Ihr sagt das einfach so, Jungs ^^
Das Problem ist, dass es noch keine Rechtsprechung dazu gibt. Wenn also jemand auf seiner Webseite (jetzt mal völlig unabhängig von Shop oder nicht) ausschließlich die technisch notwendigen Cookies setzt, könnte es sogar völlig falsch sein, diese in einem Cookie-Consent-Tool darzustellen, weil dies den Eindruck beim Besucher erweckt, er hätte schon einmal diese Zustimmung gegeben und er könne diese nun nicht mehr ändern. In diesem Sinne wäre die Auflistung der technisch notwendigen Cookies in den AGB bzw. in den Datenschutzbestimmungen besser aufgehoben und man müsste nur noch einen Hinweis darauf geben, dass Cookies benutzt werden.
Was anderes ist es, wenn andere Cookies (Tracking, sog. “berechtigtes Interesse” [was für eine Unart!] oder auch Marketing-Cookies) hinzu kommen: Diese müssten direkt vom Besucher abgesegnet werden.
Mit anderen Worten: Das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen, wir bewegen uns noch immer in einem Vakuum. Dies ist keine Rechtsbelehrung.