Darf man Länder ausschließen?

Hi,

mal eine Rechtliche Frage, weil ich im Internet irgendwie nicht so richtig was dazu gefunden habe:

Wenn ich im Online Shop bestimmte Länder ausschließe (indem Sie nicht anwählbar sind in der Rechnungs-/Lieferadresse) muss ich das dann in den AGB’s festhalten?

Und wie sieht es dann aus wenn der Kunde ein anderes Land wählt und in die Postleitzahl sein richtiges Land als Abkürzung einträgt? Hat er dann ein Recht auf die Lieferung?

Der Kunde hat so gut wie nie das Recht auf Lieferung, da der Vertrag erst durch die Auslieferung zustanden kommen würde. Und ohne Vertrag gibts auch keine Pflichten.

Aber du fragst quasi, ob du z.b. nicht nach Türkei liefern darfst?
Niemand kann dir vorschreiben, wohin du zu liefern hast.
Schau dir die AGB von einem beliebigen Shop an, dort steht “Lieferung erfolgt nach Deutschland, Tadschikistan und Narnia.” und nicht “wir liefern nicht nach Vatikan, Zambezi […90 weitere Länder…] und West-Sumalia”.
Wenn du natürlich in die ganze Welt verschickst, außer Israel, dann kannst du es im Prinzip auch so schreiben “Wir liefern überall hin, außer nach Israel”, wobei ich dir davon abraten würde, die Israelis sind sehr sensibel.

Und die Länder, in die du nicht lieferst, würde ich einfach aus dem Auswahlfeld rausnehmen. Sorgt für weniger Verwirrung als eine nicht anklickbare Auswahlmöglichkeit.

Die EU-Kommisson wollte zwar einen Lieferzwang innerhalb der EU einführen, aktuell wurde dies meines Wissens nach aber noch nicht beschlossen, bzw. es kamen Zweifel an der Umsetzbarkeit auf.
Somit besteht noch Vertragsfreiheit, auch wohin du liefern möchtest.

cya

Danke für die Antworten.

Hier noch eine etwas differenziertere Aussage zum aktuellen Stand: http://www.noerr.com/de/presse-publikationen/News/geoblocking-im-e-commerce-eu-kommission-präsentiert-erste-konsultationsergebnisse.aspx

cya

absolut nicht, da gehts um die komplette Aussperrung der Besucher aus diversen Ländern / IP-Bereichen, und nicht um Nicht-Lieferung in diverse Länder

Keine Verpflichtung von Einzelhändlern zum Auslandsvertrieb, wenn diese daran kein Interesse haben, mit der Folge, dass Geoblocking in diesen Fällen zulässig bleiben dürfte…

Das wird bunt gemischt und teilweise zusammengeworfen und Geoblocking ist nur eine Auspräfung von dem was diskutiert wird.
Die EU-Kommission hat letztes Jahr schon ernsthaft über einen Lieferzwang diskutiert. Ansonsten wäre es ja nicht extra nochmal betont worden, dass KEINE Verplichtung zur Lieferung fordert wird.

cya

es gibt ja nicht mal einen lieferzwang innerhalb deutschlands… da macht es keinen sinn für innerhalb der EU.

aber hey… wir liefern gern überall hin. für nur 99 999€ :slight_smile: persönlich und in geschenkpapier eingewickelt.

mal ernsthaft: nein es spricht überhaupt nichts dagegen.

es gibt ja auch genug Produkte, die rechtlich nicht in andere Länder geliefert werden dürfen.
So ein Lieferzwang wäre absoluter Quatsch

[QUOTE=vanilla thunder;178206]es gibt ja auch genug Produkte, die rechtlich nicht in andere Länder geliefert werden dürfen.
So ein Lieferzwang wäre absoluter Quatsch[/QUOTE]

welche z.B.?
Beim Lieferzwang ging es meines Wissens nach nur um EU.

Rest der Welt juckt nicht. Was soll z.B. ein Pakistani machen wenn ich nicht nach Pakistan liefere? Will er mich vor dem Amtsgericht Islamabad verklagen?

Z. B. Markenprodukte mit exklusiven Vertriebsrechten oder auch Nahrungsergänzungsmittel, deren Inhaltsstoffe im anderen EU-Land mittlerweile als Medikamente zählen und extra Erlaubnis zum Vertrieb erfordern, im eigenen Land aber nicht.
Bestimmt gibt’s noch mehr Produkte mit ähnlichen Lizenzbedingungen.

Du hast recht, hab ich gar nicht bedacht.

Also eigentlich sollten die Beispiele von vt ausgerechnet für die EU-Staaten NICHT gelten - verordnungstechnisch ist das mitlerweile so glatt gebügelt, dass der EU-Binnenraum handelstechnisch tatsächlich einen Binnenmarkt abbildet. Daher kamen ja ursprünglich die Überlegungen zu einer Lieferpflicht - um allen Mitgliedern des EU-Binnenmarktes dieselben Chancen zu bieten. Handelsbeschränkungen dürfte es eigentlich keine mehr geben.

Ich stelle die von vt als Beispiel genannten Nahrungsergänzungen her und hab ne Weile zu tun gehabt, die beispielsweise in die Schweiz ausführen zu können (eigene Zollklassifizierung und so ein Bürokratenscheiss :() und bin dann auch endgültig an der FDA gescheitert, als ich den Sprung über den großen Teich machen wollte … aber innerhalb der EU juckt das keine Schwein. Wie auch - das kontrolliert ja keiner.

[QUOTE=wolkenkrieger;178304]Also eigentlich sollten die Beispiele von vt ausgerechnet für die EU-Staaten NICHT gelten[/QUOTE]

Doch, er hat recht. Medikamente bekomm ich hier in Tschechien rezeptfrei in der Apotheke, für die ich in Deutschland z.B. ein Rezept brauche.

Zigaretten sind hier ebenfalls billiger, aber ich kenne keinen Online-Shop der ins Ausland liefert, weil wohl keiner sich den Stress mit dem Zoll machen will.

Ein Lieferzwang wäre da gar nicht durchsetzbar.

[QUOTE=MeisterYoda;178305]weil wohl keiner sich den Stress mit dem Zoll machen will.[/QUOTE]

Welchen Zoll? Den gibt es innerhalb der EU nicht (mehr) :smiley:

Zigaretten sind für den Versendenden kein Problem - den Stress hat der Käufer, weil er nachversteuern muss. Deswegen sind schon so einige mit Kaffee aus eBay auf die Schnauze gefallen … den kannst da sehr günstig kaufen … wenn du dann in D vergisst, den nachversteuern zu lassen, haste halt Pech gehabt. Mit den Kippen ist es ja auch so - du kannst jede beliebige Menge einführen. Alles was über der Freimenge liegt, muss halt nachversteuert werden.

Medikamente - wenn es echte Medikamente sind - ist selbstredend was anderes. Aber was ein Medikament und was ein Nahrungsergänzungsmittel ist, regeln mitlerweile eine ganze Flut an EU-Verordnungen … und die sind dem nationalen Recht vorrangig.

Die grundsätzliche Idee der EU war ja, dass innerhalb des Handelsraumes keine Beschränkungen gelten sollen. Limitiert wird das ganze dann, wenn nationale Rechte dahingehend einschränken, dass zum Beispiel Rezeptpflicht besteht … aber da ist dann der Käufer in der Pflicht - nicht der Verkäufer. Onlineapotheken machen das beispielsweise so - bestellst du aus D ein Medikament, das in D rezeptpflichtig ist, musst du das Rezept bei der Bestellung vorlegen …

sorry @wolkenkrieger das seh ich anders.

Über das Internet verkaufte und von einem Mitgliedstaat in einen anderen gelieferte verbrauchsteuerpflichtige Waren unterliegen der Verbrauchsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem der Käufer die Waren in Empfang nimmt. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauch- und anderen Steuern rechtmäßig an den Käufer ausgeliefert werden. Im Falle des Fernverkaufs ist die Zahlung der Verbrauchsteuer im Mitgliedstaat des Käufers Sache des Verkäufers. Insbesondere bei Tabakwaren ist der Verkauf in einigen Mitgliedstaaten auch dadurch eingeschränkt, dass anhand von Steuerzeichen oder anderen Zeichen belegt werden muss, dass die Verbrauchsteuer tatsächlich in dem Mitgliedstaat gezahlt wurde, in dem sie geschuldet wird, und/oder dadurch, dass Gesundheitswarnungen in den Sprachen des Mitgliedstaates verfasst sein müssen, in denen die Waren in den Verkehr gebracht werden.

http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/faq/taxation/faq_1179_de.htm#17

abgesehen von der ganzen rechtlichen Problematik. All das in einem Onlineshop technisch umzusetzen d.h. das jeder Käufer seine korrekten Steuern sieht, dass automatisch generierten Rechnungen i.o. sind, dass Steuerbelege in dem Paket beiliegen etc. ist ein richtiger Aufwand und ob sich der finanziell lohnt um pro Jahr 2 Stangen Zigaretten und eine Kiste Wein nach Rumänien zu verkaufen wage ich zu bezweifeln.

Wie gesagt, auch wenn der rechtliche Rahmen abgesteckt ist und die Händler wissen wo sie dran sind, ich halte es für einen Händler für unzumutbar die ganze Technik dafür vorzuhalten, zumal bei einem Zigarettenversender aus Deutschland oder Frankreich eh niemand aus der restlichen EU einkaufen würde. Schon alleine weil die Preise nicht konkurrenzfähig sind.

[QUOTE=MeisterYoda;178309]
abgesehen von der ganzen rechtlichen Problematik. All das in einem Onlineshop technisch umzusetzen d.h. das jeder Käufer seine korrekten Steuern sieht, …[/QUOTE]

Nuja :smiley:

Rechtlich möglich ist es dennoch. Was technisch umsetzbar und am Ende noch wirtschaftlich oder gar zumutbar ist, ist ein ganz anderes Paar Schuhe.

Heisst unterm Strich: ich schließe Länder von der Belieferung aus - nicht, weil ich es nicht dürfte, sondern weil mir der Aufwand zu hoch ist.

Aber um das “weil ich es nicht dürfte” gings ja hier primär, wenn ich das richtig verstanden habe :slight_smile:

Aber ja, im Grunde sehen wir das beide ähnlich - Aufwand und Nutzen sollten sich mindestens die Waage halten … alles andere macht wirtschaftlich einfach keinen Sinn.

Das ist das, was ich an dem ganzen EU-Konstrukt so “liebe”: grundsätzlich darf jeder alles … aber Sinn macht es in den seltensten Fällen.

Ein Kumpel hat mal gesagt: EU-Handelsrecht ist die größte Nebelkerze ever…

[QUOTE=wolkenkrieger;178310]
Rechtlich möglich ist es dennoch. [/QUOTE]

ich hab nicht behauptet, dass es unmöglich ist :slight_smile:

Aber Du hast recht. im Prinzip sind wir uns einig und die Antwort hätten wir auch einfacher haben können. Würde es sowas wie eine Lieferpflicht geben, ob EU oder weltweit hätte man bei Amazon oder Ebay nicht die Möglichkeit zu entscheiden in welche Länder man liefert. :slight_smile:

Hier kommen ein paar frische Informationen dazu: