gleichen thema ?? die anderen wurden auch zusammen gezogen

ich schrei man nach @ray :wink:

…keine Ahnung -> merged

Ja, sieht so aus…

Der “Händlerbund” hat sich natürlich auch mit diesem Thema beschäftigt

Auf Seite 7 des White Papers gibt der Händlerbund folgende Empfehlung:

Der Button mit entsprechender Beschriftung [COLOR=Blue]muss immer zu sehen sein[/COLOR], auch wenn der Kunde auf der Bestellübersichtsseite (z.B. beim Kauf mehrerer Artikel) scrollt. Möglicherweise sollte der Button statisch hinterlegt sein oder auf der Bestellübersichtsseite mehrfach positioniert werden.”
Gleichzeitg hat TS jetzt schon mehreren unserer Kunden mitgeteilt, dass eine “Checkbox” zur Akzeptanz von AGB und Widerrufsbelehrung [B]nicht/B mehr erforderlich sei, dafür aber sicher gestellt werden muss, dass der Kunde auf der Bestellseite jederzeit (via Link) AGB, Widerruf- und Datenschutzbelehrung einsehen kann…

Um beide Anforderungen zu erfüllen habe ich mal testweise eine “floating” Box konzipiert, die, auch beim Scrolling, immer am unteren Bildschirmrand sichtbar ist, und alle diese Informationen enthält.

Das sollte ja dann doch ausreichen, um alle Anforderungen gesetzeskonform umzusetzen…

Oder? :confused:

Hallo,
im Shopupdate 4.5.9 wurde der Buttontext offensichtlich schon geändert. Werde das einfach mal übernehmen, “kostenpflichtig bestellen” ist m.E. eine durchaus zufriedenstellende Lösung.

[QUOTE=nickname;85656] Werde das einfach mal übernehmen, “kostenpflichtig bestellen” ist m.E. eine durchaus zufriedenstellende Lösung.[/QUOTE]

Hi,

ich finde diese eindeutige Reglung eigentlich sogar sehr gut und würde mir Wünschen, wenn ALLE Shopbetreiber auch tatsächlich den Button “kostenpflichtig bestellen” (und keine andere Variante davon) benutzen würden.
Vor allem wissen dann alle Endverbraucher, dass es in jedem Shop eine Übersichtsseite (Schritt 4 im Oxid Shop) gibt und man diese noch bestätigen muss. Jeder Kunde sollte dann wissen, dass eine Bestellung erst versendet ist, wenn der “kostenpflichtig bestellen” Button gedrückt wurde.

Dadurch sollte sich die Zahl der [B]Bestellabbrüche [/B]im 4. Schritt (hoffentlich) dramatisch [B]reduzieren[/B]. Einem Kunden wird dann bewußt, dass die Bestellung im 4. Schritt noch nicht abgeschlossen ist, sondern erst durch drücken des Buttons.

cya

Hallo nickname,
welche Datei ist für den Buttontext zuständig?

Gruß
Jorgoz

'ORDER_SUBMITORDER'            => "Bestellung absenden",

kann man übrigens ganz leicht hier finden, inklusive Pfad zur Sprachdatei:

http://translate.oxidforge.org

Login mit guest | guest

[QUOTE=jorgoz;86044]Hallo nickname,
welche Datei ist für den Buttontext zuständig?

Gruß
Jorgoz[/QUOTE]

…die Datei out/de/lang.php :wink:

Danke Ray!

Danke nickname!