weil ich den shop local aufbaue (Oxid 4.4.2 mit xampp ohne Mail-Server), kann ich leider die E-Mail-Benachrichtigungen, Versandbestätigungen etc. noch nicht sehen. Daher kurz Frage:
Stehen in der E-Mail an den Kunden zur Bestätigung seiner Bestellung schon die Kontodaten etc. soz. als Zahlungsaufforderung bei Vorkasse drin?
Dann müßte ich ja in die AGB reinschreiben, dass der Vertrag schon durch die automatisierte Eingangsbestätigung zustande kommt.
Hätte das irgendwie Nachteile für mich?
In welchem tpl könnte ich das ggf. ändern?
Soll ich denn wohl die Kontodaten aus der automatisierten Antwort rausnehmen, damit noch kein Vertragsschluss zustande kommt, und manuell bei Vorkasse eine EMail hinterherschicken, wenn ich einen Vertragsschluss will? (wobei ich nicht wirklich weiss, welche Auswirkungen ein automatisierter Vertragsabschluss eigentlich hat).
Wie macht Ihr das?
Der Vertragsschluss wird in den AGB geregelt. Darin kannst DU bestimmen, wann der Zeitpunkt ist. Wichtig ist dann eben nur, dass die AGB auch wirksamer Bestandteil des Vertrags geworden sind… (Kenntnis vor oder direkt bei Abschluss, keine überraschende Klauseln etc blabla…)
Sowas zum Beispiel kannst Du festlegen:
Der Kaufvertrag kommt mit der Lieferung bzw. Mitteilung über die Auslieferung zustande.
Die Bestellbestätigung ist ja nur eine Bestätigung des Bestelleingangs, keine Willenserklärung deinerseits. Ggf. diese Mail nochmal überarbeiten und das deutlich herausstellen.
Willst Du absolut sichergehen, dann musst Du in jedem Fall von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten werden. Eine verbindliche Rechtsberatung kann und darf ich nicht geben.
mein Problem ist halt (wobei ich ja gar nicht weiss, ob es wirklich ein Problem ist, weil mir die Auswirkungen nicht klar sind), dass ein Vertragsschluss bei Vorkasse IMMER zustande kommt, wenn eine automatisierte E-Mail-Eingangsbestätigung mit Kontodaten als eine Art Aufforderung zur Zahlung gegeben wird (sagt die kostenlose pdf von Trusted Shops zu diesem Thema).
Wenn dann in den AGB steht, dass solch eine Antwort noch keinen Abschluss darstellt, ist das also nicht korrekt, unwirksam und abmahngefährdet.
Deshalb meine Frage an alle Teilnehmer/innen: Ist euch das bewußt und habt ihrs berücksichtigt, dementsprechend entweder AGB oder E-Mail-Antworten angepasst?
Weil ich einige AGB von Forenteilnehmern gelesen habe, denke ich, dass die meisten dahin tendieren, eine n Vertragsabschluss mit automatisierter E-Mail-Antwort noch nicht zu akzeptieren - versteh aber nicht, warum das Sinn macht, denn eigentlich gehts doch darum, einen Vertrag zu schließen?
Tschö
Ralf
Nachtrag: Ich hab den Eindruck, dass eiinige Shopbetreiber trotz dieses Wissens den Passus in die AGB aufnehmen, dass eine automatisierte E-Mail-Antwort noch keinen Vertragsabschuss bedeutet. Und ich würd gern wissen, was das für Vorteile bringt!?
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, den Zugang der Bestellung zu bestätigen, nicht jedoch die Bestellung selbst. Letzteres führt dann zum Vertragsschluss.
…
Im Fall des unbeabsichtigten Vertragsschlusses wird es für den Verkäufer schwierig, sich beispielsweise bei einem Irrtum oder Fehlern in der Preisangabe durch eine Anfechtung wieder vom Vertrag zu lösen.
Viele nDank für den Link - offenbar also ist ein möglichst später Vertragsschluss u. a. hilfreich, falls Preise falsch angegeben worden sind - richtig?
Die Angaben im Rostock-Beitrag widersprechen, denke ich, nicht denen von trusted shops, letzterer geht nur konkreter auf einen speziellen Fall ein: nämlich Vorkasse plus Zahlungsaufforderung in der E-Mail-Bestätigung - dieses sei dann immer als Vertragsschluss auszulegen, was ich auch nachvollziehen kann. (ich würd ja gern den Link zu diesem trusted-shop-PDF hier reinstellen, finds aber nicht mehr).
Wenn ichs nun richtig verstehe, sendet Ihr nicht noch eine manuelle Auftragsbestätigung, sondern nur die automatisierte Empfangsbestätigung - richtig?