das Thema DSGVO beschäftigt mich zur Zeit rund um die Uhr - wie wahrscheinlich viele von Euch.
Frage: Laut meinem Anwalt muss die Registrierung im Shop per Double-Opt-In erfolgen. Sprich nach der REgistrierung erhält der Kunde eine Mail und muss das Konto mit einen Klick auf den darin enthaltentn Link bestätigen. Erst dann ist das Konto aktiv.
Lesen, die Urteilsbegründung auf sich wirken lassen und das ganze dann mit den gestiegenen Anforderungen in Verbindung bringen.
Ich habe ähnliches von meinem RA empfohlen bekommen … mich würde interessieren, ob die “super IT-Rechtlerin” dann bei einer Abmahnung kostenfrei vertritt?
[Nachtrag weil ein Edit einen leeren 403-Hinweis bringt?!]
Mein RA verwies nach einem ähnlich lautenden Einwand meinerseits, wie er hier von Marco gekommen ist, auf folgendes: wir haben eine Kombination aus DSGVO, (mindestens) BDSG und ständiger Rechtsprechung zu achten. Eine Frage ala “wo steht das in der DSGVO” ist also absolut nicht zielführend!
Du hast aber schon den ganzen artikel gelesen? Aus dem artikel sowie dem urteil geht hervor das man ein “double-opt-in” vefahren “nur” bei werbemails braucht … weiterhin steht im artikel ganz deutlich das man eine bestätigungsmail inhaltlich so gestalten kann das es keine werbung ist (dann ist auch das realitätsfremde urteil vom OLG münchen hinfällig). Zuästzlich wird das urteil vom OLG münchen (Bestätigugsmails sind werbung wenn sie nicht neutral genug sind) vom OLG Frankfurt mehr als kritisch gesehen und das OLG Celle wiedersprach sogar dem urteil.
Und mal ganz ab davon ging es hier auch darum dass der kläger gesagt hat, er habe sie nie bei diesem online-shop mit seiner mail registriert.
wer lesen kann ist klar im vorteil oder wie war das
Man kann sich das alles schönreden, wer Recht hat und wer nicht. In meinem ersten Link geht’s eindeutig darum, dass man vor Einholung der Bestätigung nichts anderes als diese versenden sollte. Los geht es ja schon damit, wenn ein Inhaber eines Mailkontos nicht der Anmelder ist. Dann war’s das. Da wird aus einem Logo oder Text ein Abmahnfall.
Man kann sich auch alles schlecht reden aber jedem das seine, will hier kein “streit” lostreten. Jeder trägt die verantwortung für seinen eigenen shop und kann im eigenen ermessen dementsprechend handeln
Genau. Und der Shop sollte so gepflegt werden wie ein Auto. Immer ein bischen mehr als nötig, denn es gibt viele, die von den Fehlern anderer leben, gut leben.
Puh, dann gut dass ich kein Auto hab!
Aber im Ernst jetzt: braucht das OXID nun oder nicht? Wenn ja, wo gibts das angedeutete Modul dafür? Bisher wurde doch nur Single-Opt-In nachgerüstet, so weit ich weiß.