Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen nicht widersetzen

Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 94/12
Luxemburg, den 3. Juli 2012

Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen,
die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme
ermöglichen, nicht widersetzen
Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich
mit dem Erstverkauf

Siehe hier:

korrekt - und was willst Du uns damit sagen?

kaufe gebrauchte Enterprise für 50 cent :smiley:

Das ist eine Information. Wieso soll ich damit etwas sagen wollen?

…musst Du nicht - ich empfand es eben nur ein wenig nüchtern und “nackig” als ich das gelesen hab

:slight_smile:

Also dann - lasst uns schnell ein paar OXID-Shops für gebrauchte Softwarelizenzen aufsetzen!