Button-Lösung

Hallo zusammen.
Dies ist mein erster Eintrag und es geht gleich um Rechtliches, Die Button-Lösung.
Was ist jetzt richtig?
Kostenpflichtig bestellen, wie bei Oxid im Update, oder
Zahlungspflichtig bestellen, wie es immer wieder im Radio heißt.
Gibt es bzw. was ist der Unterschied?

Google hilft, hier zum Beispiel

http://www.internetrecht-rostock.de/button-loesung-faq-beratung.htm#15

ggf. einen eigenen Anwalt beauftragen

[QUOTE=jd-shop24;97481]
Was ist jetzt richtig?
[/QUOTE]

lol, der war gut! Wenn du wissen willst was “richtig” ist muss du die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen abwarten. (Oder auf Ray hören)

Der 1.8. ist wie Weihnachten. Urplötzlich und ohne Vorwarnung ist es 24.12. wieder so weit. :eek:

[QUOTE=Firefax;97497]lol, der war gut! Wenn du wissen willst was “richtig” ist muss du die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen abwarten. (Oder auf Ray hören)
Der 1.8. ist wie Weihnachten. Urplötzlich und ohne Vorwarnung ist es 24.12. wieder so weit. :eek:[/QUOTE]

Irgendwer auch immer hat bei OXID den Pasus Kostenpflichtig bestellen gewählt.
Das hat sicher gute Gründe.

Andere wählten Zahlungspflichtig bestellen (z.B. DPAG)
oder Jetzt zum genannten Preis bestellen (OTTO).
Die haben das aber bestimmt auch nicht ausgewürfelt.

Wenn ich (wie Ray empfiehlt) 2 Anwälte frage, bekomme ich 3 Meinungen als Antwort.
Also : höchstrichterliche Entscheidungen abwarten.

Vor Weihnachten hatte ich noch nie Angst. Warum dann vor dem 1. August ?

[QUOTE=jd-shop24;97648]
Vor Weihnachten hatte ich noch nie Angst. Warum dann vor dem 1. August ?[/QUOTE]

…genau! Bange machen gilt nicht!

Wenn Du Dich an den Wortlaut im Gesetzestext halten willst, dann muss der Button mit “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

„zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN ist nach meiner Meinung auch eindeutig.

Der Händlerbund hat es ganz interessant gezeigt:

Ohne Gewähr, aber ich denk die wissen was sie da empfehlen.

IT-RECHT hat da einen Leitfaden http://www.it-recht-kanzlei.de/PDFs/Leitfaden_Buttonloesung.pdf

Meine eigene persönliche Meinung? In der Version 4.6 ist es gut gelöst. Ich lass es so, fertig.

Ich warte auf den Tag an dem bei edeka, Lidl, Penny… vor der Kasse ein Mitarbeiter steht und den Käufer darauf aufmerksam macht das er die Waren, welche er in den Einkaufswagen gelegt hat, an der Kasse zu zahlen hat… :smiley:

[QUOTE=Docven;98038]IT-RECHT hat da einen Leitfaden http://www.it-recht-kanzlei.de/PDFs/Leitfaden_Buttonloesung.pdf

Meine eigene persönliche Meinung? In der Version 4.6 ist es gut gelöst. Ich lass es so, fertig.

Ich warte auf den Tag an dem bei edeka, Lidl, Penny… vor der Kasse ein Mitarbeiter steht und den Käufer darauf aufmerksam macht das er die Waren, welche er in den Einkaufswagen gelegt hat, an der Kasse zu zahlen hat… :D[/QUOTE]

jo! und wenn keiner da steht und mich belehrt,dann wird kein gültiger kaufvertrag geschlossen - und ich bring’ meinen limburger Käse nach 9 monaten zurück. mit der bemerkung: “der riecht mir zu streng.” :smiley: